Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 5

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 15, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Matthias Kreuz, Staatliches Bauamt Rosenheim

Herr Dirscherl erläutert den Sachverhalt.

Die Radwegverbindung Grafing-Bahnhof - Glonn sei ein größeres Projekt, das nur abschnittsweise verwirklicht werden könne. Im Workshop „Fahrradfreundlicher Landkreis“ wurde es insgesamt dargestellt, sowie gesondert für den ersten Abschnitt (Grafing-Bahnhof – Taglaching). Zu diesem Abschnitt gebe es den Vorschlag, den Radweg straßenbegleitend zur St 2351 zu führen. Die Gemeinde Bruck habe den Radweg bei der geplanten Ausweisung eines Gewerbegebietes bereits berücksichtigt. Zuständig für den Bau wäre aber aktuell nicht der Landkreis, sondern der Freistaat Bayern. Der erste Abschnitt war im Workshop unumstritten.

Der ehemalige Bahndamm nach Glonn sei auf seiner gesamten Länge Landschaftsbestandteil und teilweise in privatem Eigentum. Eine durchgehende Nutzung als Radweg werde insbesondere aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutz es nicht möglich sein. Die St 2351 sei eine der am wenigsten befahrenen Staatsstraßen im Landkreis. Es wurde daher vorgeschlagen zu prüfen, die Radwegeverbindung zwischen Glonn (Wurstfabrik) und Moosach (Abzweigung Steinsee) nicht über einen Bahndammradweg darzustellen, sondern den Radweg unter Sperrung der Straße für den motorisierten Verkehr auf dieser zu führen. Dazu müsste die Straße schrittweise zur Gemeindestraße abgestuft werden, da die vorgeschlagene Sperrung auf Staats- oder Kreisstraßen nicht zulässig ist. Langfristig könne daher die Umwidmung dieses Teilstückes nur dann erfolgen, wenn die Gemeinden die Straße in ihre Baulast übernehmen.

Der Freistaat Bayern wäre im Gegenzug zur Abstufung der St 2351 bereit, die EBE 13 zwischen Glonn und Grafing als Staatsstraße zu übernehmen. Die EBE 12 müsste dann bis Bauhof verlängert werden, da Kreisstraßen an andere Kreisstraßen oder höherklassige Straßen angebunden sein müssen.

KRin Bianka Poschenrieder könne dem 3. Punkt des Beschlussvorschlages (Änderung des Kreisstraßennetzes im Grundsatz) ohne Prüfung und erneuter Vorstellung im Gremium nicht zustimmen.

KR Martin Lechner regt an, den 2. Punkt des Beschlussvorschlages um die Einbindung der Gemeinden zu erweitern.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend abgeändert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss befürwortet einen Radwegebau entlang der St 2351 von Grafing Bahnhof bis Taglaching.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, Radwegalternativen zur Führung auf bzw. entlang dem Bahndamm Grafing Bahnhof - Glonn zu prüfen. Es ist im Einvernehmen mit den Gemeinden insbesondere zu prüfen, ob zwischen Moosach/Abzweigung zum Steinsee und Glonn die St 2351 künftig schrittweise in der Baulast der Gemeinden als Radweg genutzt werden kann.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfungen zur Änderung des Kreisstraßennetzes zu veranlassen und die finanziellen Auswirkungen darzustellen und vorzulegen.