Sitzung: 12.07.2017 Kreis- und Strategieausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 2017/2920
Vorberatung |
Rechnungsprüfungsausschuss am 05.04.2017, TOP 4 |
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat |
Herr Neugebauer stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:
Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des
Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2015 mit den
auf den Seiten 21 bis 23 des Berichts vom 06.12.2016 ausgewiesenen Summen
gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt. Diese
Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 3 zur
Niederschrift.
- Der Jahresfehlbetrag 2015 i.H.v. 131.568,72 €
wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende
Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.