Beschluss: einstimmig angenommen

An der Beratung nahmen teil:

Marion Wolinski, SG-Leitung 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

 

Christopher Höhl, Abteilungsleitung 2, Soziales

Der Landrat führt in den Sachverhalt kurz ein: Im Jahr 1995 haben die Landkreise Ebersberg, Freising und Erding eine Vereinbarung zur Finanzierung der Frauenhäuser Erding und Freising abgeschlossen. Der Kreisausschuss des Landkreises Freising hat in seiner Sitzung am 15.09.2016 entschieden, die Vereinbarung zur Finanzierung der Frauenhäuser Erding und Freising zu kündigen. In einer Besprechung der drei Landräte von Freising, Erding und Ebersberg am 30.01.2017 wurde vereinbart, dass die Landkreise Erding und Ebersberg ihre Kooperation zu zweit fortsetzen wollen und Freising, ohne Partner, das Frauenhaus in Freising selber betreiben werde. Das Ergebnis einer Ausschreibung des Landkreises Erding war, dass ab 01.03.2018 das Bayerische Rote Kreuz (BRK), die Trägerschaft des Frauenhauses in Erding übernehmen werde.

Eine Behandlung im zuständigen SFB - Ausschuss war aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht möglich, da die Vereinbarung zum 01.03.2018 greifen müsse, um eine nahtlose Fortsetzung des „Betriebes“ gewährleisten zu können.

Die neue Vereinbarung gelte vorerst für einen Zeitraum von vier Jahren und nur mit dem BRK als Träger.

Herr Höhl erklärt, dass die Verwaltung den Entwurf der Vereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren und einer Kostendeckelung von 84.000 € für das Frauenhaus befürworte (ohne die weiteren vom Träger angebotenen Maßnahmen „Frauennotruf“ und „Interventionsstelle“).

KRin Waltraud Gruber verweist auf den Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 14.01.2018 „Gesamtkonzept zur Hilfe für Frauen und Kinder mit Gewalterfahrung“, der dem Gremium vorliegt und in der März-Sitzung des SFB-Ausschusses behandelt werden soll. Aufgrund dessen, das der Landkreis Erding ohne Einbeziehung des Landkreises Ebersberg dem bisherigen Betreiber des Frauenhauses (Sozialdienst katholischer Frauen) gekündigt habe, bittet sie um folgende Änderungen in der Vereinbarung:

  1. Die Vertragslaufzeit solle von vier auf zwei Jahre verkürzt werden (Probelauf).
  2. Der Landkreis Ebersberg müsse bei Grundsatzentscheidungen miteinbezogen werden.

KR Thomas Huber erklärt, dass der Bedarf an Frauenhausplätzen groß sei. Aktuell seien in Bayern 1.500 Frauen in Frauenhäusern untergebracht und die gleiche Anzahl müsse abgewiesen werden. Die kommunalen Spitzenverbände werde ein Gesamtkonzept erstellen, um den Bedarf zu befriedigen. Allerdings sei es schwierig, aufgrund der Anonymität den Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

KR Alexander Müller merkt an, das Frauenhaus in Erding fortzuführen mache Sinn und er sei froh, dass es eine Lösung gebe, die nicht am Geld scheitern dürfe.

KRin Elisabeth Platzer kritisiert ebenfalls die Kündigung durch den Landkreis Erding mit dem früheren Betreiber, denn der Sozialdienst der katholischen Frauen habe gute Arbeit geleistet. Die Einrichtung im Landkreis Erding sei schwierig zu erreichen, daher gehen die Frauen lieber nach München oder Rosenheim. Sie regt an, aufgrund des wachsenden Landkreises ein eigenes Frauenhaus zu betreiben. Denn mit steigenden Einwohnerzahlen müsse auch mit einem Anstieg von Problemfällen gerechnet werden. Sie befürworte daher den Vorschlag, den Vertrag auf zwei Jahre zu befristen und sich zwischenzeitlich mit dem Gedanken eines eigenen Frauenhauses auseinanderzusetzen.

Frau Wolinski erklärt, dass die Frauen dort hingehen, wo ein Platz frei sei. Durch ein eigenes Frauenhaus könne sich der Landkreis keine Plätze sichern. Herr Höhl fügt ergänzend hinzu, der Heimatlandkreis sei für die misshandelten Frauen eher die „Ultima Ratio“, was auch vom Gremium so gesehen werde, und die vier Jahre seien für das BRK die Mindestlaufzeit.

KR Christian Eckert befürwortet den Vorschlag von KRin Elisabeth Platzer und schlägt als mögliches Objekt das Gebäude neben dem KSK-Gebäude vor. Der Landrat erklärt, dass es für die Nutzung dieses Gebäudes bereits Kreistagsbeschlüsse gebe.

KRin Waltraud Gruber spricht das Problem der Verweildauer in den Frauenhäusern an, das eng mit dem ungenügend zur Verfügung stehenden Wohnraum verknüpft sei. Daher müsse der Bedarf an Frauenhausplätzen in einem größeren Rahmen gesehen werden. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen habe daher in ihrem Antrag die Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Hinzuziehung von verschiedenen Akteuren beantragt, um hierfür Lösungen zu finden. Der mit dem BRK zu vereinbarende Zeitraum von vier Jahren sei jetzt für sie in Ordnung, allerdings die Grundsatzentscheidung solle mitaufgenommen werden.

KR Thomas Huber fügt ergänzend hinzu, dass die sogenannte „Verweildauer“ im Frauenhaus im Landkreis Erding 40,5 Tage und in München 167 Tage betrage.

Der Landrat erweitert den Beschlussvorschlag entsprechend des Konsens der Beratung wie folgt: Der Landrat wird beauftragt, dem Landkreis Erding klar zu kommunizieren, dass der Landkreis Ebersberg in wichtigen Grundsatzfragen einbezogen werden möchte.

Um die Ernsthaftigkeit des Ansinnens (frühzeitige Einbeziehung in Grundsatzfragen, auch beim Personalschlüssel) zu unterstreichen, wird der Beschluss mit einem Schreiben an den Landrat in Erding versandt.

KR Albert Hingerl moniert die späte Übersendung der Vereinbarung an den Landkreis, obwohl der Betreibervertrag zwischen dem Landkreis Erding und dem BRK bereits im September unterschrieben wurde. Dies zeige, dass man den Landkreis Ebersberg „nicht ernst nehme“.

KR Albert Hingerl erklärt, dass dies keine Kritik am Landkreis Ebersberg sei.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Der Landrat wird bevollmächtigt, die im Entwurf vorliegende Vereinbarung (Anlage 4 zum Protokoll) zur Finanzierung des Frauenhauses Erding abzuschließen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den SFB-Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 21.03.2018 über die Finanzierungsvereinbarung zu informieren.

3.    Die Verwaltung wird im Verlauf des Jahres 2019 im SFB-Ausschuss einen Erfahrungsbericht abgeben.

4.    Der Landrat wird beauftragt, dem Landkreis Erding klar zu kommunizieren, dass der Landkreis Ebersberg in wichtigen Grundsatzfragen einbezogen werden möchte.