Der Landrat eröffnet die Sitzung, verliest die Namen der entschuldigten Kreisräte und stellt die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Gegen die Niederschrift der 14. Sitzung am 04.10.2017 und gegen die Niederschrift der 15. Sitzung am 18.10.2017 gibt es keine Einwände. Die Niederschriften gelten somit als genehmigt.