Beschluss: Kenntnis genommen

An der Beratung nahmen teil:

Franziska Sendner-Maier, Mitarbeiterin SG 11, Bildung und IT

LR Niedergesäß übergibt das Wort an Frau Sendner-Maier. Diese erläuterte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.

Mit der Berufsschulpflicht für junge Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter von 16 bis 21 (in Ausnahmefällen bis 25 Jahren) in Bayern und der Einrichtung eines zweijährigen Unterrichtsmodells für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge an den bayerischen Berufsschulen nach Art. 35 BayEUG hat der Freistaat Bayern den Rahmen einer ein- bis zweijährigen Berufsvorbereitungsphase an den Berufsschulen geschaffen:

·         Der Unterricht für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge legt im ersten Schuljahr den Fokus auf den Spracherwerb und im zweiten Jahr auf die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler. Neben der Erfassung des Leistungsstandes sollte bei der Klassenbildung berücksichtigt werden, welche Kompetenzen die Schüler zusätzlich zu bereits bestehenden Deutsch- und Mathematikkompetenzen mitbringen.

·         Im zweiten Schuljahr sollen die Deutschkenntnisse vertieft und gezielt für den Übergang in die Berufsschule erweitert werden. Neben dem Erreichen der Ausbildungsreife ist der Erwerb des Mittelschulabschlusses anzustreben.

Der Unterricht erfolgt als vollzeitschulisches Angebot in Klassen mit 16 bis 23 Schüler/innen. Der Kooperationspartner ist vor allem für die Vertiefung von Deutschkenntnissen in Wort und Schrift (bei Bedarf die Alphabetisierung), der Förderung der Persönlichkeitsbildung, Selbstorganisation, des sozialen Handelns und der Alltagskompetenzen zuständig. Zudem werden durch die Berufsschule Lernbereiche, wie Wertebildung, Leben und Kulturbildung in Deutschland sowie Bildungssystem und Berufswelt in Deutschland und Mathematik beschult. Der Erwerb der deutschen Sprache findet im Sinne eines handlungsorientierten Sprachunter-richts beziehungsweise sprachsensiblen Fachunterrichts im Kontext der anderen fünf Lern-bereiche statt und ist somit eine Querschnittsaufgabe des gesamten Unterrichts.

In Zusammenarbeit von Berufsschule und Kooperationspartner werden Kompetenzen aufgebaut, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung ermöglichen und die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration der Schülerinnen und Schüler in die deutsche Gesellschaft bieten sollen. Der Kooperationspartner bringt zur Förderung der sprachlichen Kompetenz und Integration der Teilnehmer und für die fachpraktische Ausbildung (v. a. betriebliche Praktika) zusätzliche Unterrichtswochenstunden ein und gewährleistet die sozialpädagogische Betreuung, die auch die berufliche Orientierung und das Finden eines Ausbildungsplatzes fördern soll.

Im Rahmen einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung suchte der Landkreis Ebersberg Kooperationspartner, die ab dem kommenden Schuljahr in ausreichender Zahl qualifizierte Lehrkräfte und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der Berufsschule Wasserburg, als Trägerschule, auf der Basis des Lehrplans für die Berufsintegrationsvorklassen und Berufsintegrationsklassen und eines vom Kooperationspartner selbst erarbeiteten sozialpädagogischen Betreuungskonzepts, Integrationsarbeit im Sinne des bayerischen Integrationskonzepts an beruflichen Schulen leisten.

Die Maßnahme wird durch die Regierung von Oberbayern  im Schuljahr 2017/18 in folgender Höhe gefördert:

  • 50.000 EUR für jede Berufsintegrationsvorklasse (BIK/V)
  • 45.150 EUR für jede Berufsintegrationsklasse (BIK)

Da dem Landkreis einige der bisherigen dezentralen provisorischen Unterbringungen künftig nicht mehr zur Verfügung stehen, muss der Kooperationspartner eigene oder angemietete Räumlichkeiten bereitstellen und den Sachaufwand bereitstellen. Diese Kosten können erwartungsgemäß nicht mit den o.g. Zuweisungen abgegolten werden, sondern werden für berufsschulpflichtige Flüchtlinge in Form von Gastschulbeiträgen mit der Regierung von Oberbayern abgerechnet.

Die Ausschreibung wurde am 17.05.2017 auf der Internetseite des Landratsamtes und im Supplement zum EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zur Submission am 29.06.2017 lag nur 1 Angebot vor.

LOS 1: Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V)

1 Angebot war gültig und wertbar und hat den Zuschlag erhalten: 65.317,96 € je BIK/V

Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon,

Am Hirtenfeld 11, 85614 Kirchseeon,

vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Zimmer

Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon besteht aus:

·         Stiftung St. Zeno Kirchseeon

·         Schwestern vom Gutem Hirten

·         vhs im Zweckverband Kommunale Bildung, Sitz Grafing, Zweigstelle Ebersberg

LOS 2: Berufsintegrationsklassen (BIK)

1 Angebot war gültig und wertbar und hat den Zuschlag erhalten: 58.418,68 € je BIK

Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon,
Am Hirtenfeld 11, 85614 Kirchseeon,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Zimmer

Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon besteht aus:

·         Stiftung St. Zeno Kirchseeon

·         Schwestern vom Gutem Hirten

·         vhs im Zweckverband Kommunale Bildung, Sitz Grafing, Zweigstelle Ebersberg

Auswirkung auf Haushalt:

Insgesamt wurde mit der Ausschreibung für den Kooperationspartner zur Beschulung von BIK/V und BIK ein mögliches Vertragsvolumen von 2.753.027,64 €, für insgesamt 3 Schuljahre vergeben. Diese Summe enthält 6 BIK/V und 9 BIK. Allerdings wurde ein Fördervorbehalt eingebaut, somit werden nur Klassen gezahlt, die auch zustande kommen und gleichzeitig gefördert werden. Im Schuljahr 2017/18 wird nach derzeitigem Stand von 6 BIK/V und 4 BIK ausgegangen.

Im Haushaltsjahr 2017 ergeben sich voraussichtlich ungeplante Auswirkungen auf den Haushalt von unter 100.000 €.

Im Haushaltsjahr 2018 ergeben sich Aufwendungen von 625.582,48 €, diesen sind Zuweisungen in Höhe von 480.600,00 € entgegenzustellen, so dass Nettokosten in Höhe von 144.982,48 € für den Landkreis entstehen. Diese Nettokosten können nach dem Jahresabschluss bei der Regierung als Gastschulbeitrag bzw. Kostenersatz verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Schüler/-innen zum Stichtag 20.10. des Vorjahres einen bestimmten Status erfüllen.

Laut Scheiben vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultur, Wissenschaft und Kultus, vom 25.07.2017 ist es vertretbar, dass der Sachaufwandsträger für die Kosten der Schüler/-innen aufkommt, die diesen Status zum Stichtag nicht vorweisen. Sollten dem Landkreis hierdurch Kosten entstehen, werden diese auf der Kostenstelle 222 (Asyl) ausgewiesen.

Für die kommenden Haushaltsjahre werden aufgrund der möglichen vertraglichen Verlängerungsoption von bis zu zwei Schuljahren (Ende 2019/20) Mittel bedarfsgerecht eingeplant, welche durch Fördergelder und Gastschulbeiträge gedeckt sind und – soweit sie nicht gedeckt sind – im Bereich der Kostenstelle 222 (Asyl) ausgewiesen werden.