Sitzung: 15.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: 2018/3091
Vorberatung |
JH-Ausschuss am 07.12.1995, TOP
4ö JH-Ausschuss am 15.12.1996, TOP
4ö JH-Ausschuss am 28.09.2000, TOP
4ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Jochen Specht, Abt. 6; Teamleiter Demografie |
Herr Specht erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss in der Sitzung
vom 07.12.1995, 15.12.1996, 25.09.1997 und 28.09.2000 die Richtlinien zur
Förderung von Familien- und Mütterzentren.
Seitdem wurden diese Förderrichtlinien nicht mehr
angepasst.
Aktuell werden im Landkreis Ebersberg folgende
Familienzentren auf Grundlage dieser Förderrichtlinien bezuschusst:
- Familienzentrum Poing
- Familienzentrum Baldham
- Familienzentrum Grafing
Bisher unterstützte der Landkreis die
Familienzentren mit einer Defizitvereinbarung, die nicht mehr als 25% der
zuwendungsfähigen und nachgewiesenen Aufwendungen umfasst und höchstens 5.000,-
€ pro Haushaltsjahr (bzw. die anteiligen Betriebsmonate) betragen kann.
Das für das Antragswesen zuständige Zentrum Bayern
Familie und Soziales (ZBFS) schreibt zwar einen Finanzierungsanteil durch die
Kommunen vor, benennt aber ausdrücklich keine Höhe des Betrags. Richtet der
Landkreis Ebersberg die Höhe seiner Förderung weiterhin ausschließlich am
Defizit (nach Abzug der staatlichen Förderung und des Zuschusses der jeweiligen
Kommunen) aus, ohne dies näher zu regeln, sei eine
Gleichbehandlung der Familienzentren nicht gegeben.
Herr Specht erläutert dies anhand von Tabellen mit
Werten aus dem Jahr 2017.
Die Kommunen haben nach der bisherigen Richtlinie
die Möglichkeit, den eigenen Förderbetrag eigenständig zu reduzieren, so dass
der Landkreis aufgrund der Defizitvereinbarung das höhere Defizit der
Familienzentren auffangen muss. Nachdem der Landkreis ferner keine
Vereinbarungen mit den Kommunen bezüglich der kommunalen Förderhöhe getroffen
habe und die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen dem Landkreis nicht
bekannt seien, war und ist eine sachgerechte Überprüfung der Richtigkeit der
Anträge nach der bisherigen Richtlinie nicht möglich.
Um eine nachvollziehbare und gerechte Förderung
sicherzustellen, habe die Verwaltung die „Richtlinien zur Förderung von
Familien- und Mütterzentren durch den Landkreis Ebersberg“ überarbeitet und an
die Richtlinie zur Förderung von Mütterzentren des Bayerischen Staatsministeriums
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.Oktober 2016 (Az.
II2/6533.01-1/25) angepasst.
Die neue Richtlinie sehe für das Haushaltsjahr 2019 eine
geänderte Ermittlung der Höhe der Förderung vor. Sie erkenne die o.g.
staatlichen Richtlinien als fachliche Grundlage der Förderfähigkeit an, koppelt
aber die Höhe des Landkreiszuschusses an die Höhe des bewilligten staatlichen
Förderbetrages. Somit wird der Logik des Ministeriums fortgeführt, wonach nur
die geleisteten Jahresarbeitsstunden ausschlaggebend für die Höhe des
Zuschusses seien.
Sofern ein positiver Bescheid des ZBFS vorliege,
erhalten Familien- und Mütterzentren zukünftig pauschal einen weiteren Zuschuss
des Landkreises i.H.v. 35 v.H. (Mittelwert der bisherigen
Förderung) des vom ZBFS bewilligten Betrags. Dies habe zur Folge, dass eine Reduzierung
des Förderbetrages durch die Kommunen keinen Einfluss auf den Förderbetrag des
Landkreises hat und alle Kommunen, die ein Familien- oder Mütterzentrum im
Landkreis Ebersberg betreiben, hinsichtlich der Förderhöhe gleich behandelt
werden.
In Summe erhöht sich zwar der jährliche Förderbetrag
des Landkreises geringfügig. Er werde jedoch gerechter verteilt, wie folgende
Vergleichstabelle zeigt:
Familienzentrum |
geleistete Stunden p.a. |
Förderhöhe alt |
Förderhöhe neu |
Differenz |
Grafing |
850 |
976,-
€ |
1.347,50
€ (3.850,-
€ x 35 v.H.) |
+
371,50 € |
Baldham |
1.145 |
2.500,-
€ |
1.697,50
€ (4.850,-
€ x 35 v.H.) |
-
802,50 € |
Poing |
4.685 |
4.100,-
€ |
5.152,-
€ (14.720,-
€ x 35 v.H.) |
+
1.052,- € |
|
Summe: |
7.576,-
€ |
8.197,-
€ |
+
621,- € |
Die Vertreter der Familien- und Mütterzentren sowie die jeweiligen Gemeinden wurden im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs über die veränderten Förderbeträge ab 2019 informiert.
Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder, ob Einrichtungen unter 15 Stunden aus dieser Förderung rausfallen erklärt Herr Robida, die drei Familien-Cafés erfüllen diese Voraussetzungen nicht, aber sie erhalten anderweitige staatliche Förderungen.
KRin Marina Matjanovski begrüßt die Transparenz, die durch die neue Richtlinie gegeben ist.
Herr Salberg erklärt, durch die neue Richtlinie seien jetzt die Förderungen erklärbar.
Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die neuen Richtlinien zur
Förderung von Familien und Mütterzentren
mit Wirkung zum 01.01.2019.
Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage 4
zur Niederschrift.