Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Elfriede Melbert, Sachgebietsleiterin 53; Betreuungsstelle

Der Landrat übergibt das Wort an Frau Melbert, die kurz den Sachverhalt erläutert.

Die psychosoziale Arbeitsgemeinschaften (PSAG) gebe es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt Oberbayerns. Das jeweilige Gesundheitsamt sei dabei für die Geschäftsführung zuständig. In diesen Gremien vernetzten sich Vertreter der örtlichen Behörden (unter anderem Landrats- und Gesundheitsämter), der Einrichtungen und Dienste sowie der Kliniken und weiterer Versorgungsstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Neben einem Vertreter des Bezirks Oberbayern seien auch die organisierten Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen beteiligt.

Um den fortschreitenden Entwicklungen Rechnung zu tragen habe die PSAG Ebersberg nun eine neue Geschäftsordnung erarbeitet und dabei auch ihre Strukturen etwas verändert. Dabei wurde erkannt, dass es notwendig sei, auch einen politischen Mandatsträger auf Kreisebene als beschließendes Mitglied in die PSAG Ebersberg einzuladen. Deswegen werde der zuständige Ausschuss um Entsendung eines solchen Mitglieds gebeten.

KRin Susanne Linhart und KR Franz Greithanner stellen sich daraufhin für die Aufgabe zur Verfügung.

Die PSAG tage meist zwei bis drei Mal pro Jahr und dem SFB-Ausschuss solle jährlich ein Bericht vorgelegt werden.

Der Landrat lässt über den Beschlussvorschlag – ergänzt um die Namen der neuen beschließenden Mitglieder – abstimmen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Es werden folgende Mitglieder des Ausschusses als beschließende Mitglieder der PSAG Ebersberg entsandt:

Susanne Linhart

Franz Greithanner

2.   Die Geschäftsführung wird beauftragt, jeweils in der Sommersitzung des SFB-Ausschusses einen Jahresbericht über die Arbeit der PSAG vorzulegen.