Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14

Vorberatung        

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 14ö

An der Beratung nahmen teil:

Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V.

 

Christian Salberg, Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie, Demografie

 

Gitti Fuhrmann, Brücke Ebersberg e.V.

Die öffentliche Jugendhilfe bezuschusst die Brücke Ebersberg e.V. für die niederschwelligen Hilfen und das begleitete Wohnen.

Herr Weinzierl erläutert dem Gremium, wie die Mittel verwendet würden.

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 – 27 Jahre würden relativ formlos der Brücke Ebersberg zugewiesen und von diesen in persönlichen Krisen begleitet.

Auch wenn die Jugendhilfe mit dem 18. Lebensjahr abschlossen sei, werde von der Brücke Ebersberg versucht, die jungen Erwachsenen bei ihrer Berufs- und Lebensperspektive zu unterstützen. Herr Weinzierl erläutert dies anhand der Lebens- und Berufssituation eines 27jährigen, der von ihm betreut werde.

Die Jugendlichen nehmen häufig Drogen, entwickeln Psychosen und neigen zur Gewalt.

Herr Salberg erklärt, er begrüße die Arbeit der Brücke e.V. und sei froh, dass es so ein Angebot gebe, das in der Jugendarbeit eine Lücke schließe. Es solle kein Talent verloren gehen.

Frau Fuhrmann berichtet von zwei von ihr betreuten Fällen, die eine neue Arbeitsstelle gefunden haben.

Auf Nachfragen im Gremium erklärt Herr Weinzierl, er denke nicht, dass es im Landkreis einen Treffpunkt ‚Drogen‘ gebe. Die Vereine im Landkreis machen bereits viel Jugendarbeit.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2018, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:               246.500 Euro

(Veränderung zu 2017:           + 8.500 Euro = 3,6 %)

2.   Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

3.   Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2018 eingeplant.