Herr Salberg teilt dem Gremium mit, dass die Jugendschöffenwahl 2018 (für die Sitzungsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023) anstehe.

Wie alle fünf Jahre müssen dem Amtsgericht Ebersberg bis spätestens zum 05.06.2018 40 Personen (20 Männer und 20 Frauen) vorgeschlagen werden, die dieses Ehrenamt ausüben wollen.

Die Bewerbungsfrist endet am 13.04.2018, aktuell haben sich 19 Frauen und 15 Männer beworben. Die Listen müssen danach öffentlich im Landratsamt ausgelegt werden. Nach Ende der Widerspruchsfrist werden die Listen unverzüglich an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses versandt, mit der Bitte, baldmöglichst die Liste zu genehmigen oder etwaige Einsprüche gegen Personen auf der Liste vorzubringen.

Nach Genehmigung der Liste werde sie dem Amtsgericht Ebersberg übersandt. Der dortige Wahlausschuss entscheidet darüber welche Personen auf der Liste als Jugendschöffen beim Amtsgericht Ebersberg oder beim Landgericht München eingesetzt werden.