Der Landrat teilt zu den geplanten Windrädern im Ebersberger Forst Folgendes mit:

  • Die 10 H – Regelung im geplanten Gebiet werde eingehalten,
  • die öffentlichen Belange der Deutschen Flugsicherung (Funkfeuer in Ottersberg) seien geregelt,
  • das Wasserschutzgebiet Ebersberg werde nicht mehr mit Windrädern überplant.

Ohne Veränderung der Verordnung können im Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst keine fünf Windräder aufgestellt werden. Eine Befreiung sei laut unterer und höherer Naturschutzbehörde gemäß geltender Rechtsauffassung nicht möglich.

Der Landkreis als Verordnungsgeber sei gerade dabei, ein Zonierungskonzept für den ganzen Forst rechtlich und fachlich prüfen zu lassen. Das Ergebnis werde voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 beraten und diskutiert. Der Landrat lasse auch prüfen, ob die Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides über das Projekt abstimmen könnten.