Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 25 N Kreistag am 25.07.2016, TOP 21 N |
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An der Beratung nahmen teil: |
Brigitte Keller,
Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung |
Der Landrat sowie die in den Aufsichtsrat entsandten Kreisräte dürfen wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen (Art. 43 Abs. 1 LKrO). Die Vorsitzende, weitere stellvertretende Landrätin Magdalena Föstl, erteilt Frau Keller das Wort, die anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) den Sachverhalt erläutert.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kreisklinik Ebersberg gGmbH folgenden Beschluss zu erwirken:
Dem Aufsichtsrat der Kreisklinik Ebersberg gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2015 die Entlastung erteilt.