Sitzung: 21.03.2018 SFB-Ausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 2017/3002/1
Vorberatung |
KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö |
An der Beratung nahmen teil: |
Joachim Specht, Abt. 6, Teamleitung Demografie |
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Andreas Bohnert, Caritas Zentrum Ebersberg |
Herr Specht führt kurz in den Sachverhalt der
Sitzungsvorlage ein.
Der
Sachverhalt wurde zunächst im Kreis- und Strategieausschuss besprochen, nachdem
der nächste SFB-Ausschuss erst im März 2018 tagt und der Antrag damit nicht
innerhalb, des von der Geschäftsordnung für politische Anträge vorgesehenen
Zeitrahmens, von drei Monaten vom zuständigen Fachausschuss behandelt werden
konnte.
Im
Rahmen der KSA-Sitzung vom 13.11.2017 wurde folgender Beschluss gefasst:
- Der Antrag der CSU-FDP-Fraktion im
Kreistag vom 25.10.2017 wird weiterverfolgt und dem SFB-Ausschuss am
21.03.2018 zur Beratung vorgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Bedarfs- und Kostenplan nach Rücksprache mit allen Akteuren der
Gesundheitsregion Plus zu erarbeiten.
- Mögliche Kooperationen mit
entsprechenden Trägern und Einrichtungen sind zu prüfen.
Die Verwaltung habe sich
entsprechend dieses Beschlusses mit dem Geschäftsführer des Caritaszentrum
Ebersberg, Herrn Andreas Bohnert, getroffen und den Sachverhalt inhaltlich
beraten. Herr Bohnert leitet im Rahmen der Gesundheitsregionplus die
Projektgruppe „Hospiz“.
Das
Caritaszentrum Ebersberg wäre grundsätzlich bereit, ein stationäres Hospiz im
Landkreis Ebersberg in Trägerschaft zu übernehmen.
Die
Verwaltung stimme dem Antrag inhaltlich zu. Für die Refinanzierung eines
stationären Hospizes sei jedoch das Ergebnis des neuen Krankenhausplans des
Freistaates Bayern von entscheidender Bedeutung. Da dieses Ergebnis noch nicht
vorliege, sei die Erstellung eines seriösen Kostenplans derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung empfehle dem SFB-Ausschuss daher das Ergebnis des Krankenhausplans
zunächst abzuwarten.
Herr Bohnert erläutert die Möglichkeit eines
stationären Hospizes im Landkreis anhand einer Präsentation (Anlage 6 zum
Protokoll).
Herr Bohnert könne sich aufgrund der aktuellen
Versorgung als Standort den südwestlichen Landkreis vorstellen.
KRin und Antragstellerin Marina Matjanovski
erläutert den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion unter dem Grundsatz: „Den
letzten Tagen mehr Leben geben“.
KR Rolf Jorga erläutert kurz den gesetzlichen Rahmen
über Art und Umfang, sowie Sicherung der Qualität der stationären
Hospizversorgung. Er regt an, dieses Gesetz im ganzen Landkreis anzuwenden.
Dieser Palliativgedanke solle auch in vollstationäre Pflegeeinrichtungen umgesetzt
und entsprechendes Personal gewonnen werden. Ebenso müssten die Hausärzte
entsprechend geschult werden.
Das Gremium ist sich einig, dass ein stationäres
Hospiz im Landkreis eine gute Ergänzung zur palliativ-medizinischen Versorgung
in der Klinik (Verweildauer maximal 14 Tage) und SAPV darstelle. Allerdings werde
auch das Problem des Fachkräftemangels gesehen und besonders in einem Hospiz
bedarf es eines besonders qualifizierten Pflegepersonals.
Herr Bohnert bestätigt, dass die Kasse gemäß SGB V
nur zahle, wenn die Qualitätsmerkmale erfüllt seien.
Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder
erklärt Herr Bohnert, derzeit werde noch von einem Schlüssel von 60 Hospiz- und
Palliativbetten je 1 Mio. Einwohner ausgegangen. Dieser Bedarfsschlüssel soll aber
angepasst werden, daher habe die Caritas einen Ausnahmeantrag gestellt.
KRin Renate Will beantragt zu Punkt 1 des
Beschlussvorschlages das Wort „grundsätzlich“ zu streichen.
KR Reinhard Oellerer erkundigt sich, inwieweit sich
das Gremium mit diesem Beschluss festlege, was der Landrat verneint.
Der Landrat stellt den angepassten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Dem Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom
27.10.2017 wird zugestimmt.
2. Für die weitere Beratung wird zunächst das
Ergebnis des Krankenhausplans des Freistaates Bayern für 2018 abgewartet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend gemeinsam
mit der „Projektgruppe Hospiz“ der Gesundheitsregionplus
einen Konzeptentwurf auszuarbeiten und diesen dem SFB-Ausschuss vorzulegen.