Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

An der Beratung nahmen teil:

Andreas Bohnert, Kreisgeschäftsführer Caritas-Zentrum Landkreis Ebersberg

 

Christian Salberg, Abteilungsleitung 6; Jugend, Familie und Demografie

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers und vertraglich seit 1990 auf das Caritas-Zentrum übertragen.

Herr Bohnert erläutert den Sachverhalt anhand einer kleinen Präsentation:

Rückblick 2016

        Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr stabil

        176 Sitzung mehr als 2015

        Beobachtung, dass die Fälle komplexer und aufwendiger werden

        49 % der Kinder leben bei den leiblichen Eltern, 28 % bei alleinerziehenden Elternteilen

Antrag Erziehungsberatungsstelle 2018 (1)

 

Antrag Erziehungsberatungsstelle 2018 (2)

Die Erziehungsberatungsstelle weist in ihrem Haushaltsplan für 2018 einen Zuschussbedarf von 445.615,13 Euro aus.

Der Zuschussbedarf liege damit um 22.848,01 Euro über dem Bedarf des Vorjahres.

Die Erhöhung sei vor allem auf eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung sowie auf Mehrkosten im Rahmen der landkreisweiten Beratungen nach § 8a SGB VIII zurückzuführen.

Herr Salberg erklärt, dass in manchen Landkreisen die Mietkosten getragen würden. Die von ihm ermittelte Vergleichsabfrage werde dem Protokoll beigefügt (siehe anschließend).

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Die vom Caritas-Zentrum beantragte Kostenbeteiligung, an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII in Höhe von 445.615,13 Euro wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018 genehmigt.