An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

In öffentlicher Sitzung werden unter Bekanntgaben die Spender vorgelesen, die mit einer Veröffentlichung einverstanden waren.


Die öffentlichen Spenden werden verlesen und mit den nichtöffentlichen Spenden im nichtöffentlichen Teil der Sitzung genehmigt.