An der Beratung nahmen teil: |
Jochen Specht, Abt. 6, Teamleitung Demografie |
LR
Niedergesäß übergibt das Wort an Jochen Specht, der anhand der Sitzungsvorlage
seinen Konzeptionsvorschlag erläutert. Die Akteure würden schon seit 2015 einen
dringenden Bedarf im Sinne des Antrages sehen. Wichtig sei zu wissen, wo es
„weiße Flecken“ im Landkreis gebe. Deshalb habe er sofort einen Runden Tisch
einberufen um festzustellen, wo entsprechende Dienste bereits tätig seien.
KR
Rolf Jorga bemängelt, dass der Antrag nicht greifbar
sei, wer solle den Bedarf feststellen, Pflegebedürftige würden von der
Pflegeversicherung abgedeckt.
Frau
Wolinski ist der Meinung,
dass der Bereich zur kommunalen Daseinsvorsorge bei den Gemeinden zu zählen
sei. Die Gesamtsituation müsse erfasst werden; die Umsetzung habe nicht primär
im Landratsamt zu erfolgen.
KRin Renate Will erklärt, sie
habe ein Problem mit den „präventiven Hausbesuchen“. Frau Wolinski
erläutert, dass es sich um ein Angebot handle, das freiwillig genutzt werden
könne.
Herr
Salberg plädierte dafür, richtig und zielgerichtet zu
helfen, das Einsetzten eines Runden Tisches ohne die konkrete Bedarfslage zu
kennen, sehe er nicht als sinnvoll an.
Anregung
aus dem Gremium, dass es vielleicht sinnvoller sei, zu eruieren, welche Angebote
bei den Gemeinden bereits bestehen würden. In diesem Sinne wurde der
Beschlussvorschlag entsprechende erweitert.
Frau
Wolinski betont, dass eine kooperative Zusammenarbeit
mit den Gemeinden eine Selbstverständlichkeit sei.
LR Niedergesäß sagt zu, dass es eine Abfrage bei alle Gemeinden mit Bezug auf diese SFB-Ausschuss-Sitzung geben werde um zu erfahren, wer in der Gemeinde Bedarf habe und ob es „weiße Flecken“ gebe.
Der SFB-Ausschuss fasst
folgenden Beschluss:
1. Dem Vorschlag der Verwaltung
wird zugestimmt, den zentralen Sozialdienst des Landratsamtes (ZSD), für einen
Projektzeitraum von zwei Jahren, mit der Durchführung von Hausbesuchen auf
Wunsch der Betroffenen zu beauftragen um
präventiv tätig werden zu können.
2. In einer
Bürgermeisterdienstversammlung werden die Bürgermeister gebeten, ihre
Erkenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten
zurückzumelden.
3. Der ZSD legt dem SFB-Ausschuss
nach einem Jahr einen Zwischenbericht vor. Dieser beinhaltet neben einer fachlichen
Expertise auch die Auswertung der erhobenen statistischen Daten.
4. Der Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion vom 21.06.2017, zur flächendeckenden Etablierung
hauswirtschaftlicher Fachdienste für ältere Menschen im Landkreis Ebersberg,
wird, nach Ablauf des Projektzeitraums und unter Berücksichtigung der
zwischenzeitlich gewonnen Erkenntnisse, erneut aufgegriffen.