Vorberatung        

FSK-Ausschuss am 11.10.2011,

SFB-Ausschuss am 09.07.2014

An der Beratung nahmen teil:

Gabriele Köhnen, Abt. Büro Landrat

Der Landrat übergibt das Wort an Frau Köhnen, die den Sachverhalt kurz erläutert:

Der Landkreis Ebersberg fördert im Rahmen der freiwilligen Leistungen kulturell wertvolle Maßnahmen, die einen unmittelbaren Mehrwert für das kulturelle Angebot im Landkreis haben. Die Grundlage zur Bewilligung von entsprechenden Zuschüssen sei die Kulturförderrichtlinie des Landkreises. Um der wachsenden kulturellen Vielfalt gerecht zu werden und nachdem das bisherige Budget nicht mehr ausreiche, schlägt die Verwaltung eine Neufassung der Kulturförderrichtlinien vor.

Die in der Protokollanlage 5 beigefügten Basisförderungen (ergänzt um das Grafinger Jugendorchester) würden alle fünf Jahre auf die Förderfähigkeit hin überprüft bzw. müssen dann wieder neue Anträge gestellt werden.

Auf die Nachfrage von KR Vincent Kalnin erklärt Frau Köhnen, die Anträge seien an das Landratsamt zu richten und der SFB-Ausschuss entscheide ab einer Höhe von 5.000 € über deren Bewilligung.

Damit sich jeder Veranstalter/Bürger in den förderfähigen Vorhaben wiederfinde, wird der Entwurf um die Wörter „auch neue“ Projekte ergänzt.

Der Landrat lässt über den Beschlussvorschlag und die aktuelle Liste der Basisförderungen abstimmen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die Kulturförderrichtlinien werden mit der aktuellen Liste der Basisförderungen in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Richtlinien sind Anlage (Protokollanlage 4) zur Niederschrift und Bestandteil des Beschlusses.