Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 13ö

An der Beratung nahmen teil:

Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V.

Die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst die Brücke Ebersberg e.V.

Herr Ernst Weinzierl berichtet von der Durchführung und der Organisation, gemäß den richterlichen Weisungen, die Jugendlichen einer gemeinnützigen Arbeit zuzuweisen. Dies sei oftmals mit Schwierigkeiten verbunden. Manchmal gestalte es sich schon als schwierig, allein die gemeinnützige Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Aber durch diese Arbeit bestehe für die Jugendlichen die Möglichkeit sich in die Gesellschaft einzugliedern und den „Knast“ zu vermeiden.

Auf die Anfrage von KRin Marina Matjanovski erklärt Herr Weinzierl, dass es für die Jugendlichen schwierig sei, eine Sozial- oder Genossenschaftswohnung zu erhalten. In die Obdachlosenunterkünfte kämen zunehmend mehr junge Menschen.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

     Zuschuss lt. Antrag:               123.000 Euro

(Veränderung zu 2016:           + 5.500 Euro = + 4,7 %)

2.   Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

3.   Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2018 eingeplant.