Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vorberatung        

KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö

An der Beratung nahmen teil:

Joachim Specht, Abt. 6, Teamleitung Demografie

 

Andreas Bohnert, Caritas Zentrum Ebersberg

Herr Specht führt kurz in den Sachverhalt der Sitzungsvorlage ein.

Der Sachverhalt wurde zunächst im Kreis- und Strategieausschuss besprochen, nachdem der nächste SFB-Ausschuss erst im März 2018 tagt und der Antrag damit nicht innerhalb, des von der Geschäftsordnung für politische Anträge vorgesehenen Zeitrahmens, von drei Monaten vom zuständigen Fachausschuss behandelt werden konnte.

Im Rahmen der KSA-Sitzung vom 13.11.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Antrag der CSU-FDP-Fraktion im Kreistag vom 25.10.2017 wird weiterverfolgt und dem SFB-Ausschuss am 21.03.2018 zur Beratung vorgelegt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bedarfs- und Kostenplan nach Rücksprache mit allen Akteuren der Gesundheitsregion Plus zu erarbeiten.
  3. Mögliche Kooperationen mit entsprechenden Trägern und Einrichtungen sind zu prüfen.

Die Verwaltung habe sich entsprechend dieses Beschlusses mit dem Geschäftsführer des Caritaszentrum Ebersberg, Herrn Andreas Bohnert, getroffen und den Sachverhalt inhaltlich beraten. Herr Bohnert leitet im Rahmen der Gesundheitsregionplus die Projektgruppe „Hospiz“.

Das Caritaszentrum Ebersberg wäre grundsätzlich bereit, ein stationäres Hospiz im Landkreis Ebersberg in Trägerschaft zu übernehmen.

Die Verwaltung stimme dem Antrag inhaltlich zu. Für die Refinanzierung eines stationären Hospizes sei jedoch das Ergebnis des neuen Krankenhausplans des Freistaates Bayern von entscheidender Bedeutung. Da dieses Ergebnis noch nicht vorliege, sei die Erstellung eines seriösen Kostenplans derzeit nicht möglich. Die Verwaltung empfehle dem SFB-Ausschuss daher das Ergebnis des Krankenhausplans zunächst abzuwarten.

Herr Bohnert erläutert die Möglichkeit eines stationären Hospizes im Landkreis anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum Protokoll).

Herr Bohnert könne sich aufgrund der aktuellen Versorgung als Standort den südwestlichen Landkreis vorstellen.

KRin und Antragstellerin Marina Matjanovski erläutert den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion unter dem Grundsatz: „Den letzten Tagen mehr Leben geben“.

KR Rolf Jorga erläutert kurz den gesetzlichen Rahmen über Art und Umfang, sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung. Er regt an, dieses Gesetz im ganzen Landkreis anzuwenden. Dieser Palliativgedanke solle auch in vollstationäre Pflegeeinrichtungen umgesetzt und entsprechendes Personal gewonnen werden. Ebenso müssten die Hausärzte entsprechend geschult werden.

Das Gremium ist sich einig, dass ein stationäres Hospiz im Landkreis eine gute Ergänzung zur palliativ-medizinischen Versorgung in der Klinik (Verweildauer maximal 14 Tage) und SAPV darstelle. Allerdings werde auch das Problem des Fachkräftemangels gesehen und besonders in einem Hospiz bedarf es eines besonders qualifizierten Pflegepersonals.

Herr Bohnert bestätigt, dass die Kasse gemäß SGB V nur zahle, wenn die Qualitätsmerkmale erfüllt seien.

Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder erklärt Herr Bohnert, derzeit werde noch von einem Schlüssel von 60 Hospiz- und Palliativbetten je 1 Mio. Einwohner ausgegangen. Dieser Bedarfsschlüssel soll aber angepasst werden, daher habe die Caritas einen Ausnahmeantrag gestellt.

KRin Renate Will beantragt zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages das Wort „grundsätzlich“ zu streichen.

KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, inwieweit sich das Gremium mit diesem Beschluss festlege, was der Landrat verneint.

Der Landrat stellt den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1. Dem Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2017 wird zugestimmt.

2. Für die weitere Beratung wird zunächst das Ergebnis des Krankenhausplans des Freistaates Bayern für 2018 abgewartet.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend gemeinsam mit der „Projektgruppe Hospiz“ der Gesundheitsregionplus einen Konzeptentwurf auszuarbeiten und diesen dem SFB-Ausschuss vorzulegen.