Sitzung: 04.10.2017 SFB-Ausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
An der Beratung nahmen teil: |
Franziska Sendner-Maier, Mitarbeiterin SG 11,
Bildung und IT |
LR Niedergesäß übergibt das Wort an Frau Sendner-Maier.
Diese erläuterte den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage.
Mit der
Berufsschulpflicht für junge Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter von 16 bis
21 (in Ausnahmefällen bis 25 Jahren) in Bayern und der Einrichtung eines
zweijährigen Unterrichtsmodells für berufsschulpflichtige Asylbewerber und
Flüchtlinge an den bayerischen Berufsschulen nach Art. 35 BayEUG
hat der Freistaat Bayern den Rahmen einer ein- bis zweijährigen
Berufsvorbereitungsphase an den Berufsschulen geschaffen:
·
Der Unterricht für
berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge legt im ersten Schuljahr den
Fokus auf den Spracherwerb und im zweiten Jahr auf die Ausbildungsreife der
Schülerinnen und Schüler. Neben der Erfassung des Leistungsstandes sollte bei
der Klassenbildung berücksichtigt werden, welche Kompetenzen die Schüler
zusätzlich zu bereits bestehenden Deutsch- und Mathematikkompetenzen
mitbringen.
·
Im zweiten Schuljahr sollen die
Deutschkenntnisse vertieft und gezielt für den Übergang in die Berufsschule
erweitert werden. Neben dem Erreichen der Ausbildungsreife ist der Erwerb des
Mittelschulabschlusses anzustreben.
Der Unterricht erfolgt
als vollzeitschulisches Angebot in Klassen mit 16 bis 23 Schüler/innen. Der
Kooperationspartner ist vor allem für die Vertiefung von Deutschkenntnissen in
Wort und Schrift (bei Bedarf die Alphabetisierung), der Förderung der
Persönlichkeitsbildung, Selbstorganisation, des sozialen Handelns und der
Alltagskompetenzen zuständig. Zudem werden durch die Berufsschule Lernbereiche,
wie Wertebildung, Leben und Kulturbildung in Deutschland sowie Bildungssystem
und Berufswelt in Deutschland und Mathematik beschult. Der Erwerb der deutschen
Sprache findet im Sinne eines handlungsorientierten Sprachunter-richts beziehungsweise sprachsensiblen Fachunterrichts im
Kontext der anderen fünf Lern-bereiche statt und ist somit eine
Querschnittsaufgabe des gesamten Unterrichts.
In Zusammenarbeit von
Berufsschule und Kooperationspartner werden Kompetenzen aufgebaut, die einen
erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung ermöglichen und die Grundlagen
für eine erfolgreiche Integration der Schülerinnen und Schüler in die deutsche
Gesellschaft bieten sollen. Der Kooperationspartner bringt zur Förderung der
sprachlichen Kompetenz und Integration der Teilnehmer und für die
fachpraktische Ausbildung (v. a. betriebliche Praktika) zusätzliche
Unterrichtswochenstunden ein und gewährleistet die sozialpädagogische
Betreuung, die auch die berufliche Orientierung und das Finden eines
Ausbildungsplatzes fördern soll.
Im Rahmen einer
europaweiten öffentlichen Ausschreibung suchte der Landkreis Ebersberg
Kooperationspartner, die ab dem kommenden Schuljahr in ausreichender Zahl
qualifizierte Lehrkräfte und Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung
stellen und in enger Zusammenarbeit mit der Berufsschule Wasserburg, als
Trägerschule, auf der Basis des Lehrplans für die Berufsintegrationsvorklassen
und Berufsintegrationsklassen und eines vom Kooperationspartner selbst
erarbeiteten sozialpädagogischen Betreuungskonzepts, Integrationsarbeit im
Sinne des bayerischen Integrationskonzepts an beruflichen Schulen leisten.
Die Maßnahme wird durch
die Regierung von Oberbayern im
Schuljahr 2017/18 in folgender Höhe gefördert:
- 50.000 EUR für jede Berufsintegrationsvorklasse
(BIK/V)
- 45.150
EUR für jede Berufsintegrationsklasse (BIK)
Da dem Landkreis
einige der bisherigen dezentralen provisorischen Unterbringungen künftig nicht
mehr zur Verfügung stehen, muss der Kooperationspartner eigene oder angemietete
Räumlichkeiten bereitstellen und den Sachaufwand bereitstellen. Diese Kosten
können erwartungsgemäß nicht mit den o.g.
Zuweisungen abgegolten werden, sondern werden für berufsschulpflichtige
Flüchtlinge in Form von Gastschulbeiträgen mit der Regierung von Oberbayern
abgerechnet.
Die Ausschreibung
wurde am 17.05.2017 auf der Internetseite des Landratsamtes und im Supplement
zum EU-Amtsblatt veröffentlicht. Zur Submission am 29.06.2017 lag nur 1 Angebot
vor.
LOS 1: Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V)
1 Angebot war gültig und wertbar
und hat den Zuschlag erhalten:
65.317,96 € je BIK/V
Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon,
Am Hirtenfeld 11, 85614 Kirchseeon,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Zimmer
Bietergemeinschaft
Stiftung St. Zeno Kirchseeon besteht aus:
·
Stiftung
St. Zeno Kirchseeon
·
Schwestern vom Gutem Hirten
·
vhs im Zweckverband Kommunale Bildung, Sitz
Grafing, Zweigstelle Ebersberg
LOS 2: Berufsintegrationsklassen (BIK)
1 Angebot war gültig und wertbar und hat den Zuschlag erhalten: 58.418,68 € je BIK
Bietergemeinschaft Stiftung St. Zeno Kirchseeon,
Am Hirtenfeld 11, 85614 Kirchseeon,
vertreten durch den Geschäftsführer Bernd Zimmer
Bietergemeinschaft
Stiftung St. Zeno Kirchseeon besteht aus:
·
Stiftung
St. Zeno Kirchseeon
·
Schwestern vom Gutem Hirten
·
vhs im Zweckverband Kommunale Bildung, Sitz
Grafing, Zweigstelle Ebersberg
Insgesamt wurde mit der Ausschreibung für den Kooperationspartner zur
Beschulung von BIK/V und BIK ein mögliches Vertragsvolumen von 2.753.027,64 €,
für insgesamt 3 Schuljahre vergeben. Diese Summe enthält 6 BIK/V und 9 BIK.
Allerdings wurde ein Fördervorbehalt eingebaut, somit werden nur Klassen
gezahlt, die auch zustande kommen und gleichzeitig gefördert werden. Im
Schuljahr 2017/18 wird nach derzeitigem Stand von 6 BIK/V und 4 BIK
ausgegangen.
Im Haushaltsjahr 2017 ergeben sich voraussichtlich ungeplante Auswirkungen
auf den Haushalt von unter 100.000 €.
Im Haushaltsjahr 2018 ergeben sich Aufwendungen von 625.582,48 €,
diesen sind Zuweisungen in Höhe von 480.600,00 € entgegenzustellen, so dass
Nettokosten in Höhe von 144.982,48 € für den Landkreis entstehen. Diese
Nettokosten können nach dem Jahresabschluss bei der Regierung als
Gastschulbeitrag bzw. Kostenersatz verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass
die betroffenen Schüler/-innen zum Stichtag 20.10. des Vorjahres einen
bestimmten Status erfüllen.
Laut Scheiben vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultur,
Wissenschaft und Kultus, vom 25.07.2017 ist es vertretbar, dass der
Sachaufwandsträger für die Kosten der Schüler/-innen aufkommt, die diesen
Status zum Stichtag nicht vorweisen. Sollten dem Landkreis hierdurch Kosten
entstehen, werden diese auf der Kostenstelle 222 (Asyl) ausgewiesen.
Für die kommenden Haushaltsjahre werden aufgrund der möglichen vertraglichen Verlängerungsoption von bis zu zwei Schuljahren (Ende 2019/20) Mittel bedarfsgerecht eingeplant, welche durch Fördergelder und Gastschulbeiträge gedeckt sind und – soweit sie nicht gedeckt sind – im Bereich der Kostenstelle 222 (Asyl) ausgewiesen werden.