An der Beratung nahmen teil:

Ingo Pinkofsky, Mitarbeiter Abt. 6, Jugend, Familie, Demografie

Herr Pinkofsky erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage zum kommunalen Jugendschutz anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll).

Folgende Punkte werden nach der Präsentation angesprochen:

Auf Nachfrage von Herrn Rohrbach, ob Testkäufe auch von Jugendorganisationen gemacht werden könnten erklärt Herr Pinkofsky, dass privater Testkauf verboten sei.

KRin Marina Matjanovsky erkundigt sich, wie das Jugendamt/der Landkreis, in Zeiten von immer größer werdender Kinderarmut, Einfluss auf kostenfreien Zugang zu Landkreis-Vereinen nehmen könne. Herr Pinkofsky erklärt, dass es für Hartz IV Empfänger in vielen Bereichen eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen gebe. Bei Sorgen oder Problemen sei seine Empfehlung, sich beim Jugendamt zu melden. Vor allem in Zeiten, in denen die Gemeinden so rasant wachsen, sei es ratsam, sich stärker um die Jugendpflege zu bemühen.

Frau Ulrike Bittner teilt mit, dass es zwischenzeitlich eine freiwillige Selbstbeschränkung des Einzelhandels beim Verkauf von Energiedrinks gebe.

Frau Birgit Aigner erkundigt sich zum Thema Jugendarbeitsschutz, wie der Jugendschutz dahingehend bei Beschwerden tätig werde. Herr Pinkofsky erklärt, dass einzelfallspezifisch der Jugendschutz allen Meldungen nachgehe, teilweise auch in Kooperation mit der Handwerkskammer und der Polizei.