Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 3 ö,

Jugendhilfeausschuss am 15.03.2018, TOP 4 ö,

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 3 ö,

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 3 ö,

Kreis- und Strategieausschuss am 23.04.2018, TOP 7 ö

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein. Nach der Geschäftsordnung des Kreistags werden alle Budgets und Investitionen, die um mehr als 200.000 € überschritten werden, vom Kreistag genehmigt. Dies schaffe ein hohes Maß an Transparenz in der Finanzwirtschaft.

Von den fünf Teilhaushalten gab es im Jugendhilfeausschuss und im ULV-Ausschuss keinen genehmigungspflichtigen Sachverhalt.

Die fünf genehmigungspflichtigen Sachverhalte ergaben sich im SFB-Ausschuss, im LSV-Ausschuss und im Kreis- und Strategieausschuss. Sie wurden alle in den Fachausschüssen vorberaten.

Frau Keller erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 650.556 € wird genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 835 (Realschule Vaterstetten (ZV, Umlagenanteil LK) in Höhe von 330.410 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 958 (Gebäude Gymnasium Markt Schwaben) in Höhe von 390.422 € wird genehmigt.

4.    Die Überschreitung bei der Investitionsnummer 942-0001 Kauf des Kreissparkassengebäudes in Höhe von 477.322 € wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 095 (Landrat / Büro Landrat) in Höhe von 202.541 € wird genehmigt.