Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 5

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Alois Hofstetter, Erster Bürgermeister der Gemeinde Steinhöring

Der Landrat begrüßt den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Steinhöring Alois Hofstetter und erklärt, dass auch der Landkreis ein Interesse daran habe, dass die Bürger sicher über die Kreisstraßen gelangen.

Der Landrat bedankt sich bei Herrn Dirscherl für die Ausarbeitung eines Zuschussmodells für Querungshilfen. Die ersten Anträge von Gemeinden liegen bereits vor und der Ausschuss entscheide über jeden Einzelfall. Bei der Gemeinde Steinhöring gehe es um eine Querungshilfe und um die Ergänzung eines Geh- und Radweges.

Herr Dirscherl zeigt zur Verdeutlichung eine Karte:

Herr Dirscherl erklärt, dass nach Beratungen mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim, der Polizeiinspektion Poing und dem Landratsamt Ebersberg der Bau einer Querungshilfe empfohlen wurde. Die Gemeinde habe im Bereich der Querungshilfe einen Geh- und Radweg geplant. Das Straßenbauamt Rosenheim sei mit der Maßnahme grundsätzlich einverstanden. Es sei sinnvoll, wenn man den Geh- und Radweg gleich mitmache. Die Kostenschätzung müsse das Straßenbauamt noch extra anschauen.

Herr Dirscherl erklärt weiter, dass der Landkreis für die Querungshilfe nur Zahlungspflichtig sei, wenn sie von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet würde oder die Initiative vom Landkreis ausginge.

Auf die Nachfrage von KRin Ilke Ackstaller erklärt Herr Dirscherl, die Maßnahme werde so teuer, da die Straße etwas verlegt werden müsse. Außerdem brauche man zusätzlich um 60/80 cm mehr Platz, um den Radweg unterbringen zu können.

KR Martin Lechner weist darauf hin, dass bei innerörtlichen Radwegen die Gemeinde 75 % der Kosten selber tragen müsse. Herr Dirscherl antwortet, dass dies hier nicht zutreffe, da der Geh- und Radweg außerorts bis Abersdorf fortgeführt werde. Ursprünglich konnte die Maßnahme wegen Problemen mit dem Grunderwerb von 40 Metern nicht umgesetzt werden, aber durch die Verlegung der Straße sei das Problem jetzt gelöst. Der Grunderwerb sei im Betrag enthalten.

Der Landrat gibt Herrn Bürgermeister Hofstetter die Gelegenheit zum Gremium zu sprechen.

Dieser schildert, dass an dieser Stelle immer wieder aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse, Radfahrer zusammengestoßen seien. Das zu bebauende Grundstück gehöre der Gemeinde.

KRin Bianka Poschenrieder schlägt vor, den Betrag im Beschlussvorschlag durch den für die Maßnahme im Fördermodell genannten Prozentsatz zu ersetzen.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen der Gemeinde Steinhöring zur Errichtung einer Querungshilfe an der Kreisstraße EBE 20 im Kreuzungsbereich Abersdorfer Straße/Bachkramerweg mit dem Straßenbauamt Rosenheim abzustimmen.
  2. Der Landkreis schließt mit der Gemeinde Steinhöring eine Vereinbarung zur Errichtung einer Querungshilfe ab, die gemäß den aktuellen Förderrichtlinien bezuschusst wird.
  3.  Im Zuge des Baus der Querungshilfe wird der Verbreiterung des Gehwegs zum Geh- und Radweg mit Kosten in Höhe von 42.600 € zugestimmt. Diese Mittel werden noch im Haushalt berücksichtigt.