ULV-Ausschuss am 26.09.2018, TOP 4 Ö
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 3 Ö Jugendhilfeausschuss am 11.10.2018, TOP 3 Ö LSV-Ausschuss am 18.10.2018, TOP 6 Ö Kreis- und
Strategieausschuss am 12.11.2018, TOP 3 Ö, TOP 4 und TOP 7 Ö |
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An der Beratung nahmen teil: |
Brigitte Keller, Finanzmanagerin
und Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung |
Gegenstand
der Beratung:
Der
Landrat erteilt Frau Keller das Wort, die den Sachverhalt anhand einer
Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) erläutert.
Frau
Keller macht auf zwei Veränderungen zur ersten Lesung aufmerksam und empfiehlt,
den Beschlussvorschlag um zwei Punkte zu ergänzen:
1.
Aufgrund
von vertraglichen und offenen Verpflichtungen (Tiefgarage und Planerhonorare)
solle auf der Investitionsnummer 942-0002 (Verwaltungsgebäude an der
Kolpingstraße) für 2019 Mittel in Höhe von 600.000 € eingestellt werden.
2.
Vor
Ausreichung des Eigenbeteiligungsdarlehens für medizinische Ausstattung und EDV
solle in den Kreisgremien eine Grundsatzdiskussion zu den DAWI in Bezug auf die
Rückstellungen für diesen Zweck geführt werden.
Während
des Sachvortrages erfolgt eine kurze Diskussion zum geplanten Berufsschulzentrum
und, dass neu sei, dass nicht alle Schulzweige kostenrechnend kalkuliert werden
dürfen. So seien z.B. Fachschulen über festgesetzte Gastschulbeiträge
abzurechnen und somit nicht rentierlich. Die Verwaltung sei bereits beauftragt,
so Frau Keller, dieses Thema zu untersuchen, indem geprüft werde, welche
Schulzweige letztlich genehmigt werden. Die Ergebnisse werden aufbereitet und
dem Gremium vorgelegt.
Frau
Keller beantwortet einige Verständnisfragen aus dem Gremium und erläutert
abschließend die Bewertung zum Haushalt 2019 aus Sicht des Finanzmanagements.
Der
Landrat bedankt sich bei Frau Keller und bei den anwesenden Kolleginnen Frau
Stellmach und Frau Riedl für die gute Vorbereitung des Sachverhaltes und
eröffnet die Diskussion zum Hebesatz der Kreisumlage.
KR Udo
Ockel stellt den Antrag, die Kreisumlage um einen Punkt zu senken, denn er habe
kein Verständnis dafür, Liquidität „aufzupumpen“, um dann in drei Jahren zu
sparen.
KR
Reinhard Oellerer moniert, das in der Bürgermeisterdienstbesprechung über die
Kreisumlage gesprochen werde, dies aber in der Zuständigkeit des Kreis- und
Strategieausschuss liege. Er stellt den Antrag die Kreisumlage bei 47,0 Punkten
zu belassen und schließt sich somit dem Vorschlag der Verwaltung an. In den
kommenden Jahren sehe er enorme Ausgaben auf den Landkreis zukommen
(Abschreibungen der Klinik, Erweiterung des Landratsamtes). Für ihn mache das
antizyklische Handeln (wenn die Einnahmen der Gemeinden gut seien, werde der
Landkreis gestärkt) Sinn, um jetzt mehr anzusparen.
KR Dr.
Ernst Böhm erklärt, man müsse die Position des Landkreises zu den anderen in
Oberbayern im Auge behalten. Die Pro-Kopf-Verschuldung läge über dem
Durchschnitt, daher zögere er, sich für eine Senkung der Kreisumlage
einzusetzen. Ebenso deute alles darauf hin, dass Bauen nicht günstiger werde. Die
SPD-Kreistagsfraktion habe sich darauf geeinigt 46,5 Kreisumlagepunkte
vorzuschlagen.
KR
Walter Brilmayer erklärt, dass sich das Gremium ruhig trauen dürfe, die
Kreisumlage auf 46,0 Punkte festzusetzen. Die letzten vier bis sechs Jahre
wurden die Hebesätze immer vorsichtig nach unten korrigiert und trotzdem wurden
immer Ergebnisüberschüsse erwirtschaftet. Er denke, dass mit diesem Hebesatz
die 10 Mio. € Ergebnisüberschuss locker zu schaffen seien.
KR
Roland Frick schließt sich den KRen Udo Ockel und Walter Brilmayer an. Der
Landkreis und die Gemeinden stünden finanziell gut da. Die Gemeinden haben auch
Ausgaben, wie z.B. bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Er sehe in den nächsten
zwei Jahren keine Gefahr, daher plädiere er ebenfalls für einen
Kreisumlagen-Hebesatz von 46,0 Punkten. Die Gemeinden stehen hinter dem
Landkreis.
Auf
die Anmerkung von KR Benedikt Mayer erklärt Frau Keller, kritisch werde von den
Warnindikatoren der Schuldenabbau sein. Im Jahr 2035 darf danach die
Verschuldung höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen in der
Haushaltssatzung betragen. Dieser Wert, der 2019 und 2020 schon auf 25 %
abgesenkt werden konnte, wird 2022 wieder auf 63 % ansteigen.
KR
Benedikt Mayer erklärt, dass er einen gewissen Weitblick des Gremiums vermisse,
wenn die Kreisumlage gesenkt werde. Aufgrund der Darstellung sei ersichtlich,
dass sich die Schulden bis zum Jahr 2022 verdoppeln werden.
Der
Landrat erwidert, dass zwar die Punkte gesenkt aber der Betrag der Kreisumlage
steigen werde.
KR
Albert Hingerl merkt an, dass er sich ebenfalls eine Senkung auf 46,0 Punkte
vorstellen könne, aber der Fraktionskompromiss liege bei 46,5 Punkte. Daher
werden auch die Fraktionsmitglieder in der kommenden Kreistagssitzung
unterschiedlich abstimmen. Der Landkreis könne sich auf die Kommunen verlassen,
sie werden ihn nicht im Stich lassen.
KR
Georg Reitsberger spricht sich für eine Kreisumlagensenkung auf 46,0 Punkte
aus.
KR
Christian Eckert spricht sich dafür aus, die Kreisumlage bei 47,0 Punkten zu
belassen. Denn es könne mit der Konjunktur nicht so weiter gehen; die Zinsen
werden demnächst steigen.
Auf
die Anmerkung von KR Reinhard Oellerer eingehend, erklärt der Landrat, dass es
eine gewisse Tradition sei, bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung über
die Kreisumlage zu diskutieren. Dies hänge auch mit dem ‚Forchheimer Urteil‘
zusammen. Die Einbindung der Gemeinden werde künftig weiter zunehmen.
Der
Landkreis könne es sich aufgrund der Überschüsse jetzt leisten, die Kreisumlage
um einen Punkt zu senken. Die Zeiten werden sich aber auch wieder ändern, so
dass er, verweisend auf die Wortmeldungen der Bürgermeister und deren
Zusicherung, den Landkreis nicht im Stich zu lassen, mit der Unterstützung der
Gemeinden rechne.
Es
folgt eine kurze Diskussion, welcher Antrag über den Kreisumlagehebesatz am
weitesten gehe. KR Walter Brilmayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung
zuerst über die Anträge mit 47,0 Punkten der KRe Reinhard Oellerer (Bündnis
90/Die Grünen) und Christian Eckert (Ausschussgemeinschaft AfD-BP-ödp-parteilos)
abzustimmen und dann über die weiter absteigenden, dem keine Gegenrede folgt.
Der
Landrat stellt den Beschlussvorschlag aus der versandten Sitzungsvorlage ergänzt
um die verschiedenen Anträge über den Kreisumlagehebesatz, sowie den neu
hinzugekommenen Sachverhalt (Investitionen auf der Inverstitions-Nr. 942-002
sowie um die Grundsatzdiskussion zu den DAWI) und damit erweiterten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgende
Beschlüsse:
1. Für Investitionen werden auf der Investitionsnummer 942-0002 Mittel in Höhe von 600.000 € eingeplant.
2. Vor Ausreichung des Eigenbeteiligungsdarlehens für medizinische Ausstattung und EDV an die Kreisklinik wird in den Kreisgremien eine Grundsatzdiskussion zu den DAWI in Bezug auf die Rückstellungen für diesen Zweck geführt.
& |
einstimmig angenommen |
Ja 13 Nein 0 |
3. Festsetzung der Kreisumlage:
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf 47,0 Punkte festgesetzt.
& |
abgelehnt |
Ja 3 Nein 10 |
Damit ist der Verwaltungsvorschlag
sowie die Anträge der KRe Reinhard Oellerer (Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen) und Christian Eckert (Ausschussgemeinschaft AfD-BP-ödp-parteilos), die
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 47,0 Punkte festzusetzen,
abgelehnt. |
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf 46,5 Punkte festgesetzt.
& |
abgelehnt |
Ja 5 Nein 8 |
Damit sind die Anträge der KRe Dr.
Ernst Böhm (SPD-Kreistagsfraktion) und Udo Ockel (CSU-FDP-Kreistagsfraktion),
die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 46,5 Punkte festzusetzen,
abgelehnt. |
Dem Kreistag werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird auf 46,0 Punkte festgesetzt.
& |
angenommen |
Ja 8 Nein 5 |
Damit sind die Anträge der KRe
Walter Brilmayer (CSU-FDP-Kreistagsfraktion) und Georg Reitsberger
(Kreistagsfraktion FW), die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 auf 46,0 Punkte
festzusetzen, angenommen. |
4. Die Haushaltssatzung 2019
a) mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2022 und
b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.
5. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift [der Kreistagssitzung].
& |
angenommen |
Ja 11 Nein 2 |