Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 28

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 11

Kreistag am 18.12.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 13.03.2018, TOP 10 N

An der Beratung nahmen teil:

Josef Köll, Mitarbeiter SG 13, Liegenschaftsverwaltung

 

Monica Spachmann, Mitarbeiterin SG 13, Liegenschaftsverwaltung

 

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und IT

Herr Köll erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) die Fragen aus der letzten Kreistagssitzung zum ‚Zwei-Häuser-Konzept‘.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, durch das Wachstum des Landkreises sowie neu hinzugekommene/-kommende Aufgaben sei der Raumbedarf des Landratsamtes in den letzten Jahren enorm gestiegen bzw. steige ständig (Flüchtlingskrise, EU-Datenschutzgrundverordnung, Fusion der Energieagentur Ebersberg mit München). Daher sei es auch sinnvoll und klug, gewisse Raumreserven miteinzuplanen.

Das Jobcenter benötige ebenfalls eine Erweiterung, welche ohne das KSK-Gebäude bzw. der Nutzung der jetzigen Räume der Führerscheinstelle nicht vernünftig darstellbar sei. Sinnvoll sei es auch, dass die Kreisbrandinspektion von der ‚Schafweide‘ ins Landratsamt an der Eichthalstraße umziehen könne.

Der Landrat bedankt sich beim Team der Liegenschaftsverwaltung für das Feintuning, denn bei einem über 25 Jahre alten Gebäude gebe es immer etwas zu tun.

Folgende Punkte werden angesprochen:

  • KR Manfred Vodermair erkundigt sich, ob die von der Kreisparkasse (KSK) genutzten Räume der Poststelle im UG des KSK-Gebäudes durch Abgrabung genutzt werden könnten. Frau Spachmann erklärt, aufgrund von arbeitsrechtlichen Vorgaben sei die dauerhafte Nutzung als Büroräume im UG nicht erlaubt.
  • KRin Elisabeth Platzer erklärt, dass die Zahl von 80 neuen Mitarbeiter wegen der Flüchtlingskrise nicht mehr aktuell sein dürfte; entweder werde es richtiggestellt oder die Zahl werde erläutert. Der Landrat teilt mit, richtig sei, dass 80 Mitarbeiter geplant waren, tatsächlich aber nur 50 Stellen zu den Spitzenzeiten besetzt wurden. Zwischenzeitlich seien auch Stellen wieder abgebaut worden. Die Verwaltung werde die genauen Zahlen recherchieren und in einer der nächsten Sitzungen vorstellen.
  • KR Christian Eckert erkundigt sich, ob es sich bei den 25 – 30 Mitarbeitern der Energieagentur um die Gesamtzahl von Ebersberg und München handle, was der Landrat bestätigt. Der Hauptsitz der Energieagentur bleibe in Ebersberg, so der Landrat. Irgendwann werde es natürlich auch eine Dependance in München geben.
  • KR Ulrich Proske erkundigt sich, wie die Regelung der Arbeitsstättenrichtlinie bezüglich Lichtquelle für die Poststelle im UG sei. Herr Köll erklärt, aufgrund der Lichtverhältnisse dürfe man sich dort nur maximal zwei Stunden täglich aufhalten.
  • KR Bernhard Wieser bittet um eine Darstellung der Raumreserven (Büroräume) im Verhältnis zu Neueinstellungen. Herr Köll könne das in der nächsten Sitzung vorstellen.
  • KR Franz Greithanner merkt Folgendes an:

      Er habe wenig Verständnis, dass der Landkreis so viel Geld (in Zeiten der Digitalisierung) in den Umzug der Führerschein- und Zulassungsstelle in das ehemalige Kreissparkassengebäude investiere.

      Bei vermehrten Online-Zulassungen entfalle die Geschäftsgrundlage der Kennzeichenprägestelle und somit auch die Mieteinnahmen für den Landkreis.

      Die Räume der Poststelle im UG könnten als Besprechungsräume genutzt werden.

      Die damals geplanten 24 Arbeitsplätze für das KSK-Nebengebäude, das jetzt für sozialen Wohnbau genutzt werden solle, erscheinen ihm extrem beengt.

  • Frau Keller und der Landrat teilen mit, dass das Projekt ‚Bürgerbüro‘ von Externen begleitet wurde und die Zulassungsstelle in diesem Gesamtkonzept einen wesentlichen Bestandteil darstelle. Frau Keller denke, dass es bis zur reinen Digitalisierung, bei der die Bürger das Amt nicht mehr besuchen müssen, noch ein paar Jahre dauern werde.
  • Der Landrat erklärt, bei den Planungen des KSK-Gebäudes plus Nebengebäude handle es sich um einen Prozess, bei dem sich immer wieder neue Ideen, Notwendigkeiten und Konzepte ergeben, wie z.B. durch den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen, das Nebengebäude für sozialen Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Für die Räumlichkeiten im Sparkassengebäude gab es auch schon Anfragen von außen (z.B. Jugendorchester).
  • Frau Spachmann fügt bezüglich des Nebengebäudes ergänzend hinzu, die 24 Büros waren die maximale Anzahl.
  • Herr Köll erklärt, dass die Fläche der Kennzeichenprägestelle alle 3 Jahre neu ausgeschrieben werden müsse; dann könne der Bedarf neu betrachtet werden. Er sei der Meinung, dass die Digitalisierung nicht so schnell von statten gehen werde.
  • Auf die Nachfrage von KR Christian Eckert teilt der Landrat mit, dass intern bereits Überlegungen für einen neuen Namen des ehemaligen Kreissparkassengebäudes stattfänden. Derzeit sei KSK-Gebäude ein ‚Arbeitstitel‘.

Frau Spachmann stellt anhand einer Präsentation (Anlage 3 zum Protokoll) den Sachverhalt zur Öffnung der Tiefgarage der KSK Ebersberg für die Öffentlichkeit in Wechselnutzung vor.

Angesichts der möglichen Nutzungszeiten (nach Dienstschluss des Landratsamtes), der erforderlichen Investitionsmaßnahmen (zwischen 881.000 – 1.153.000 €), der erforderlichen organisatorischen Maßnahmen und zugehörigen Kosten (erhebliche Erweiterung der Zutrittskontrolle, Entrauchung, Einhaltung Rettungsweglängen im Treppenhaus, Änderung des Sprinklerschutzes) und der eingeschränkten Eignung (ohne Schleifensystem und Wendemöglichkeit) lautet die Empfehlung der Liegenschaftsverwaltung die Öffentlichkeit der Tiefgarage des KSK-Gebäudes nicht herzustellen. Eventuell könne die Tiefgarage für einige Veranstaltungen im Jahr unter bestimmten Vorgaben freigegeben werden. Frau Spachmann erklärt, jede öffentliche Tiefgarage habe eine Wendemöglichkeit oder ein Schleifensystem. Für einen Externen, der sich in der KSK-Tiefgarage nicht auskenne, sei es viel schwieriger.

Der Landrat ergänzt, dass für die Mitarbeiter, die jeden Tag die gleichen Parkplätze nutzten, die Parksituation schnell eingespielt sei. Die Tiefgarage soll ‚Mitarbeitertiefgarage‘ bleiben. Die Stellplätze könnten sachgebietsweise vergeben werden.

KRin Bettina Zetzl merkt an, zwar war die Herstellung der Öffentlichkeit der Tiefgarage gewünscht sei, aber da diese nur abends oder am Wochenende von den Bürgern genutzt werden könne, sehe sie hier keinen großen Bedarf und somit sei die Maßnahme wenig sinnvoll.

KR Franz Greithanner erklärt, dass die öffentlichen Parkplätze für Besucher freigehalten und darauf geachtet werden müsse, dass die Dienstfahrzeuge ebenfalls in der Tiefgarage parken. Der Landrat versichert, dass man sehr genau darauf achten werde, die oberirdischen Parkplätze für den Publikumsverkehr freizuhalten.

KR Piet Mayr erkundigt sich, ob die Kreisräte bei Veranstaltungen im KSK-Gebäude die Tiefgarage mitbenutzen dürften, was der Landrat bestätigt und sich für den Hinweis bedankt. Kreisräte seien ein Teil der Verwaltung und ehrenamtliche Bedienstete des Landkreises.

Nachdem es keine Wortmeldung mehr gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Es wird festgestellt, dass die aufgeworfenen Fragen zum Zwei-Häuser-Konzept aus der Sitzung des Kreistags vom 18.12.2017 ausreichend beantwortet sind.

2.   Der Raumbedarf in den Gebäuden des Landratsamtes für die Landkreismitarbeiter wird bestätigt.

3.   Die Tiefgarage des Kreissparkassengebäudes wird aufgrund der hohen Investitionskosten und des hohen organisatorischen Aufwandes nicht für die öffentliche Nutzung freigegeben.