Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 15.03.2017, TOP 6

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 18

An der Beratung nahmen teil:

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und verweist auf den Vorschlag von KR Martin Lechner, der im Laufe des Vortrages vorgestellt werde.

Herr Gröbmayr erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 12 zum Protokoll).

Der in der Folie präsentierte Beschlussvorschlag enthält folgende Veränderungen/Ergänzungen gegenüber der versandten Sitzungsvorlage:

2.  ...der Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage vom 24.07.2017.......

2. a) entsprechend den vorstehenden nachfolgenden Ausführungen

c).........hinsichtlich des Aufgeldes zu verhandeln und zu unterzeichnen.

KR Martin Lechner stellt seinen Antrag vom 24.07.2017, das Stammkapital der Energieagentur auf bis zu 100.000 € zu erhöhen und gleichzeitig eine Einzahlung in eine Kapitalrücklage der Energieagentur um bis zum Fünffachen des Stammkapitals vorzunehmen, dem Gremium vor.

KR Albert Hingerl erklärt, er stimme dem grundsätzlich zu. Allerdings solle nicht ad hoc darüber entschieden werden.

KR Philipp Goldner stehe einer besseren Finanzausstattung der Energieagentur positiv gegenüber. Die Dringlichkeit, heute darüber zu entscheiden, sehe er allerdings nicht. Der Antrag solle erst im ULV-Ausschuss vorberaten werden.

KR Alexander Müller erklärt, er finde es gut, mit München zusammenzuarbeiten, denn es gebe viele Synergien. Bei der Finanzierung steige München höher ein, da es nach Einwohnerzahlen gehe. Im Konsortialvertrag sei auch ein Verlustausgleich geregelt. Der Vorschlag beinhalte, nicht erst im Nachhinein zu schauen, wie die Verluste unterzubringen seien, sondern durch ein vernünftiges Stammkapital und einer rechtzeitigen Planung die Verluste einzupreisen. Das Konstrukt sei hervorragend und München sei bei der Finanzierung proportional anhand der Einwohner beteiligt.

KRin Johanna Weigl-Mühlfeld bittet um Darstellung der konkreten Vorteile beziehungsweise Risiken für den Landkreis Ebersberg. Ebenso welche Projekte der Landkreis Ebersberg ohne den Landkreis München nicht realisieren könne.

Herr Gröbmayr erklärt, er verstehe die Bedenken, da diese in der Energieagentur ebenfalls angesprochen wurden. Mit professioneller Begleitung wurde das Szenario „keine Kooperation mit München“ in die Swot-Analyse eingebaut aber letztlich verworfen. Es gebe zwischen den Landkreisen viele Synergien. Der Landkreis München spare sich mit dieser Kooperation die Aufbauarbeit, vor allem bei der Öffentlichkeitsarbeit. Die erworbene Kompetenz der Energieagentur Ebersberg zu Fachgesprächen und Bildungsarbeit könne 1:1 übernommen werden. Bauen mit Holz und das Solarpotenzialkataster, das Ebersberg eingeführt habe wolle der Landkreis München schnell übernehmen. Eine Umstrukturierung der Energieberatung sei sowieso geplant gewesen, denn eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale werde in diesem Bereich zukünftig durchgeführt. Die Verbraucherzentrale sei bei der Energieberatung besser bezuschusst und dadurch verringerten sich die Kosten bei der Energieagentur. Als Geschäftsführer der Energieagentur sehe Herr Gröbmayr die Kooperation positiv, auch im Hinblick auf die Vergrößerung der Stammmitarbeiter und des Ausbaus der Kompetenzen. Er unterstütze den Antrag von KR Martin Lechner, sehe und wertschätze aber auch das bisherige Vertrauen des Kreistages bezüglich des zugesicherten Defizitausgleichs. Er bitte allerdings um mehr Zeit und Ruhe den Vorschlag einzubauen. Erst solle die Kooperation abgeschlossen werden.

KRin Waltraud Gruber erklärt, als Aufsichtsratsmitglied war sie anfangs skeptisch, habe aber dann doch der Kooperation zugestimmt. Durch die Dezentralisierung werde der Energieagentur Ebersberg sicher etwas verloren gehen; sie sehe aber das Weitertragen der Erfahrungen als positiv. Der Antrag von KR Martin Lechner wurde bereits im Aufsichtsrat besprochen. Allerdings ginge es um viel Geld und es könne nicht heute darüber entschieden werden. Erst müsse dieser im ULV-Ausschuss vorberaten werden. Des Weiteren macht KRin Waltraud Gruber auf die Geschäftsordnung des Kreistages aufmerksam. Hierzu könnten Anträge, die unmittelbar vor der Sitzung gestellt würden, nur in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn die Angelegenheit dringlich sei und der Kreistag der Behandlung mehrheitlich zustimme, oder sämtliche Mitglieder anwesend seien und kein Mitglied der Behandlung widerspreche.

KR Dr. Ernst Böhm finde die Ausgestaltung überragend gut und halte eine Stammkapitalerhöhung für zwingend. Eine Rücklage von einer ½ Mio. € ohne Wirtschaftsplan müsse aber besser vorbereitet und im Ausschuss vorberaten werden.

KR Georg Reitsberger habe Vertrauen in den Antrag von KR Martin Lechner, der Geschäftsführer beim Maschinenring war und den Zusammenschluss mit München zum wirtschaftlichen Erfolg führte.

KR Martin Lechner verweist auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung, in dem die Umsetzung des Aufgeldes besprochen werden könne. In seinem Antrag stünde lediglich, dass dem Landrat die Vollmacht erteilt werde, mit dem Landkreis München das bestmögliche zu verhandeln.

KR Rolf Jorga stimme dem Antrag zu, denn es müsse Sicherheit für das Unternehmen da sein. Für ihn stelle sich die Frage, inwieweit sich hier eine wirtschaftliche Komponente entwickle, die, wenn diese sich weiterentwickle, von allen wirtschaftlich genutzt werden könnte und wie die Prognose sei.

Im Gremium wird folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag erarbeitet:

„Der Landrat wird beauftragt, in die weiteren Verhandlungen mit dem künftigen Gesellschafter Landkreis München das Ziel einer dauerhaften Kapitalstärkung der Energieagentur einfließen zu lassen und evtl. daraus notwendige Satzungsänderungen dem Kreistag als Gesellschafter vorzulegen“.

Der Antrag von KR Martin Lechner werde als Protokollnotiz [1] der Niederschrift beigefügt.

Der Landrat stellt den ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Nach Beschlussfassung merkt KR Benedikt Mayer an, dass seine Wortmeldung übersehen wurde. Der Kreistag begebe sich hier auf ein wirtschaftliches Feld. In der Wirtschaft würden solche Entscheidungen genau geprüft, bevor über diese entschieden werde.

Der Landrat entschuldigt sich für das Übersehen der Wortmeldung.



[1] Protokollnotiz:

Antrag von KR Martin Lechner vom 24.07.2017

 

Mir geht es um Folgendes:

1.         Soll die Energieagentur auf gesunde Füße gestellt werden.

2.         Der Einzahlungsanteil des Landkreises Ebersberg in die Kapitalrücklage könnte über das Aufgeld finanziert werden. Ich stelle mir 250.000 € vor. Der Landkreis München müsste denselben Betrag einbringen. Das bedeutet, dass die Energieagentur einige Zeit ohne Zuschuss auskommen könnte. Die Gesellschafter können jedes Jahr beschließen ob die Kapitalrücklage aufgezehrt wird oder frisches Geld eingebracht wird.

3.         Die Änderung des § 10 sollte so gefasst werden, da dann immer der Wirtschaftsplan für das Folgejahr als Beschlussvorschlag für die Gesellschafter vorliegt. Es wird dann beschlossen wie der Fehlbetrag zu finanzieren ist, bevor er entstanden ist. Damit kommt die Gesellschaft, nicht mehr in die Überschuldung und die Aufzehrung des Eigenkapitals!

 

Eigentlich könnten wir folgenden Beschluss fassen:

 

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg stimmt dem vorliegenden Konsortialvertrag zu und schlägt vor, das Stammkapital der Energieagentur auf bis zu 100.000 € zu erhöhen. Der § 5 der Satzung ist entsprechend zu ändern.

Gleichzeitig soll eine Einzahlung in eine Kapitalrücklage der Energieagentur um bis zum Fünffachen des Stammkapitals vorgenommen werden.

Im § 10 Absatz 3 soll der letzte Satz wie folgt geändert werden:

Der Wirtschaftsplan für das Folgejahr ist den Landkreisen spätestens zum 30. Oktober des Vorjahres, mindestens jedoch 14 Tage vor Beschlussfassung im Aufsichtsrat, zur Kenntnis gegeben. Ein im Wirtschaftsplan dargestellter Fehlbetrag ist Grundlage der Finanzierungszusage durch die Gesellschafter nach Absatz 7.

 

Ich habe unten die genauen Änderungsvorschläge dargestellt. Das sollen aber die Juristen ausma-chen.

 

I. Vertragsgegenstand,

§ 1 Sachstand

(2) Die Parteien beabsichtigen zu diesem Zweck zum 01.11.2017 eine Erhöhung des Stammkapitals der Energieagentur auf 100.000 €. Dem Landkreis München wird eine Beteiligung von 50 % angebo-ten.

 

(3) Der Nennbetrag der neuen Stammeinlage soll 75.000 € betragen. Der Landkreis Ebersberg bringt davon 25.000 € ein.  Der Landkreis München bringt davon 50.000 € ein. Die neue Stammeinlage ist in Geld zu erbringen und wird mit einem Aufgeld von [ … ] ausgegeben.

Die Finanzierung der Kapitalerhöhung erfolgt durch den Landkreis München.

 

(4) Gleichzeitig mit der Erhöhung des Stammkapitals wird eine Einzahlung in die Kapitalrücklage beschlossen. Jeder Gesellschafter verpflichtet sich das [z.B. Fünffache] des Anteils am neuen Stammkapitals in eine Kapitalrücklage der Energieagentur einzuzahlen.

 

§ 3 Pflichten des Landkreises München

(3) Das Aufgeld ist als Anteil des Landkreises Ebersberg in die Kapitalrücklage der Energieagentur einzustellen.

 

§10 (3) … Der Wirtschaftsplan für das Folgejahr ist den Landkreisen spätestens zum 30. Oktober des Vorjahres, mindestens jedoch 14 Tage vor Beschlussfassung im Aufsichtsrat, zur Kenntnis gegeben. Ein im Wirtschaftsplan dargestellter Fehlbetrag ist Grundlage der Finanzierungszusage durch die Gesellschafter nach Absatz 7.

 

Deshalb wäre eine gute Lösung für die EA und die Beteiligungsverwaltung:

 

„Der Landrat wird beauftragt, den Antrag in die weiteren Verhandlungen mit dem künftigen Gesell-schafter Landkreis München mit dem Ziel einer dauerhaften Kapitalstärkung der Energieagentur ein-fließen zu lassen und evtl. daraus notwendige Satzungsänderungen dem Kreistag als Gesellschafter vorzulegen“.

 

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.  Der Kreistag sieht die geplante Beteiligung des Landkreises München an der dann künftigen Energieagentur Ebersberg – München als einen zukunftsfähigen Weg an.

2.  Unter dem Vorbehalt, dass die Finanzbehörden dem Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zusage vom 24.07.2017 – dieser ggf. in Abstimmung mit den Finanzbehörden korrigiert bzw. angepasst – zustimmen, beschließt der Landkreis:

a.   Der Beteiligung des Landkreises München an der Energieagentur Ebersberg gGmbH entsprechend den nachfolgenden Ausführungen wird zugestimmt.

b.  Den Rechtstexten zur Beteiligung des Landkreises München an der Energieagentur Ebersberg gGmbH einschließlich etwaiger Änderungserfordernisse aus rechtlichen, steuerlichen oder redaktionellen Gründen wird zugestimmt. Dabei handelt es sich insbesondere um

aa)  den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem            Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH (Anlage 13 zum Protokoll) und

bb) die Satzung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH im Entwurf (Anlage 14 zum Protokoll).

Die Zustimmung umfasst insbesondere auch eine Änderung des zeitlichen Ablaufs der Beteiligung des Landkreises München.

c.   Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt den Konsortialvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH für den Landkreis Ebersberg hinsichtlich des Aufgeldes zu verhandeln und zu unterzeichnen.

d.  Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt als Vertreter des Landkreises Ebersberg in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg gGmbH dem Konsortialvertrag  zwischen dem Landkreis Ebersberg, dem Landkreis München und der Energieagentur Ebersberg gGmbH zuzustimmen, den Geschäftsführer anzuweisen diesen zu unterzeichnen sowie den Kapitalerhöhungsbeschluss, den Zulassungsbeschluss und den Beschluss über die Satzungsänderung zu fassen.

e.   Der Landrat wird beauftragt und bevollmächtigt, alle für die Beteiligung nach den vorstehenden Ziffern 1 bis 4 erforderlichen Handlungen vorzunehmen, insbesondere allen erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen zuzustimmen. Der Landrat ist hierbei berechtigt, den Landkreis Ebersberg umfassend zu vertreten.

f.   Der Landrat wird beauftragt, in die weiteren Verhandlungen mit dem künftigen Gesellschafter Landkreis München das Ziel einer dauerhaften Kapitalstärkung der Energieagentur einfließen zu lassen und evtl. daraus notwendige Satzungsänderungen dem Kreistag als Gesellschafter vorzulegen.