An der Beratung nahmen teil:

Marion Wolinski, SG-Leitung 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

LR Niedergesäß übergibt das Wort an Frau Wolinski, die mit Bezug auf die Sitzungsvorlage erläutert, dass derzeit in 38 dezentralen Unterkünften im Landkreis 835 Personen leben, von denen 290 Menschen anerkannt sind und damit als Fehlbeleger gezählt werden. Weiter erklärt Frau Wolinski, dass Fehlbeleger keinen Anspruch auf Unterbringung hätten. Deren Unterbringung sei unstrittig keine Aufgabe des staatlichen Landratsamtes, sondern eine freiwillige Aufgabe der Kommune. Bisher bestehe die Vereinbarung, dass Fehlbeleger in ihren Unterkünften bleiben könnten, unklar sei allerdings, wie lange dies noch möglich sei.

Für Privatvermieter sei in der Regel das Risiko zu groß, direkt mit den Fehlbelegern Mietverträge abzuschließen. Eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt sei nur dann zu schaffen, wenn alle Akteure zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll der Ehrenamtskoordinator des Landkreises bewirken; insofern werde sein Tätigkeitsbereich erweitert.

KRin Bianca Poschenrieder kritisiert, dass nicht Asylbewerber und Fehlbeleger nicht in allen Gemeinden gleichmäßig untergebracht seien und dass der jetzige Zustand für die Gemeinden ungünstig sei. Ihrer Meinung sei es Aufgabe des Landratsamtes hier tätig zu werden, wie z.B. in Mühldorf, wo die Fehlbeleger bei der Wohnungssuche durch sogenannte Wohnungslotsen unterstützt würden. Auch die Vermieter bräuchten einen Ansprechpartner im Landratsamt.

KRin Renate Will spricht sich für eine Koordination der Kommunen aus, aber nicht durch das Landratsamt in Form einer zusätzlichen Stelle.

Aus dem Gremium wird die Frage gestellt, wie lange noch der Staat die Belegung seiner Unterkünfte mit Fehlbelegern dulden werde. Frau Wolinski kann diese Frage seriös nicht beantworten, macht aber darauf aufmerksam, dass  das Landratsamt schon lange auf diese Problematik aufmerksam gemacht habe.

KRin Dr. Renate Glaser sieht es als wichtig an, dass eine Info an die potentiellen Vermieter erfolge, dass im Zweifel das Jobcenter die Miete zahle. Sie sehe, dass alle Ehrenamtlichen dankbar wären, wenn der Ehrenamtskoordinator Alexander Feldmann diese Aufgabe mitübernehmen könnte.

Abschließend stellt LR Niedergesäß noch in diesem Jahr ein weiteres Dialogforum mit den Helferkreisen in Aussicht.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Ab 01.01.2018 wird dem Ehrenamtskoordinator Asyl der Aufgabenbereich der Hilfe bei der Suche nach Wohnungen, sowie die Beratung der Vermieter beim Abschluss von Mietverträgen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber übertragen.

2.    Die Verwaltung wird damit beauftragt, im letzten SFB-Ausschuss 2018 einen Erfahrungsbericht abzugeben.