Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

 

Stefan Huber, Geschäftsführer Kreisklinik Ebersberg gGmbH

Frau Keller erläutert die Eilbedürftigkeit der Beratung sowie den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).

Das Gremium macht darauf aufmerksam, dass durch die Neuformulierung im § 3 Abs. 3 („In der Trennungsrechnung sind die den einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge jeweils gesondert auszuweisen“) die Trennungsrechnung nicht nur für die Gynäkologie und für die Geburtshilfe sondern für alle Abteilungen ausgewiesen werden müsse und ob dieser Mehraufwand die Klinik leisten könne. Wenn nicht, müsse das Wort durch „ist“ ersetzt werden.

Stefan Huber erklärt, dass es für die Klinik kein Mehraufwand sei, alle Abteilungen gesondert auszuweisen.

Frau Keller fügt ergänzend hinzu: Dies sei sogar von Vorteil, denn sollte es ein weiteres Förderprogramm geben, müsse der Betrauungsakt nicht erneut geändert werden.

KR Benedikt Mayer erkundigt sich, ob der schwarz hinterlegte Text in der ausgelegten Tischvorlage zu § 6 durch den rot hinterlegten ersetzt werde.

Frau Keller antwortet darauf, dass leider etwas im Entwurf fehle, was der Eilbedürftigkeit geschuldet sei. Es werde dem Protokoll richtig beigefügt.

KRin Doris Rauscher schlägt daher vor, die Beratung dieses Tagesordnungspunktes nach hinten zu verlegen, bis die korrekte Fassung dem Gremium vorliege.

KR Uwe Peters sehe die Erforderlichkeit hierfür nicht, denn der Sachverhalt sei geklärt und es ginge hier nur um eine redaktionelle Änderung.

KR Albert Hingerl erkundigt sich nach der Höhe der Förderung und der Dringlichkeit.

Der Landrat merkt an, dass der Beschluss heute benötigt werde, denn im Januar 2018 fange das Förderprogramm an und im Jahr 2019 werde das Geld rückwirkend ausbezahlt.

Geschäftsführer Stefan Huber teilt mit, dass die Höhe jedes Jahr variiere. Es gebe ein Förderprogramm/einen Gesamtbetrag, der bis auf 15 % ausgeglichen werde. Die restlichen 15 % müsse der Träger ausgleichen.

KR und Landtagsabgeordneter Thomas Huber fügt ergänzend hinzu, dass das Programm zwei Säulen umfasse:

Säule 1       40 € pro Geburt würden dem Landkreis zur Verfügung gestellt und

Säule 2       ist der Defizitausgleich abzüglich 15 % (Eigenbeteiligung) im Rahmen des Gesamtbudgets. Das Gesamtbudget seien 5 Mio. € für die Hebammen und 25 Mio. € für den Defizitausgleich der Kreisklinik. Er hoffe, er habe die Zahlen richtig widergegeben.

Der Landrat erklärt, der Beschlussvorschlag könne so bleiben, der Betrauungsakt werde redaktionell korrigiert. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt er ihn zur Abstimmung.

 


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Betrauungsakt in der neuen Fassung tritt am 19.12.2017 in Kraft, ist 10 Jahre gültig und ist jederzeit widerrufbar. Die Betrauung der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vom 13.05.2013 tritt mit Ablauf vom 18.12.2017 außer Kraft.

2.   Der Landrat wird beauftragt, den öffentlichen Auftrag in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

3.   Der Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 5 zur Niederschrift.