Sitzung: 12.07.2017 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: 2017/2908
An der Beratung nahmen teil: |
Anita Langer, SG-Leitung 41, Grundstücksverkehr Bauleitplanung, Wohnungsbauförderung |
Der Landrat erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage.
KR Roland Frick teilt mit, dass er dagegen stimmen werde.
Heute werde ausschließlich über das Projekt in Vaterstetten abgestimmt,
erklärt der Landrat.
Herr Neugebauer passt im Beschlussvorschlag (entsprechend dem
Sachverhalt) die Zahl von 23 Mietwohnungen auf 29 Mietwohnungen an.
Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den
geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der
Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis Ebersberg gewährt der GWG Wasserburg im Rahmen dieser
Einzelfallentscheidung für die Baumaßnahme in Vaterstetten an der Dorfstraße
zur Neuschaffung von 29 Mietwohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung
einen einmaligen verlorenen Baukostenzuschuss von 158.500 €.
2. Es
wird festgestellt, dass sich die Gemeinde Vaterstetten bereits verpflichtet
hat, einen gleich hohen Zuschuss der GWG Wasserburg zu zahlen. Der Beschluss
zur konkreten Höhe des Zuschusses erfolgt im Juli 2017.
3. In den Fördervertrag ist eine Klausel aufzunehmen, wonach die
Wohnungen für den Zeitraum der Vertragsdauer, längstens auf die Dauer von 25
Jahren nach den übrigen Maßgaben der staatlichen Förderung zu nutzen und zu
vermieten sind. Die Miethöhe richtet sich nach den Regulativen der „EOF“ im
Rahmen der staatlichen Förderung.
4. Gegenüber der GWG wird – wie in den vergangenen
Förderentscheidungen auch – auf ein Vorkaufsrecht für den Landkreis verzichtet.
5. Ebenso wird gegenüber der GWG auf die Absicherung eventueller
Förderrückzahlungen durch Grundschuld verzichtet.
6. Im Übrigen ist der Vertrag nach den Mustern der bereits
abgewickelten Förderfälle zu formulieren.
7. Die für die Förderung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 158.500 € sind vom Pauschalansatz in Höhe von 200.000 € nicht mehr gedeckt. 85.000 € werden deshalb 2017 als überplanmäßige Ausgabe genehmigt.