Vorberatung |
SFB-Ausschuss am 18.03.2015, TOP 7 SFB-Ausschuss am 05.10.2016, TOP 13 SFB-Ausschuss am 29.03.2017, TOP 8 |
An der Beratung nahmen teil: |
Jochen Specht, Abt. 6, Teamleiter Demografie Christian Salberg, Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie und Demografie |
Der Landrat erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und teilt mit, dass das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) die Verwaltung informiert habe, dass die befristete Formulierung des Projekts in Ziffer 3 des zuletzt im SFB-Ausschusses gefassten Beschlusses der Genehmigungsvoraussetzung der Nachhaltigkeit widerspreche und somit das Projekt nicht im Einklang mit der Förderrichtlinie sei. Er habe ein persönliches Problem damit, dass eine freiwillige Leistung unbefristet gewährt werden solle.
Der Landrat stellt folgenden Vorschlag zur Diskussion: Der Landkreis verzichtet auf die Fördermittel des Freistaates und führt zusammen mit der Caritas und eigenem Personal mit den bereits bewilligten Mitteln von 14.100 €/jährlich das Projekt durch.
Von Seiten des Gremiums besteht Konsens zu diesem Vorschlag und der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert.
KR Walter Brilmayer regt an, die optimale Nutzung von Wohnraum in die Beratung mitaufzunehmen. Viele leben alleine in großen Häusern, da die Kinder erwachsen geworden und ausgezogen seien.
KRin Renate Will macht auf die Broschüre des bayerischen Sozialministeriums aufmerksam, die bereits eine Koordinierungsstelle für Wohnen im Alter habe. Hier könne sich die Verwaltung informieren, wie eine Umsetzung im Landkreis möglich sei.
KR Dr. Wilfried Seidelmann verweist auf die zu beantragenden Mittel über die Pflegeversicherung und deren Hinweis über den Berater.
KRin Martina Matjanowski würde es begrüßen, wenn ein juristisches Beratungsangebot mitaufgenommen würde, um Senioren bei Verträgen zu beraten und zu begleiten, wenn sie zum Beispiel eine Seniorenwohngemeinschaft eingehen wollten.
Der Landrat lässt über
den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
1. Der SFB-Ausschuss bestätigt seinen diesbezüglichen
Beschluss vom 29.03.2017.
2. Sollte der Freistaat Bayern im Lichte dieses
Beschlusses eine Bezuschussung ablehnen, wird die Verwaltung beauftragt, eine alternative
Lösung mit dem beschlossenen Budget (14.100 Euro/Jahr), in Abstimmung mit der
Caritas vorzuschlagen.
3. Im nächsten SFB-Ausschuss wird das Projekt
erneut vorgestellt und beraten.