Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Vorberatung        

Rechnungsprüfungsausschuss am 05.04.2017, TOP 4

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

  1. Aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2015 mit den auf den Seiten 21 bis 23 des Berichts vom 06.12.2016 ausgewiesenen Summen gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt. Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 3 zur Niederschrift.
  2. Der Jahresfehlbetrag 2015 i.H.v. 131.568,72 € wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.