Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 15.03.2014

ULV-Ausschuss am 21.06.2017

An der Beratung nahmen teil:

Josef Köll, Mitarbeiter SG 13; Liegenschaftsverwaltung

Herr Köll liest den Sachverhalt der Tischvorlage vor:

a)  Förderantrag des Landkreises vom 30.01.2017

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) fördert derzeit Projekte im Bereich der Elektromobilität, insbesondere kommunale Mobilitätskonzepte. In Abstimmung mit Landrat Niedergesäß und unter Beteiligung des Klimaschutzmanagers Gröbmayr wurde ein entsprechender Antrag zur Förderung eines Elektromobilitätskonzepts für den Landkreis Ebersberg gestellt.

Der Antrag an das BMVI wurde wie folgt begründet:

„Mit der Erstellung dieses Elektromobilitätskonzepts sollen Grundlagen für die Mobilität der Zukunft in der Region geschaffen werden. Ziel ist die Steigerung des Anteils umweltfreundlicher nachhaltiger Antriebstechnologien durch die Umsetzung des Konzepts.“

Die Studie soll zwei Schwerpunkte umfassen und dabei folgende Fragen beantworten:

1. Wie können die nötigen Voraussetzungen im Bereich der Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur geschaffen werden?

2. Wie kann auf Nutzerseite die Akzeptanz für Elektromobilität erhöht werden?

Im zweiten Bereich rücken intermodale Wege in den Mittelpunkt, die im Moment häufig aus PKW-Strecke, Umstieg am P+R Platz und Weiterfahrt mit S-Bahn und weiterem ÖPNV bestehen.

Die Studie dient der weitreichenden Umstellung von konventionellen auf elektrische Antriebe in der Region.

Der Ausbau der kommunalen Elektro-Fuhrparks inklusive geeigneter Ladeinfrastruktur soll stimuliert werden.

Eine für alle Bürger zugängliche Ladeinfrastruktur soll auf Grundlage der Studienergebnisse aufgebaut werden, wobei zentrale Rollen bei der Umsetzung für die kommunale Energiegenossenschaft (REGE e.G.), die Energieagentur und das kommunale Energiewerk(EBERwerk) vorgesehen sind.

Um dem Ziel eines adäquaten, parallelen Ausbaus der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen gerecht zu werden, soll die Konzeption Lösungen für die optimale Verknüpfung von Ladeinfrastruktur und Erzeugungsanlagen untersuchen.

Die Gesamtkosten für die Erstellung des Konzeptes betragen voraussichtlich 87.750 €. Die Förderung beträgt max. 80 %. D. h. der Landkreis Ebersberg muss Eigenmittel in Höhe von ca. 17.550 € aufwenden, die jeweils zur Hälfte in den Jahren 2017 und 2018 anfallen.

Soweit die Mittel 2017 anfallen, seien es überplanmäßige Ausgaben, da die Förderung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt war. Für 2018 können die Mittel in die Haushaltsplanung einfließen.

b)  Antrag der Fraktion Bündnis 90 die Grünen vom 28.02.2017

Bevor der o. g. Antrag erörtert werden kann, müssen einige grundlegende Entscheidungen getroffen werden.

Im Vorgespräch ist folgende Fragestellung aufgekommen:

Hat die Ausweisung bestimmter Parkplätze als E-Tankstelle Auswirkungen auf den Stellplatznachweis?

Sofern notwendige Kfz-Stellplätze nicht mehr für den vorgesehenen Nutzerkreis uneingeschränkt zur Verfügung stehen, können diese nicht mehr als nachgewiesene Stellplätze i. S. d. Baurechts anerkannt werden. Dies sei der Fall, wenn Ladesäulen für E-Autos eine Nutzung durch andere PKWs ausschließen.

Nachdem sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei den Besuchern des Landratsamtes der Anteil der mit Ladesäulen bestückten Stellplätze den derzeitig realen Anteil an E-Autos deutlich übersteigt, können diese Stellplätze nicht mehr als nachgewiesen anerkannt werden.

Eine entsprechende Regelung würde die Zulassung einer Abweichung von der Einhaltung des Stellplatzbedarfs im Einvernehmen mit der Stadt Ebersberg erfordern. Die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen hierfür lägen aber nach Auffassung des Bauamts derzeit nicht vor.

Wenn die Stellplätze der E-Tankstelle von „jedermann“ genutzt werden können (z. B. durch spezielle Beschilderung kenntlich gemacht), dann wäre dies baurechtlich nicht zu beanstanden und würde den Nachweis an erforderlichen Stellplätzen nicht beeinträchtigen.

Aus der Sicht des Bauamts wäre aber eine Duldung für einen bestimmten Zeitraum („Testphase“) grundsätzlich denkbar. Eine abschließende Prüfung zur Duldung eines Probebetriebs müsste aber noch gesondert erfolgen. Hierzu müssten eindeutige Angaben über Lage und Anzahl der E-Ladesäulen in Bezug auf den Gesamtstellplatznachweis vorgelegt werden.

Da in nahezu allen Gemeinden im Landkreis Regelungen zur Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze in örtlichen Stellplatzsatzungen getroffen wurden, müssten etwaige Planungen hinsichtlich der Schaffung von E-Ladesäulen mit den Gemeinden abgestimmt werden.

Grundsätzlich sei diese Rechtslage auch auf Schulen anzuwenden. Eine Ausnahme wäre hier denkbar, wenn durch Dienstanweisung o. ä. sichergestellt werden kann, dass ein Teil der Lehrerparkplätze mit E-Ladesäulen ausgestattet werde und diese bei Bedarf auch für kraftstoffbetriebene Fahrzeuge von Lehrern genutzt werden (ähnlich der Regelung mit der Beschilderung).

Wie dargestellt sei die Ausstattung von notwendigen Kfz-Stellplätzen mit Elektroladestationen nach der derzeit geltenden BayBO aus bauordnungsrechtlicher Sicht problematisch. Es werde daher der Bayerische Landkreistag gebeten, hier im Sinne der E-Mobilität eine Klärung herbeizuführen.

Einzelne Maßnahmen / konkrete Maßnahmen werden im Zuge der Haushaltsberatung 2018 (KSK, PV-Überdachung) erörtert.

Da sich der Landkreis Ebersberg zur Aufgabe gemacht hat, bis 2030 frei von fossilen Energieträgern zu sein und das Klimaschutzkonzept vorsieht, dass ein Teil des Verbrauches durch Elektromobilität substituiert werden soll, wurde zwischenzeitlich der Antrag auf „Fuhrparkumstellung des Landratsamtes Ebersberg auf E-Mobilität“ beim Bund gestellt.

Derzeit betreibe das Landratsamt einen Fuhrpark mit Autos, die fast ausschließlich noch einen konventionellen Verbrennungsmotor haben. Aus diesem Fuhrpark werden in einem ersten Schritt (im Herbst 2017) sieben Autos mit vier reinen Elektroautos und drei Hybrid-Fahrzeugen ersetzt. In einem zweiten Schritt im Jahr 2018 werden die restlichen vier Fahrzeuge auf zwei reine Elektroautos und zwei Hybrid-Fahrzeuge umgestellt.

Zudem werden 3-4 Ladesäulen angeschafft und somit im Parkdeck des Landratsamtes eine Lademöglichkeit für insgesamt 9 Fahrzeuge zur Verfügung gestellt.

Nach der Fertigstellung des KSK-Gebäudes werden neben den Wallboxen für die Dienstfahrzeuge, weitere zehn Lademöglichkeiten für Mitarbeiter geschaffen.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Köll wird im Gremium das Problem der noch nicht ausgereiften Speichermöglichkeiten sowie der geringen Reichweite von E-Mobilität angesprochen. Nutzer von E-Mobilität würden entweder zu Hause oder am Arbeitsplatz laden. Von daher wäre es ein weiterer Schritt in Richtung Energiewende, die landkreiseigenen Grundstücke mit Ladesäulen für Mitarbeiter und Besucher zu bestücken.

Diese Bitte solle an die Genehmigungsbehörde im Landratsamt herangetragen werden.