Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12

Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil:

Ana Stellmach, SG-Leitung 14, Finanzen, Beteiligungen

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein. Der geplante Ergebnisüberschuss in Höhe von 7,9 Mio. € wurde um 3,4 Mio. € übertroffen, so dass im Ergebnis 11,3 Mio. € unmittelbar für Investitionen erwirtschaftet wurden.

Das Bilanzvolumen habe sich um 7 Mio. € auf 258 Mio. € erhöht, das sei derzeit der Kernhaushalt. Der konsolidierte Jahresabschluss werde danach erarbeitet und erhöhe das Bilanzvolumen auf mehr als 380 Mio. €, das sei schon ein sehr großes „Unternehmen“ und eine noch größere Verantwortung und Verpflichtung.

Durch die hohen Ergebnisüberschüsse der letzten Jahre erholten sich auch die liquiden Mittel auf 22 Mio. € für den Landkreis und weitere 7 Mio. € für die Kommunale Abfallwirtschaft. Das werde dem Kreishaushalt gut tun angesichts der hohen Investitionen, die uns in den nächsten Jahren erwarten.

Aufgrund der positiven Finanzlage des Landkreises bestand, trotz der Erhöhung der Bezirksumlage um 1,5 %Punkte im Jahr 2018 nicht die Notwendigkeit, die gebildete Rückstellung in Höhe von 3,2 Mio. € aufzulösen.

Der Landrat bedankt sich bei Frau Stellmach und ihrem Team, das zuverlässig und hoch transparent den jährlichen Jahresabschluss vorbereitet habe.

Frau Stellmach stellt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage anhand einer Präsentation vor (Anlage 3 zum Protokoll).

Frau Keller erklärt, über die in der Sitzungsvorlage und in der Präsentation genannte Em-pfehlung des Finanzmanagements

(Von der Ergebnisrücklage werden 13.628.856,41 € auf die Allgemeine Rücklage (Nettoposition) umgebucht. Damit erhöht sich die Nettoposition auf 75.000.000 €)

werde heute nicht beschlossen. In der AG Politik und Verwaltung wurde bereits über dieses Thema gesprochen. Das Revisionsamt empfehle, dauerhaftes Eigenkapital umzubuchen. Frau Keller schlage daher vor, die Fraktionen mögen darüber beraten, ob das Finanzmanagement künftig die Umbuchung eines Teils der Ergebnisrücklage in die langfristige Nettoposition vorbereiten solle.

KRin Doris Rauscher erkundigt sich: „Wieso der Vergleich Ist/Plan Asyl soweit auseinanderklaffe?“. Frau Keller verweist auf den Jahresabschlussbericht zum 31.12.2017 mit dem Teilergebnis des SFB-Ausschusses. Dort sei die Unterschreitung unter der Kostenstelle 222 (Asyl) erläutert.

Die Frage von KRin Doris Rauscher: „Wie viele Stellen der Landkreis im Bereich Asyl und der Sozialberatung im Jahr 2017 hatte?“, können Frau Keller und Frau Stellmach spontan nicht beantworten. Die Antwort werde als Protokollnotiz [1] nachgereicht.

Die Nettoposition zu erhöhen werde von den Fraktionen, wie KR Reinhard Oellerer mitteilt, kontrovers gesehen.

Frau Keller und Frau Stellmach beantworten Verständnisfragen und der Landrat stellt den Beschlussvorschlag ohne die Empfehlung des Finanzmanagements zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Stellenplan des Landratsamtes waren zum Zeitpunkt Oktober 2017 insgesamt 16 Vollzeitstellen dem Bereich Asyl (Kostenstelle 222) zugehörig. Davon waren 14 VZ-Stellen dem Landkreis und zwei VZ-Stellen dem Staat zugeordnet.

Die tatsächliche Besetzung im Bereich Asyl stellte sich im Verlauf des Jahres 2017 wie folgt dar:

Januar 2017:                 Verwaltung:                              8,98 VZ-Stellen

                                   Unterkunftsverwaltung:             4,00 VZ-Stellen

                                   Soziale Betreuung:                   3,59 VZ-Stellen

                                   Ehrenamtskoordinator:             0,00 VZ-Stellen

                                   ____________________________________

                                   Gesamt:                                   16,57 VZ-Stellen

 

Dezember 2017:           Verwaltung:                              6,75 VZ-Stellen

                                   Unterkunftsverwaltung:             4,00 VZ-Stellen

                                   Soziale Betreuung:                   4,46 VZ-Stellen

                                   Ehrenamtskoordinator:             1,00 VZ-Stellen

                                   ____________________________________

                                   Gesamt:                                   16,21 VZ-Stellen

Generell ist festzuhalten, dass die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern entstehenden Personalkosten nicht von der Regierung von Oberbayern erstattet werden. Hier muss durch den Landkreis das Personal zur Verfügung gestellt und finanziert werden, sofern es sich nicht um staatliche Bedienstete handelt. Dies traf lediglich auf 1,5 Vollzeitstellen zu.

Die Regierung von Oberbayern erstattet jedoch die Kosten, die im Rahmen der personenbezogenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen. Die Ausgaben für die dezentralen Unterkünfte können direkt über den Freistaat gebucht werden und belasten den Landkreis nicht.

Nachdem die Zahl der untergebrachten Personen im Jahr 2017 stagnierend bzw. zurückgehend war, sind auch die oben erwähnten Ausgaben nicht gestiegen. Die Ausgaben waren rückläufig. Bei den Haushaltsplanungen für das Jahr 2017 war diese Entwicklung noch nicht abzusehen, so dass damals von anderen Planungen ausgegangen wurde.

Aufgrund der Gegebenheiten im Jahr 2017 wurde auch im Bereich des Personals entsprechend reagiert. Freiwerdende Stellen, bedingt durch Personalwechsel, wurden nicht mehr nachbesetzt.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Jahresüberschuss aus der Ergebnisrechnung mit 11.345.138 € geht als Gewinnvortrag bei der Position Eigenkapital in die Bilanz ein.

2.   Der Jahresabschluss 2017 wird zur Kenntnis genommen und zur örtlichen Prüfung an das Revisionsamt weitergeleitet.