An der Beratung nahmen teil:

Herbert Jungwirth, SG-Leiter 13, Liegenschaftsverwaltung

Aufgrund des Antrages der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe die Verwaltung geprüft, welche Maßnahmen und wie hoch die Kosten für den Rückbau des Gebäudes zu Wohneinheiten seien, so Herr Jungwirth. Laut einer Grobschätzung des Architekten lägen die Kosten bei rund 95.000 €. Sollte das Gebäude gemäß den Bauleitlinien des Landkreises umgebaut werden, müsse nochmals mit 100.000 € gerechnet werden.

KR und Antragsteller Franz Greithanner sehe hier eine gute Möglichkeit für den Landkreis mit gutem Beispiel voran zu gehen, um Raum für soziale Wohnungen zur Verfügung zu stellen.

Im Gremium bestehe durchgehend ein positiver Konsens, das Gebäude für sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Folgende Punkte werden angesprochen:

KR Christian Eckert schlägt vor, das Nebengebäude aufgrund anderer Nutzung betriebswirtschaftlich/haushaltstechnisch vom LRA-Gebäude Sparkassenplatz abzukoppeln.

Frau Keller antwortet, dass im Haushalt bereits 95.000 € für den Umbau des Gebäudes enthalten seien. Sie sei nicht für eine Abkoppelung, da das Grundstück im räumlichen Zusammenhang mit dem Verwaltungsgebäude zu sehen sei.

Auf den Vorschlag von KR Martin Esterl, statt der großen Wohnung zwei kleinere Wohnungen zu schaffen, teilt Frau Keller mit, nach einem Gespräch mit dem Jobcenter und der Wohngeldstelle bestehe mehr Bedarf für eine große Wohnung.

Folgende Punkte sollen mit in den Beschluss aufgenommen werden:

·    Deckelung der Kosten auf 95.000 € (KR Josef Zistl)

·    Falls eine Erhöhung des Betrages nötig sei, erneute Vorstellung im Gremium (KR Franz Greithanner)

Der Beschluss wird entsprechend angepasst und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme in Höhe von 95.000 € im Haushalt 2018 einzuplanen und nach Nutzungsaufgabe durch die KSK den Umbau des Gebäudes für soziale Wohnzwecke zu veranlassen. Eine Kostenüberschreitung ist ohne vorherige Genehmigung durch den LSV-Ausschuss nicht zulässig.

2.  Im ersten Obergeschoss wird eine große Wohnung mit rund 100 qm realisiert.

3.  Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 16.06.2017 ist damit erledigt.