An der Beratung nahmen teil:

Jochen Specht, Abt. 6, Teamleitung Demografie

LR Niedergesäß übergibt das Wort an Jochen Specht, der anhand der Sitzungsvorlage seinen Konzeptionsvorschlag erläutert. Die Akteure würden schon seit 2015 einen dringenden Bedarf im Sinne des Antrages sehen. Wichtig sei zu wissen, wo es „weiße Flecken“ im Landkreis gebe. Deshalb habe er sofort einen Runden Tisch einberufen um festzustellen, wo entsprechende Dienste bereits tätig seien.

KR Rolf Jorga bemängelt, dass der Antrag nicht greifbar sei, wer solle den Bedarf feststellen, Pflegebedürftige würden von der Pflegeversicherung abgedeckt.

Frau Wolinski ist der Meinung, dass der Bereich zur kommunalen Daseinsvorsorge bei den Gemeinden zu zählen sei. Die Gesamtsituation müsse erfasst werden; die Umsetzung habe nicht primär im Landratsamt zu erfolgen.

KRin Renate Will erklärt, sie habe ein Problem mit den „präventiven Hausbesuchen“. Frau Wolinski erläutert, dass es sich um ein Angebot handle, das freiwillig genutzt werden könne.

Herr Salberg plädierte dafür, richtig und zielgerichtet zu helfen, das Einsetzten eines Runden Tisches ohne die konkrete Bedarfslage zu kennen, sehe er nicht als sinnvoll an.

Anregung aus dem Gremium, dass es vielleicht sinnvoller sei, zu eruieren, welche Angebote bei den Gemeinden bereits bestehen würden. In diesem Sinne wurde der Beschlussvorschlag entsprechende erweitert.

Frau Wolinski betont, dass eine kooperative Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Selbstverständlichkeit sei.

LR Niedergesäß sagt zu, dass es eine Abfrage bei alle Gemeinden mit Bezug auf diese SFB-Ausschuss-Sitzung geben werde um zu erfahren, wer in der Gemeinde Bedarf habe und ob es „weiße Flecken“ gebe.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt, den zentralen Sozialdienst des Landratsamtes (ZSD), für einen Projektzeitraum von zwei Jahren, mit der Durchführung von Hausbesuchen auf Wunsch der Betroffenen  zu beauftragen um präventiv tätig werden zu können.

2.    In einer Bürgermeisterdienstversammlung werden die Bürgermeister gebeten, ihre Erkenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten  zurückzumelden.

3.    Der ZSD legt dem SFB-Ausschuss nach einem Jahr einen Zwischenbericht vor. Dieser beinhaltet neben einer fachlichen Expertise auch die Auswertung der erhobenen statistischen Daten.

4.    Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 21.06.2017, zur flächendeckenden Etablierung hauswirtschaftlicher Fachdienste für ältere Menschen im Landkreis Ebersberg, wird, nach Ablauf des Projektzeitraums und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnen Erkenntnisse, erneut aufgegriffen.