Stellv. LR Brilmayer übergibt das Wort an Johannes Dirscherl, der den Sachverhalt anhand seiner Sitzungsvorlage erläutert.

In der anschließenden Diskussion gibt es folgende Wortmeldungen:

· KR Martin Lechner stellt fest, dass es sich um freiwillige Leistungen des Landkreises handele. Viele Jahre sei der Zuschuss fest auf 13.000 Euro begrenzt gewesen, erst im letzten Jahr habe man diesen erhöht auf 18.000 Euro. Er plädiere dafür, dass jede einzelne Maßnahme auch einzeln beschlossen werden solle. Er erwarte, dass dabei jeweils Alternativplanungen vorgestellt würden.

 

· KR Philipp Goldner bemerkt, dass Alternativen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sein könnten.

 

· KRin Dr. Renate Glaser betrachtet diese Zuschüsse als richtiges Signal für den Schutz von Fußgängern; sie stelle sich jedoch die Frage, was da auf den Landkreis zukomme. Herr Dirscherl antwortet, dass der Antrag der Gemeinde Steinhöring z.Zt. der einzige sei. Nach der vorgeschlagenen Staffelung bekäme die Gemeinde statt der 18 T€ jetzt 66 T€.

 

Stellv. LR Brilmayer ließ über den gegenüber der Sitzungsvorlage ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Querungshilfen werden nur gefördert, soweit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit objektiv gegeben ist und eine einfachere und kostengünstigere Lösung auf Basis einer Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht verwirklicht werden kann.

2.    Ab 01.08.2017 beträgt die Förderung vorbehaltlich der dauernden Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts für diese freiwillige Leistung bei Baukosten:

bis             50.000 €                50 v.H.

bis           100.000 €                40 v.H.            mindestens 25.000 €

bis           200.000 €                33 v.H.            mindestens 40.000 €

bis           400.000 €                25 v.H.            mindestens 66.000 €

über         400.000 €                pauschal        100.000 €

3.      Der ULV-Ausschuss entscheidet auf der Basis der Ziff. 1 und 2 im Einzelfall.