Vorberatung |
Rechnungsprüfungs-Ausschuss (RPA) am
05.04.2017, TOP 4 Kreis- und Strategieausschuss am
12.07.2017, TOP 7 |
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer,
Leiter Büro Landrat |
Herr Neugebauer stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage vor. Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
- Aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des
Sondervermögens Kreisklinik Ebersberg für das Wirtschaftsjahr 2015 mit den
auf den Seiten 21 bis 23 des Berichts vom 06.12.2016 ausgewiesenen Summen
gemäß § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Krankenhäuser (WkKV) i.V.m. Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt. Diese
Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage Nr. 2 zur
Niederschrift.
- Der Jahresfehlbetrag 2015 i.H.v. 131.568,72 €
wird in Übereinstimmung mit § 10 Abs. 2 WkKV durch eine entsprechende
Verringerung der Kapitalrücklagen (Eigenkapital) gedeckt.