Sitzung: 05.07.2017 LSV-Ausschuss
Vorlage: 2017/2859/1
Vorberatung |
ULV-Ausschuss am 15.03.2014 ULV-Ausschuss am 21.06.2017 |
An der Beratung nahmen teil: |
Josef Köll, Mitarbeiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung |
Herr Köll liest den Sachverhalt der Tischvorlage vor:
a) Förderantrag des Landkreises vom 30.01.2017
Das Bundesministerium für
Verkehr und Infrastruktur (BMVI) fördert derzeit Projekte im Bereich der
Elektromobilität, insbesondere kommunale Mobilitätskonzepte. In Abstimmung mit
Landrat Niedergesäß und unter Beteiligung des Klimaschutzmanagers Gröbmayr wurde
ein entsprechender Antrag zur Förderung eines Elektromobilitätskonzepts für den
Landkreis Ebersberg gestellt.
Der Antrag an das BMVI wurde
wie folgt begründet:
„Mit der Erstellung dieses
Elektromobilitätskonzepts sollen Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in
der Region geschaffen werden. Ziel ist die Steigerung des Anteils
umweltfreundlicher nachhaltiger Antriebstechnologien durch die Umsetzung des
Konzepts.“
Die Studie soll zwei
Schwerpunkte umfassen und dabei folgende Fragen beantworten:
1. Wie können die nötigen Voraussetzungen im Bereich der
Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur geschaffen werden?
2. Wie kann auf Nutzerseite die Akzeptanz für
Elektromobilität erhöht werden?
Im zweiten Bereich rücken
intermodale Wege in den Mittelpunkt, die im Moment häufig aus PKW-Strecke,
Umstieg am P+R Platz und Weiterfahrt mit S-Bahn und weiterem ÖPNV bestehen.
Die Studie dient der
weitreichenden Umstellung von konventionellen auf elektrische Antriebe in der
Region.
Der Ausbau der kommunalen
Elektro-Fuhrparks inklusive geeigneter Ladeinfrastruktur soll stimuliert
werden.
Eine für alle Bürger
zugängliche Ladeinfrastruktur soll auf Grundlage der Studienergebnisse
aufgebaut werden, wobei zentrale Rollen bei der Umsetzung für die kommunale
Energiegenossenschaft (REGE e.G.), die Energieagentur und das kommunale
Energiewerk(EBERwerk) vorgesehen sind.
Um dem Ziel eines adäquaten,
parallelen Ausbaus der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen gerecht zu
werden, soll die Konzeption Lösungen für die optimale Verknüpfung von Ladeinfrastruktur
und Erzeugungsanlagen untersuchen.
Die
Gesamtkosten für die Erstellung des Konzeptes betragen voraussichtlich 87.750
€. Die Förderung beträgt max. 80 %. D. h. der Landkreis Ebersberg muss
Eigenmittel in Höhe von ca. 17.550 € aufwenden, die jeweils zur Hälfte in den
Jahren 2017 und 2018 anfallen.
Soweit
die Mittel 2017 anfallen, seien es überplanmäßige Ausgaben, da die Förderung
zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt war. Für 2018 können die
Mittel in die Haushaltsplanung einfließen.
b)
Antrag der
Fraktion Bündnis 90 die Grünen vom 28.02.2017
Bevor der o. g. Antrag
erörtert werden kann, müssen einige grundlegende Entscheidungen getroffen
werden.
Im Vorgespräch ist folgende
Fragestellung aufgekommen:
Hat
die Ausweisung bestimmter Parkplätze als E-Tankstelle Auswirkungen auf den
Stellplatznachweis?
Sofern
notwendige Kfz-Stellplätze nicht mehr für den vorgesehenen Nutzerkreis
uneingeschränkt zur Verfügung stehen, können diese nicht mehr als nachgewiesene
Stellplätze i. S. d. Baurechts anerkannt werden. Dies sei der Fall, wenn
Ladesäulen für E-Autos eine Nutzung durch andere PKWs ausschließen.
Nachdem
sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei den Besuchern des Landratsamtes der
Anteil der mit Ladesäulen bestückten Stellplätze den derzeitig realen Anteil an
E-Autos deutlich übersteigt, können diese Stellplätze nicht mehr als
nachgewiesen anerkannt werden.
Eine
entsprechende Regelung würde die Zulassung einer Abweichung von der Einhaltung
des Stellplatzbedarfs im Einvernehmen mit der Stadt Ebersberg erfordern. Die
tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür lägen aber nach Auffassung des
Bauamts derzeit nicht vor.
Wenn die
Stellplätze der E-Tankstelle von „jedermann“ genutzt werden können (z. B. durch
spezielle Beschilderung kenntlich gemacht), dann wäre dies baurechtlich nicht
zu beanstanden und würde den Nachweis an erforderlichen Stellplätzen nicht
beeinträchtigen.
Aus der Sicht des Bauamts wäre aber eine Duldung für einen bestimmten Zeitraum („Testphase“) grundsätzlich denkbar. Eine abschließende
Prüfung zur Duldung eines Probebetriebs müsste aber noch gesondert erfolgen.
Hierzu müssten eindeutige Angaben über Lage und Anzahl der E-Ladesäulen in
Bezug auf den Gesamtstellplatznachweis vorgelegt werden.
Da in
nahezu allen Gemeinden im Landkreis Regelungen zur Anzahl der notwendigen
Kfz-Stellplätze in örtlichen Stellplatzsatzungen getroffen wurden, müssten
etwaige Planungen hinsichtlich der Schaffung von E-Ladesäulen mit den Gemeinden
abgestimmt werden.
Grundsätzlich
sei diese Rechtslage auch auf Schulen anzuwenden. Eine Ausnahme wäre hier
denkbar, wenn durch Dienstanweisung o. ä. sichergestellt werden kann, dass ein
Teil der Lehrerparkplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet werde und diese bei
Bedarf auch für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge von Lehrern genutzt werden
(ähnlich der Regelung mit der Beschilderung).
Wie dargestellt sei die Ausstattung von notwendigen
Kfz-Stellplätzen mit Elektroladestationen nach der derzeit geltenden BayBO aus
bauordnungsrechtlicher Sicht problematisch. Es werde daher der Bayerische
Landkreistag gebeten, hier im Sinne der E-Mobilität eine Klärung
herbeizuführen.
Einzelne
Maßnahmen / konkrete Maßnahmen werden im Zuge der Haushaltsberatung 2018 (KSK,
PV-Überdachung) erörtert.
Da sich
der Landkreis Ebersberg zur Aufgabe gemacht hat, bis 2030 frei von fossilen
Energieträgern zu sein und das Klimaschutzkonzept vorsieht, dass ein Teil des
Verbrauches durch Elektromobilität substituiert werden soll, wurde
zwischenzeitlich der Antrag auf „Fuhrparkumstellung des Landratsamtes Ebersberg
auf E-Mobilität“ beim Bund gestellt.
Derzeit
betreibe das Landratsamt einen Fuhrpark mit Autos, die fast ausschließlich noch
einen konventionellen Verbrennungsmotor haben. Aus diesem Fuhrpark werden in
einem ersten Schritt (im Herbst 2017) sieben Autos mit vier reinen Elektroautos
und drei Hybrid-Fahrzeugen ersetzt. In einem zweiten Schritt im Jahr 2018
werden die restlichen vier Fahrzeuge auf zwei reine Elektroautos und zwei
Hybrid-Fahrzeuge umgestellt.
Zudem
werden 3-4 Ladesäulen angeschafft und somit im Parkdeck des Landratsamtes eine
Lademöglichkeit für insgesamt 9 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.
Nach der
Fertigstellung des KSK-Gebäudes werden neben den Wallboxen für die
Dienstfahrzeuge, weitere zehn Lademöglichkeiten für Mitarbeiter geschaffen.
Nach den Ausführungen von
Herrn Köll wird im Gremium das Problem der noch nicht ausgereiften
Speichermöglichkeiten sowie der geringen Reichweite von E-Mobilität
angesprochen. Nutzer von E-Mobilität würden entweder zu Hause oder am
Arbeitsplatz laden. Von daher wäre es ein weiterer Schritt in Richtung
Energiewende, die landkreiseigenen Grundstücke mit Ladesäulen für Mitarbeiter
und Besucher zu bestücken.
Diese Bitte solle an die
Genehmigungsbehörde im Landratsamt herangetragen werden.