An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein. Der in der versandten Sitzungsvorlage lautende Beschlussvorschlag wurde vor Versand nicht mit ihm final abgesprochen. Der als Beschlusspunkt aufgeführte Appell an alle öffentlichen und privaten Grundstückseigentümer, insbesondere an die Gemeinden und Landwirte, künftig auf den Einsatz von glyphosathaltigen Produkten zu verzichten bzw. diesen so weit wie möglich zu reduzieren, gehe zu weit.

Der Landrat sehe hier primär die Zuständigkeit der Gemeinden. Er könne die Situation auch nicht beurteilen, so lange die Mittel behördlicherseits zugelassen seien.

KR Martin Lechner schließe sich der Meinung des Landrats an. Die Mittel würden auch nur an berechtigte Personen mit einem Sachkundenachweis ausgegeben. Den anderen Punkten des Beschlussvorschlages könne er zustimmen.

KRin Ilke Ackstaller erklärt, dass sie das anders sehe und der Landkreis durchaus in der Pflicht stehe, hier aufzuklären und für einen Verzicht zu appellieren. Der Bund Naturschutz habe bei 100 Leuten, die sich bewusst ernährten, Urinproben genommen und bei allen, zum Teil in erhöhter Konzentration Anteile von Glyphosat gefunden. Daher solle der Landkreis zumindest Aufklärungsarbeit leisten.

KRin Dr. Renate Glaser stellt die Frage in den Raum, wie der Landkreis hier vorbildhaft erscheinen könne. Es gebe in Südtirol Gemeinden, die pestizidfrei wären. Sie denke hier an die Firma B.A.U.M. und deren Möglichkeiten als Multiplikator im Themenbereich Landwirtschaft.

Herr Neugebauer verweist auf die anwesende Presse und deren Möglichkeit zur aufklärenden Berichterstattung.

Nachdem der Landrat mitteilt, dass bei der Firma B.A.U.M. das Thema Landwirtschaft bereits abgeschlossen sei, schlägt KRin Bianka Poschenrieder vor, das Thema Glyphosat über das Thema Biomasse einfließen zu lassen.

Der Landrat schlägt vor, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbildfunktion des Landkreises bezüglich der Nichtanwendung von Glyphosat geeignet darzustellen bzw. einzubringen.

KR Martin Vodermaier erklärt, die Pflanzenschutzzulassungsverordnung lässt Glyphosat zu und daher werde er dagegen stimmen.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Ausschuss stellt fest, dass auf Flächen des Landkreises schon seit vielen Jahren keine glyphosathaltigen Produkte ausgebracht werden.

2.   Der Verzicht auf den Einsatz glyphosathaltiger Produkte gilt weiterhin uneingeschränkt und unbefristet.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbildfunktion des Landkreises bezüglich der Nichtanwendung von Glyphosat geeignet darzustellen bzw. einzubringen.

4.   Der Ausschuss stellt fest, dass damit dem Antrag von Frau Weigl-Mühlfeld vom 18.08.2017 entsprochen wurde und der Antrag erledigt ist.