Der Landrat verliest die Namen der entschuldigten Mitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit des Kreistages fest.

Gegen die Niederschriften der vorausgehenden Sitzungen des Kreistages am 14.05.2018 und am 23.07.2018 gibt es keine Einwände.

Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.