An der Beratung nahmen teil: |
Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung |
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Stefan Huber, Geschäftsführer Kreisklinik Ebersberg gGmbH |
Frau
Keller erläutert die Eilbedürftigkeit der Beratung sowie den Sachverhalt anhand
einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll).
Das
Gremium macht darauf aufmerksam, dass durch die Neuformulierung im § 3 Abs. 3 („In
der Trennungsrechnung sind die
den einzelnen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
zuzurechnenden Aufwendungen und Erträge jeweils gesondert auszuweisen“) die
Trennungsrechnung nicht nur für die Gynäkologie und für die Geburtshilfe
sondern für alle Abteilungen ausgewiesen werden müsse und ob dieser Mehraufwand
die Klinik leisten könne. Wenn nicht, müsse das Wort durch „ist“ ersetzt
werden.
Stefan
Huber erklärt, dass es für die Klinik kein Mehraufwand sei, alle Abteilungen
gesondert auszuweisen.
Frau
Keller fügt ergänzend hinzu: Dies sei sogar von Vorteil, denn sollte es ein
weiteres Förderprogramm geben, müsse der Betrauungsakt nicht erneut geändert
werden.
KR
Benedikt Mayer erkundigt sich, ob der schwarz hinterlegte Text in der
ausgelegten Tischvorlage zu § 6 durch den rot hinterlegten ersetzt werde.
Frau
Keller antwortet darauf, dass leider etwas im Entwurf fehle, was der
Eilbedürftigkeit geschuldet sei. Es werde dem Protokoll richtig beigefügt.
KRin Doris Rauscher schlägt daher vor, die Beratung dieses
Tagesordnungspunktes nach hinten zu verlegen, bis die korrekte Fassung dem
Gremium vorliege.
KR
Uwe Peters sehe die Erforderlichkeit hierfür nicht, denn der Sachverhalt sei
geklärt und es ginge hier nur um eine redaktionelle Änderung.
KR
Albert Hingerl erkundigt sich nach der Höhe der
Förderung und der Dringlichkeit.
Der
Landrat merkt an, dass der Beschluss heute benötigt werde, denn im Januar 2018
fange das Förderprogramm an und im Jahr 2019 werde das Geld rückwirkend
ausbezahlt.
Geschäftsführer
Stefan Huber teilt mit, dass die Höhe jedes Jahr variiere. Es gebe ein Förderprogramm/einen
Gesamtbetrag, der bis auf 15 % ausgeglichen werde. Die restlichen 15 %
müsse der Träger ausgleichen.
KR
und Landtagsabgeordneter Thomas Huber fügt ergänzend hinzu, dass das Programm zwei
Säulen umfasse:
Säule 1 40 € pro Geburt würden dem Landkreis zur Verfügung gestellt und
Säule 2 ist der Defizitausgleich abzüglich 15 % (Eigenbeteiligung) im
Rahmen des Gesamtbudgets. Das Gesamtbudget seien 5 Mio. € für die Hebammen und 25
Mio. € für den Defizitausgleich der Kreisklinik. Er hoffe, er habe die Zahlen
richtig widergegeben.
Der
Landrat erklärt, der Beschlussvorschlag könne so bleiben, der Betrauungsakt
werde redaktionell korrigiert. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt,
stellt er ihn zur Abstimmung.
Der Kreistag fasst folgenden
Beschluss:
1. Der Betrauungsakt in der neuen Fassung tritt am 19.12.2017 in Kraft, ist 10 Jahre gültig und ist jederzeit widerrufbar. Die Betrauung der Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vom 13.05.2013 tritt mit Ablauf vom 18.12.2017 außer Kraft.
2. Der Landrat wird beauftragt, den öffentlichen Auftrag in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.
3. Der Betrauungsakt ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage 5 zur Niederschrift.