Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

JH-Ausschuss am 07.12.1995, TOP 4ö

JH-Ausschuss am 15.12.1996, TOP 4ö

JH-Ausschuss am 28.09.2000, TOP 4ö

An der Beratung nahmen teil:

Jochen Specht, Abt. 6; Teamleiter Demografie

Herr Specht erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in der Sitzung vom 07.12.1995, 15.12.1996, 25.09.1997 und 28.09.2000 die Richtlinien zur Förderung von Familien- und Mütterzentren.

Seitdem wurden diese Förderrichtlinien nicht mehr angepasst.

Aktuell werden im Landkreis Ebersberg folgende Familienzentren auf Grundlage dieser Förderrichtlinien bezuschusst:

  • Familienzentrum Poing
  • Familienzentrum Baldham
  • Familienzentrum Grafing

Bisher unterstützte der Landkreis die Familienzentren mit einer Defizitvereinbarung, die nicht mehr als 25% der zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Aufwendungen umfasst und höchstens 5.000,- € pro Haushaltsjahr (bzw. die anteiligen Betriebsmonate) betragen kann.

Das für das Antragswesen zuständige Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) schreibt zwar einen Finanzierungsanteil durch die Kommunen vor, benennt aber ausdrücklich keine Höhe des Betrags. Richtet der Landkreis Ebersberg die Höhe seiner Förderung weiterhin ausschließlich am Defizit (nach Abzug der staatlichen Förderung und des Zuschusses der jeweiligen Kommunen) aus, ohne dies näher zu regeln, sei eine Gleichbehandlung der Familienzentren nicht gegeben.

Herr Specht erläutert dies anhand von Tabellen mit Werten aus dem Jahr 2017.

Die Kommunen haben nach der bisherigen Richtlinie die Möglichkeit, den eigenen Förderbetrag eigenständig zu reduzieren, so dass der Landkreis aufgrund der Defizitvereinbarung das höhere Defizit der Familienzentren auffangen muss. Nachdem der Landkreis ferner keine Vereinbarungen mit den Kommunen bezüglich der kommunalen Förderhöhe getroffen habe und die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen dem Landkreis nicht bekannt seien, war und ist eine sachgerechte Überprüfung der Richtigkeit der Anträge nach der bisherigen Richtlinie nicht möglich.

Um eine nachvollziehbare und gerechte Förderung sicherzustellen, habe die Verwaltung die „Richtlinien zur Förderung von Familien- und Mütterzentren durch den Landkreis Ebersberg“ überarbeitet und an die Richtlinie zur Förderung von Mütterzentren des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.Oktober 2016 (Az. II2/6533.01-1/25) angepasst.

Die neue Richtlinie sehe für das Haushaltsjahr 2019 eine geänderte Ermittlung der Höhe der Förderung vor. Sie erkenne die o.g. staatlichen Richtlinien als fachliche Grundlage der Förderfähigkeit an, koppelt aber die Höhe des Landkreiszuschusses an die Höhe des bewilligten staatlichen Förderbetrages. Somit wird der Logik des Ministeriums fortgeführt, wonach nur die geleisteten Jahresarbeitsstunden ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses seien.

Sofern ein positiver Bescheid des ZBFS vorliege, erhalten Familien- und Mütterzentren zukünftig pauschal einen weiteren Zuschuss des Landkreises i.H.v. 35 v.H. (Mittelwert der bisherigen Förderung) des vom ZBFS bewilligten Betrags. Dies habe zur Folge, dass eine Reduzierung des Förderbetrages durch die Kommunen keinen Einfluss auf den Förderbetrag des Landkreises hat und alle Kommunen, die ein Familien- oder Mütterzentrum im Landkreis Ebersberg betreiben, hinsichtlich der Förderhöhe gleich behandelt werden.

In Summe erhöht sich zwar der jährliche Förderbetrag des Landkreises geringfügig. Er werde jedoch gerechter verteilt, wie folgende Vergleichstabelle zeigt:

Familienzentrum

geleistete

Stunden p.a.

Förderhöhe alt

Förderhöhe neu

Differenz

Grafing

850

976,- €

1.347,50 €

(3.850,- € x 35 v.H.)

+ 371,50 €

Baldham

1.145

2.500,- €

1.697,50 €

(4.850,- € x 35 v.H.)

- 802,50 €

Poing

4.685

4.100,- €

5.152,- €

(14.720,- € x 35 v.H.)

+ 1.052,- €

 

Summe:

7.576,- €

8.197,- €

+ 621,- €

Die Vertreter der Familien- und Mütterzentren sowie die jeweiligen Gemeinden wurden im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs über die veränderten Förderbeträge ab 2019 informiert.

Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder, ob Einrichtungen unter 15 Stunden aus dieser Förderung rausfallen erklärt Herr Robida, die drei Familien-Cafés erfüllen diese Voraussetzungen nicht, aber sie erhalten anderweitige staatliche Förderungen.

KRin Marina Matjanovski begrüßt die Transparenz, die durch die neue Richtlinie gegeben ist.

Herr Salberg erklärt, durch die neue Richtlinie seien jetzt die Förderungen erklärbar.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen Richtlinien zur Förderung von  Familien und Mütterzentren mit Wirkung zum 01.01.2019.

Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 4 zur Niederschrift.