Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 24.02.2014, TOP

Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2014, TOP 6 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 15.02.2016, TOP 13 N

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Soziales und Bildung

Frau Keller stellt den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 9 zum Protokoll) vor.

Die 30 %ige Förderung des Personalwohnbaus sei durch die schriftliche Zustimmung der Regierung von Oberbayern gesichert. Das KommWFP sei bis zum 30.12.2019 befristet. Bis dahin müsse die Förderung beantragt werden. Die BayernLabo fördere derzeit im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Wohnraum Darlehen mit 100 % Auszahlungskurs zu 0,5 % Zins.

Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag vor und erklärt, dass heute nicht über den Punkt 4 entschieden werden müsse. („Bei Zustimmung der Umsetzung des Bauvorhabens durch die WBE gKU stimmt der Landkreis zu, das Förderdarlehen des Freistaats Bayern (0,5 % bei 20jähriger Laufzeit) in Anspruch zu nehmen und an die WBE gKU weiterzuleiten. Zins und Tilgung des Darlehens werden von der WBE gKU geleistet, so dass dem Landkreis aus dem Schuldendienst keinerlei Belastungen entstehen.“)

KR und Bürgermeister Walter Brilmayer sehe eine Verwirklichung des von der Klinik formulierten Raumbedarfs von 180 Wohnungen auf diesem Grundstück, als nicht realisierbar an; 100 Wohnungen könne er sich vorstellen.

Am 02.02.2018 sollten die Planer ihre Vorschläge im Rathaus abgegeben haben. Ende Februar 2018 finde die Sitzung des Wertungsgremiums statt. Dann gehe erst das Bebauungsplanverfahren los, das evtl. ein Jahr dauern könnte. Die Parkplätze stellen ein Problem dar, da eine Tiefgarage aus Kostengründen nicht errichtet werden könne. Eine Möglichkeit wäre, im Erdgeschoss Parkplätze zu errichten und die Wohnungen oben drüber zu bauen. Er habe der Klinik und dem Landratsamt angeboten, bei der Beratung dabei zu sein.

KR Alexander Müller appelliert, dies erst im Aufsichtsrat der WBE gKU zu beraten. Das Unternehmen gebe es erst seit einem ½ Jahr und habe sein erstes Bauprojekt erst auf den Weg gebracht. Beim Personalwohnbau handle es sich um ein finanzielles Volumen von ca. 50 Mio. €. Er habe Sorge, dass die Gemeinden in eine Mithaftung reingezogen würden. Er könne den Reiz der Finanzierung nachvollziehen, aber hier müsste evtl. ein eigenes Konstrukt gebildet werden. Er sehe daher die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages als Prüfauftrag und Punkt 4 solle gestrichen werden.

Der Landrat stimme dem zu, erst in der WBE gKU in Ruhe darüber zu beraten und mit dem Ergebnis auf den Landkreis zuzugehen. Zu den Parkplätzen müsse die Klinik einen Stellplatznachweis führen. Ebenso müssen die konkreten Bedürfnisse an Stellplätze geprüft werden.

Auf die Nachfrage von KR Albert Hingerl erklärt Frau Keller, dass das Grundstück dem Landkreis gehöre.

KR Dr. Ernst Böhm verweist auf das B-Planverfahren. Für 180 Wohnungen bräuchte es 7.500 m² Wohnfläche. Die Größe schrecke ihn nicht, wenn in Schritten gebaut werde.

KR Reinhard Oellerer sehe den dringenden Bedarf an Wohnraum für das Klinikpersonal und schlage daher mehrere Sondersitzungen der WBE gKU vor, um dieses Projekt nicht zu verlieren.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag mit den Punkten 1 – 3 zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis hat großes Interesse, den von der Kreisklinik Ebersberg gGmbH geforderten und benötigten Wohnbedarf zu realisieren. Mit der Stadt Ebersberg soll darüber verhandelt werden, wie dieser Bedarf am Standort umgesetzt werden kann.

2.   Mit der Wohnbaugesellschaft WBE gKU werden Verhandlungen zur Übernahme der Realisierung des Baus der Personalwohnbauten geführt.

3.   Die Umsetzung ist so rechtzeitig einzuleiten, dass die Förderung nach dem staatlichen Wohnbauförderprogramm (KommWFP) realisiert werden kann. Der Landkreis wird hierzu die Grundstücke Fl-Nr. 807/2, 807/3, 807/5 und 807/6 der Gemarkung Ebersberg als Eigenanteil einbringen. Die Grundstücke verbleiben im Eigentum des Landkreises.