Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

JHA-Ausschuss am 13.10.2016, TOP 21

An der Beratung nahmen teil:

Florian Robida, stellvertretende Abteilungsleitung 6, Jugend, Familie, Demografie

Herr Robida erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Für Eltern und Tagespflegepersonen sei die Verlässlichkeit in der Kindertagespflege ein elementares Anliegen. Der Bundesgesetzgeber hat in § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII geregelt, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen habe.

Bei der Ausschreibung der beiden Stellen sei regelmäßig festzustellen, dass die Befristung der Stellen (derzeit 2018) die Akquise von geeignetem Personal bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage für ErzieherInnen und Kindertagespflegepersonen sehr stark behindere. Es werde deshalb dem Jugendhilfeausschuss empfohlen, die beiden Stellen zur Erfüllung der staatlichen Pflichtaufgabe zu entfristen.

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Entfristung der beiden Stellen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege zu.