An der Beratung nahmen teil: |
Marion Wolinski, SG-Leitung 22,
Sozialhilfeverwaltung, Asyl |
LR
Niedergesäß übergibt das Wort an Frau Wolinski, die
mit Bezug auf die Sitzungsvorlage erläutert, dass derzeit in 38 dezentralen
Unterkünften im Landkreis 835 Personen leben, von denen 290 Menschen anerkannt
sind und damit als Fehlbeleger gezählt werden. Weiter erklärt Frau Wolinski, dass Fehlbeleger keinen Anspruch auf
Unterbringung hätten. Deren Unterbringung sei unstrittig keine Aufgabe des
staatlichen Landratsamtes, sondern eine freiwillige Aufgabe der Kommune. Bisher
bestehe die Vereinbarung, dass Fehlbeleger in ihren Unterkünften bleiben
könnten, unklar sei allerdings, wie lange dies noch möglich sei.
Für
Privatvermieter sei in der Regel das Risiko zu groß, direkt mit den Fehlbelegern Mietverträge abzuschließen. Eine Unterbringung
auf dem freien Wohnungsmarkt sei nur dann zu schaffen, wenn alle Akteure
zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit soll der Ehrenamtskoordinator des
Landkreises bewirken; insofern werde sein Tätigkeitsbereich erweitert.
KRin Bianca Poschenrieder
kritisiert, dass nicht Asylbewerber und Fehlbeleger nicht in allen Gemeinden
gleichmäßig untergebracht seien und dass der jetzige Zustand für die Gemeinden
ungünstig sei. Ihrer Meinung sei es Aufgabe des Landratsamtes hier tätig zu
werden, wie z.B. in Mühldorf, wo die Fehlbeleger bei der Wohnungssuche durch
sogenannte Wohnungslotsen unterstützt würden. Auch die Vermieter bräuchten
einen Ansprechpartner im Landratsamt.
KRin Renate Will spricht sich
für eine Koordination der Kommunen aus, aber nicht durch das Landratsamt in
Form einer zusätzlichen Stelle.
Aus
dem Gremium wird die Frage gestellt, wie lange noch der Staat die Belegung
seiner Unterkünfte mit Fehlbelegern dulden werde.
Frau Wolinski kann diese Frage seriös nicht
beantworten, macht aber darauf aufmerksam, dass
das Landratsamt schon lange auf diese Problematik aufmerksam gemacht
habe.
KRin Dr. Renate Glaser sieht es
als wichtig an, dass eine Info an die potentiellen Vermieter erfolge, dass im
Zweifel das Jobcenter die Miete zahle. Sie sehe, dass alle Ehrenamtlichen
dankbar wären, wenn der Ehrenamtskoordinator Alexander Feldmann diese Aufgabe
mitübernehmen könnte.
Abschließend stellt LR Niedergesäß noch in diesem Jahr ein weiteres Dialogforum mit den Helferkreisen in Aussicht.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1.
Ab 01.01.2018 wird dem Ehrenamtskoordinator Asyl der Aufgabenbereich der
Hilfe bei der Suche nach Wohnungen, sowie die Beratung der Vermieter beim
Abschluss von Mietverträgen für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber
übertragen.
2.
Die Verwaltung wird damit
beauftragt, im letzten SFB-Ausschuss 2018 einen Erfahrungsbericht abzugeben.