Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 15.03.2017, TOP 6

An der Beratung nahmen teil:

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

 

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat erläutert den Zeitplan des weiteren Beratungs- und Genehmigungsverlaufs:

·         Aufsichtsrat Energieagentur Ebersberg 17.07.2017

·         Information über die Sitzung des Aufsichtsrats an den ULV-Ausschuss Ebersberg am 18.07.2017

·         Entscheidung im Kreistag Ebersberg am 24.07.2017

·         Entscheidung Kreistag München 26. 09. 2017

·         Geplantes Datum der Beteiligung des Landkreises München: 01.10.2017

Herr Gröbmayr erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 15 zum Protokoll).

KRin Waltraud Gruber äußert Bedenken zur Reduzierung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder. Sie könne auch nicht mit dem Zeitplan mitgehen. Der Aufsichtsrat der Energieagentur tage erst nach der heutigen Sitzung des KSA am 17.07.2017. Gemäß der Satzung müsse bei größeren Umstrukturierungen der Aufsichtsrat der Energieagentur gehört werden. Ebenso bräuchte sie noch genauere Informationen, wie z.B. die Swot-Analyse. Sie werde gegen den Beschlussvorschlag, vorbehaltlich einer Diskussion in der Energieagentur, stimmen.

Herr Neugebauer stellt dem Gremium einen geänderten Beschlussvorschlag gegenüber der versandten Sitzungsvorlage vor. Dieser wurde um die rechtlichen und steuerlichen Passagen, die zur Gründung eines Konsortiums nötig sind, ergänzt.

Auf Anregung des Gremiums wird der Beschlussvorschlag unter 1. als Vorschlag an den Aufsichtsrat und 2. an den Kreistag abgeändert. Ferner werden unter 1. „Stellvertretender Gesellschafter“ in „Geschäftsführer“, und „Personalaufbau und –eingliederung werden vom GF“ um „im Rahmen des Haushalts bestimmt“ ergänzt.

Der im Beschluss genannte Konsortialvertrag und die Satzung werden als Bestandteil des Beschlusses dem Protokoll beigefügt.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Dem Aufsichtsrat der Energieagentur wird vorgeschlagen, der Zusammenarbeit mit dem Landkreis München mit folgenden Eckpunkten zuzustimmen:

·      zwei gleichberechtigte Gesellschafter

·      gleiche Anzahl von Aufsichtsräten

·      Landrat des Landkreises Ebersberg bleibt auf Dauer Aufsichtsrats-Vorsitzender

·      Name: „Energieagentur Ebersberg München“ mit bisherigem Logo

·      Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung

·      50 % des Wertes der Energieagentur Ebersberg werden zum Zeitpunkt der Beteiligung in die liquide Masse der Energieagentur Ebersberg München eingebracht

·      Jahresergebnis der Energieagentur wird disquotal nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt

·      ein Geschäftsführer, von beiden Gesellschaftern gemeinsam bestimmt

·      Stellvertretender Geschäftsführer wird baldmöglichst eingestellt

·      Personalaufbau und –eingliederung werden vom Geschäftsführer im Rahmen des Haushaltes bestimmt

·      Ausstiegsoption wird erarbeitet, die ein Fortbestehen der Energieagentur Ebersberg gewährleistet

·      Vorlaufkosten: Aufwand durch Dritte: Landkreis München,

                                      Stundenaufwand der Energieagentur Ebersberg: Landkreis Ebersberg

Dem Kreistag wird nach erfolgter Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Energieagentur folgender Beschluss vorgeschlagen:

2.  Der Kreistag sieht die geplante Beteiligung des Landkreises München an der dann künftigen Energieagentur Ebersberg – München als einen zukunftsfähigen Weg an.

3.   Unter dem Vorbehalt, dass die Finanzbehörden dem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage vom XX.XX.2017 – dieser ggf. in Abstimmung mit den Finanzbehörden korrigiert bzw. angepasst – zustimmen, beschließt der Landkreis:

a.   Der Beteiligung des Landkreises München an der Energieagentur Ebersberg gGmbH entsprechend den vorstehenden Ausführungen wird zugestimmt.

b.  Den Rechtstexten zur Beteiligung des Landkreises München an der Energieagentur Ebersberg gGmbH einschließlich etwaiger Änderungserfordernisse aus rechtlichen, steuerlichen oder redaktionellen Gründen wird zugestimmt. Dabei handelt es sich insbesondere um

aa)  den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH (Anlage 13 zum Protokoll) und

bb)  die Satzung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH im Entwurf (Anlage 14 zum Protokoll).

Die Zustimmung umfasst insbesondere auch eine Änderung des zeitlichen Ablaufs der Beteiligung der Landkreises München.

c.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH für den Landkreis Ebersberg zu unterzeichnen.

d.  Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt als Vertreter des Landkreises Ebersberg in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg gGmbH dem Konsortialvertrag  zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH zuzustimmen, den Geschäftsführer anzuweisen, diesen zu unterzeichnen sowie den Kapitalerhöhungsbeschluss, den Zulassungsbeschluss und den Beschluss über die Satzungsänderung zu fassen.

e.   Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, alle für die Beteiligung nach den vorstehenden Ziffern 1 bis 4 erforderlichen Handlungen vorzunehmen, insbesondere allen erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen zuzustimmen. Der Landrat ist hierbei berechtigt, den Landkreis Ebersberg umfassend zu vertreten.