Sitzung: 12.10.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2017/2965
Vorberatung |
3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö 6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö 8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 14ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Ernst Weinzierl, Brücke Ebersberg e.V. |
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Christian Salberg, Abteilungsleitung 6,
Jugend, Familie, Demografie |
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Gitti Fuhrmann, Brücke Ebersberg e.V. |
Die
öffentliche Jugendhilfe bezuschusst die Brücke Ebersberg e.V. für die
niederschwelligen Hilfen und das begleitete Wohnen.
Herr
Weinzierl erläutert dem Gremium, wie die Mittel verwendet würden.
Jugendliche
und junge Erwachsene im Alter von 14 – 27 Jahre würden relativ formlos der
Brücke Ebersberg zugewiesen und von diesen in persönlichen Krisen begleitet.
Auch
wenn die Jugendhilfe mit dem 18. Lebensjahr abschlossen sei, werde von der
Brücke Ebersberg versucht, die jungen Erwachsenen bei ihrer Berufs- und
Lebensperspektive zu unterstützen. Herr Weinzierl erläutert dies anhand der
Lebens- und Berufssituation eines 27jährigen, der von ihm betreut werde.
Die
Jugendlichen nehmen häufig Drogen, entwickeln Psychosen und neigen zur Gewalt.
Herr
Salberg erklärt, er begrüße die Arbeit der Brücke
e.V. und sei froh, dass es so ein Angebot gebe, das in der Jugendarbeit eine
Lücke schließe. Es solle kein Talent verloren gehen.
Frau
Fuhrmann berichtet von zwei von ihr betreuten Fällen, die eine neue
Arbeitsstelle gefunden haben.
Auf
Nachfragen im Gremium erklärt Herr Weinzierl, er denke nicht, dass es im
Landkreis einen Treffpunkt ‚Drogen‘ gebe. Die Vereine im Landkreis machen bereits
viel Jugendarbeit.
Nachdem
es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag
zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushalts 2018, der Brücke Ebersberg e.V. folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt.
Antrag: 246.500
Euro
(Veränderung zu
2017: + 8.500 Euro = 3,6 %)
2. Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des
Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.
3. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2018 eingeplant.