Der Landrat führt kurz ein. Der Antrag existiere seit längerer Zeit; vor der Sommerpause habe man sich hierzu bereits Gedanken gemacht und es gab Besprechungen zwischen den Fraktionen. KR Martin Lechner habe einen erneuten Antrag eingereicht, der als Tischvorlage (Anlage 6 zum Protokoll) dem Gremium vorliege.

Der Landrat eröffnet die Diskussion und erteilt das Wort.

KRin und Antragstellerin der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen Waltraud Gruber erklärt:

Der Antrag von SPD und Grünen, der bereits im März 2017 eingereicht und zwischenzeitlich modifiziert wurde, schien in einer Warteschleife zu hängen. Der Initiative von KR Martin Lechner und dessen Textvorschlägen sei es nun zu verdanken, dass jetzt eine Resolution vorliege, die auch von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen unterzeichnet wurde. Es gehe darum, den menschlichen Umgang mit Geflüchteten wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Es habe sich durch die Bundestagswahl gezeigt, dass sich alle, auch der Kreistag Ebersberg der Menschlichkeit gegenüber wieder mehr einsetzen sollten.

Die Helferinnen und Helfer leisten unverzichtbare Arbeit, die unseren Respekt abverlange. Mehr und mehr erfahren wir von ihnen, dass sie Hürden in den Weg gelegt bekommen. Dass Verordnungen und Gesetze nicht nachvollziehbar seien und sie sich überfordert fühlen. Man brauche nur die Wochenendausgabe der Ebersberger SZ lesen; auch hier werde deren Dilemma und das der Geflüchteten sowie der Anwohner dargestellt. Denn die Perspektivlosigkeit der Asylbewerber, die Arbeitsverbote und die Massenunterkünfte sei etwas was sich niemand von uns für sich selber wünschen würde und das auch schwer zu ertragen wäre. Probleme seien da leider vorprogrammiert.

Diese Resolution unterstütze auch die kirchlichen Bemühungen, die versuchen auf die Politik Einfluss zu nehmen und dort eine christliche Flüchtlingspolitik einfordern. Gewerbetreibende wenden sich immer wieder an uns, wo immer wir mit ihnen ins Gespräch kommen. Oft suchen sie Arbeitskräfte und sind bereit Asylbewerber einzustellen. Wenn diese aber nach der Einarbeitungszeit abgeschoben werden, haben sie Zeit und Geld vergeblich investiert. Dies ist volkswirtschaftlich kontraproduktiv. Wenn sie bei uns gut integriert sind und eine Perspektive für ihr Leben in Deutschland erarbeitet haben, sollten sie nicht abgeschoben werden.

Den Aspekt, den KR Martin Lechner unter Punkt 7 neu eingebracht habe, die bei uns ausgebildeten Menschen zu beschulen und in den Heimatländern das Gelernte erfolgreich umzusetzen um den demokratischen Aufbau dort voranzubringen, könne sie nur unterstützen. Sie bitte die Kreisräte und Kreisrätinnen, all diese Punkte zu beherzigen und für diese gemeinsame Resolution zu stimmen, die, in der vorliegenden Form, von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD unterzeichnet wurde und das Ziel von uns allen sein sollte.

KRin und Antragstellerin der SPD-Kreistagsfraktion Doris Rauscher erklärt, sie schließe sich im Großen und Ganzen den Worten von KRin Waltraud Gruber an. Der Prozess habe lange gedauert und am Ende sei man doch auf einen grünen Zweig gekommen. Sie bedankt sich bei KR Martin Lechner, dass er für die CSU-FDP-Fraktion die Federführung übernommen habe und sich um eine Formulierung bemüht und eingesetzt habe, bei der möglichst alle im Kreistag mitgehen könnten. Inhaltliche Unterschiede zum Erstentwurf seien gar nicht so wesentlich, stellt sie fest. Die Begründung sei ordentlich eingekürzt worden, womit die SPD-Fraktion gut leben könne, weil die zentralen Punkte im Antrag selbst formuliert seien.

Vor allem für die Helferkreise sei dies ein wichtiges Signal, wenn der Kreistag sich heute politisch positioniere. Was wären wir ohne die Helferkreise, da würde es ganz anders ausschauen mit menschenwürdigem Umgang mit Flüchtigen. Daher ein Dank von Seiten der SPD-Kreistagsfraktion an die Helferkreise. Die Resolution bringe zum Ausdruck wie wichtig Integrationsmaßnahmen seien. Die Asylbewerber sollen Wissen erwerben und dies auch abschließen können. Dies habe nichts damit zu tun, dass man grundsätzlich gegen Rückführung sei, dies werde ja auch in der Resolution zum Ausdruck gebracht. Es benötige Sicherheit nicht nur für die Helferkreise, sondern auch für die Flüchtigen selbst.

Die Resolution sei ein klares Signal von Seiten des Kreistages, daher sei ihr Wunsch, dass die Resolution mehrheitlich beschlossen werde, um die Motivation in den Helferkreisen weiterhin auch aufrecht erhalten zu können. Das Unverständnis sei zum Teil sehr groß geworden, da manches auf Landesebene nicht nachvollziehbar sei. Daher, wenn auf kommunaler Ebene hier Einigkeit bestehe, habe das einen großen Wert und sie bitte um breite Zustimmung.

KR Franz-Xaver Garhammer erklärt; er verstehe nicht den Aufwand zu diesem Thema. Er sehe mehr die Hilfe und Förderung der Geflüchteten in deren Ländern.

Er habe Bedenken, dass durch die vielen Geflüchteten und deren Glaube unsere Kultur und unser Heimatgefühl verloren gehe. Er habe kein Verständnis für die Lehre des Islams, wo Frauen minder wertvoll seien sollen als Männer und aufgrund von moralischen Vorstellungen Eltern ihre eigenen Kinder töten.

Er habe auch wenig Verständnis dafür, dass in den Ländern, aus denen die Flüchtigen kommen, keine Kirchen gebaut werden dürften, Ungläubige getötet werden und bei uns Moscheen gebaut würden. Des Weiteren sehe er die wörtliche Auslegung des Islams als sehr problematisch, in der zur Gewalt aufgefordert werde.

In Deutschland gebe es laut Merkur 560.000 abgelehnte Asylbewerber davon seien 280.000 ohne Papiere, 250.000 mit Ausweisbescheiden und 390.000 wollen ihre Familie nachholen. Afrika sei teilweise ein reiches Land.

Es werde für die Asylbewerber viel Geld ausgegeben und für die Altenheime, Krankenhäusern, Kindergärten sei kein Geld da.

KR und Antragssteller Martin Lechner erklärt an KR Franz-Xaver Garhammer gewandt, dass die Angst vor Unbekanntem in unserer Geschichte schon sehr alt sei. Er sehe aber auch, dass unsere Wirtschaft/unsere Dienstleistungsbetriebe nach dem zweiten Weltkrieg ohne die ausländischen Arbeitskräfte nicht so hätte aufblühen können und auch jetzt seien sie in vielen Bereichen unabkömmlich. Die Menschen, die jetzt zu uns flüchten, fliehen eben vor der Scharia. Er sei auch aus diesem Grund in diese Partei eingetreten, um den Hass gegenüber Menschen zu bekämpfen, die nicht so sind wie wir. Denn das solle in Deutschland nicht mehr vorkommen.

KR Martin Lechner wendet sich dem Gremium zu und bedankt sich bei allen Mitgestaltern des gemeinsamen Antrages, der im Wesentlichen von den Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und SPD entworfen wurde. Das Wichtigste sei, dass unsere vielen ehrenamtlichen Helfern erkennen, dass ihre Sorgen und Schwierigkeiten von Seiten des Kreistages ernst genommen werden und sie in ihrer so wichtigen Aufgabe Unterstützung finden.

KR Martin Wagner erklärt, dass die CSU-FDP-Fraktion mit diesem Antrag gewisse Schwierigkeiten gehabt habe. Der Landkreis Ebersberg habe keine Sonderstellung; dies betreffe jeden Landkreis. Gemäß der Landkreisordnung sei dieser Antrag nicht zulässig, was die Regierung von Oberbayern bestätigt habe. Die Bedenken wurden allerdings zurückgestellt, um für die Helferkreise hier unterstützend tätig zu sein.

Inhaltlich habe sich die Fraktion auch nicht leichtgetan, denn es gebe auch in einer großen Volkspartei unterschiedliche Strömungen/Meinungen. Daher habe den Antrag nur KR Martin Lechner und nicht die ganze Fraktion unterschrieben. Es werde allerdings heute die große Mehrheit zustimmen. Einige können aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen nicht zustimmen. Jeder sei aber für einen menschlichen Umgang mit den Flüchtigen.

KR Dr. Wilfried Seidelmann unterstütze die Resolution. Er sehe, dass Fremdheit Angst mache und daraus Intoleranz entstehe. Er lädt zu dem regelmäßig stattfindenden Friedensgebet ein, an dem verschiedene Gruppen aus verschiedenen Religionen und Kulturkreisen teilnehmen und sich dadurch kennenlernen. 

Der Landrat erklärt sein Entscheidungsverhalten. Er könne der Resolution in der Gesamtabwägung nicht zustimmen, denn es mache nur Sinn, diese als Ganzes zu betrachten. Einzelnen Punkten könne er zustimmen, aber es gebe auch Punkte, denen er aufgrund der Gesetzeslage bzw. der Nichtzuständigkeit des Kreistages nicht zustimmen könne. Die Regierung von Oberbayern habe mitgeteilt, dass dies kein Thema für den Kreistag sei. Dies aus dem Kreistag rauszuhalten, sei nicht seine Gangart. In der Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung wurden „Leitplanken“ für künftige Resolutionen erstellt: Künftig sollen nur mehr Resolutionen mit einem konkreten Bezug zum Landkreis behandelt werden.

Er bedanke sich für die Diskussion und für den Dialog zwischen den Fraktionen.

Ihm sei wichtig, dass die Helferkreise Rückendeckung erhalten.

Der Landrat stellt den Antrag zur Resolution zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.      Zur Aufrechterhaltung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Helferkreise sowie der Unterstützung integrationswilliger Flüchtlinge, wendet sich der Landkreis Ebersberg an die Entscheidungsträger in Bund und Land, um zu erwirken, dass bei Gesetzen und Verordnungen sowie deren Ausführungsbestimmungen die nachfolgenden Punkte beachtet werden:

a.    Es ist von allen Beteiligten auch weiterhin ein menschlicher Umgang mit Flüchtlingen zu gewährleisten.

b.    Bei Abschiebungen ist eine realitätsnahe Bewertung der Sicherheitslage in den Herkunftsländern sicher zu stellen.

c.    Solange in den Herkunftsländern Gesundheit und Leben zurückgeführter Flüchtlinge akut gefährdet ist, darf keine Rückführung erfolgen.

d.    Außer bei verurteilten Straftätern sind Abschiebungen während bereits begonnenen Integrationskursen und Qualifizierungsmaßnahmen bis zu deren Abschluss auszusetzen.

e.    Ohne Einzelfallprüfung erfolgen keine Abschiebungen gemäß der Dublin-III-Vereinbarung.

f.     Grundsätzlich muss eine Beschäftigung/Ausbildung von Asylbewerbern ermöglicht und gefördert werden. Bestehende Beschäftigungsverbote sind zurückzunehmen.

g.    Für geduldete Asylbewerber sind Konzepte zu erarbeiten, welche es ihnen ermöglichen, das bei uns Gelernte nach der Rückkehr in ihre Heimat erfolgreich umzusetzen, um zum wirtschaftlichen und demokratischen Aufbau ihrer Heimatländer beizutragen.

2.   Damit sind die Anträge vom 23.06.2017 und 22.10.2017 erledigt.