Vorberatung |
Kreistag am 24.07.2017, TOP 15ö KSA am 09.10.2017, TOP 10 |
An der Beratung nahmen teil: |
Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat |
Herr Neugebauer erläutert, dass der Kreistag des Landkreises München am 26.09.2017 beschlossen habe, der Energieagentur Ebersberg beizutreten.
Die Satzung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH, wie diese schon vom Kreistag Ebersberg am 24.07.2017 verabschiedet worden sei, habe der Kreistag des Landkreises München ebenfalls - mit einer einzigen Abweichung - beschlossen. Um Kooperationen außerhalb der beiden Landkreise zu ermöglichen wurde der Text um das Wort „insbesondere“ in § 2 der Satzung im Beschluss ergänzt.
Der Kreis- und Strategieausschuss habe in seiner Sitzung am 09.10.2017 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst. Damals habe KRin Waltraud Gruber angeregt, dies im Aufsichtsrat der Energieagentur zu besprechen, letztlich, so Herr Neugebauer, sei aber der Kreistag für die Beschlussfassung zuständig.
Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, als Vertreter des Landkreises Ebersberg in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH die Änderung ihrer Satzung mit folgender Formulierung des § 2 Abs. 1 vorzuschlagen:
„Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des effizienten und klimafreundlichen Energieeinsatzes und die Beratung zur Umsetzung alternativer Energieprojekte insbesondere in den Landkreisen Ebersberg und München.“