Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil:

Gabriele Köhnen, BL

 

Frau Köhnen erläutert, dass für alle Antragsteller im Haushaltsjahr 2017 ein Zuschuss bewilligt werden konnte. Die Einreichung entsprechender Verwendungsnachweise werde überwacht.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 liegen 25 Anträge vor. Bei drei Projekten könnte aufgrund der Förderrichtlinien grundsätzlich ein Zuschussbetrag größer 5.000 € gewährt werden. Diese liegen dem SFB-Ausschuss zur Beschlussfassung vor.

 

Weiterhin macht sie den Vorschlag, die Basisförderung für die Konzertreihe „Bach& More“ von derzeit 500 € auf 4.000 € zu erhöhen mit der Maßgabe, dass dann über diese Basisförderung hinaus keine Projektförderung mehr gewährt werde. In den vergangenen Jahren sei jeweils zur Basisförderung ein vierstelliger Betrag im Rahmen der Projektförderung bewilligt worden.

 

Kreisrat Brilmayer unterstützt diesen Vorschlag; dies gebe dem Veranstalter mehr Planungssicherheit.

 

Kreisrat Garhammer erklärte, dass seiner Meinung nach für das META-Theater ein Projektzuschuss in Höhe von 500 € über die Basisförderung von 2.000 € hinaus ausreichend sei.

 

Er stellte den Antrag, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Betrag in Höhe von 1.000 € um 500 € zu kürzen.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Für 2018 werden im Rahmen der Kulturförderung folgende Zuschüsse bewilligt:

-       Einstimmig -

·         Die Kulturtage Poing e.V. erhalten für die Durchführung der sechs Veranstaltungen einen Zuschuss in Höhe von 2.000 €

-       Einstimmig -

·         Das Kreisbildungswerk Ebersberg e.V. erhält zur Durchführung der Woche der Büchereien einen Zuschuss in Höhe von 3.000 €

-       mit 8 : 5 Stimmen zugestimmt -

·         Das META Theater Moosach erhält für die Veranstaltungsreihe „Magdalena Projekt“ einen Zuschuss von 1.000 €

-       Einstimmig -

2.    Die Liste der Basiszuschüsse wird wie folgt geändert:

Der Basiszuschuss für die Konzertreihe Bach & More wird von 500 € auf 4.000 € erhöht. Darüber hinausgehende Projektanträge werden abgelehnt. Die Liste ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.