Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer teilt mit, dass KR Georg Hohmann mit Schreiben vom 16.11.2017 bat, ihn zum Ende des Jahres 2017 von seiner Tätigkeit zu entbinden.

Eine in den Kreistag gewählte Person kann ihr Amt gemäß Art. 48 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz niederlegen. Art. 13 der LKrO (Niederlegung ehrenamtlicher Tätigkeit nur aus wichtigem Grund) findet keine Anwendung.

Über das Nachrücken des Listennachfolgers Günter Lenz aus Vaterstetten entscheidet der Kreistag (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Der Kreistag stellt fest, dass Kreisrat Georg Hohmann sein Kreistagsmandat niederlegt.

2.   Kreisrat Georg Hohmann scheidet mit dem heutigen Beschluss des Kreistages aus dem Kreistag aus.