Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 25.05.2011, TOP 3

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

 

Hans Gröbmayr, Klimaschutzmanager

 

Johann Taschner, SG-Leitung 45, Naturschutz, Landschaftspflege

 

Martin Spiekermann, Burkhardt Engelmayer, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner

 

Eva-Maria Berninger, Abteilungsleitung 4, Bau und Umwelt

 

Max Finster, SG-Mitarbeiter 45, Naturschutz, Landschaftspflege

 

Severin von Woyna, Green City Energy

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein und erklärt, dass die uNB und die hNB ablehnend gegenüber einer Befreiung der LSG-V (Landschaftsschutzgebiets-Verordnung) stehen. Es gehe um zwei hohe Schutzgüter: den Ebersberger Forst, mit seiner wichtigen zentralen ökologischen Funktion und den Klimaschutz, zu dem der Landkreis einen Beitrag leisten wolle. Dies sei eine schwierige Abwägung, die sehr genau betrachtet werden müsse.

Um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben, sollen die restlichen Flächen im Forst, ohne FFH-Funktion und den Bereich des Wetter-Radars Schnaupping sowie unter Berücksichtigung der 10-H-Abstandsflächen durch ein ergebnisoffenes Gutachten geprüft (Dauer ca. 1 Jahr) werden. Wenn das Gutachten Windenergieanlagen (WEA) im Forst als möglich einstufe, müsse „tiefer“ geprüft werden. Wenn die Erstprüfung zu einem negativem Ergebnis führen sollte, habe dies die Beendigung der Planungen zur Folge. Die früheren Konzentrationsflächenplanungen seien aufgrund der 10-H-Regelung nicht weiterverfolgt worden. Allerdings könnten die Gemeinden trotzdem Standorte für WEA ausweisen (Bauleitplanung).

Herr Neugebauer ergänzt den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 1 zum Protokoll).

Herr Gröbmayr erläutert den Sachverhalt aus Sicht des Klimaschutzmanagers anhand einer Skizze:

  • Im Jahr 2015 lag die Erzeugung erneuerbaren Stroms bei 130 GWh/a Ausgangspunkt/Grundlage,
  • dem gegenüber stehe das Ziel ‚2030‘ mit 700 GWh/a.
  • Derzeit werden pro Jahr ca. 10 GWh zugebaut, notwendig wäre pro Jahr der Zubau von ca. 38 GWh
  • Insgesamt fehlen bis 2030 noch 570 GWh/a Strom, die regenerativ zugebaut werden müssten.

Mit fünf WEA, bei einer Leistung von 8 GWh/a pro WEA, kämen wir auf 40 GWh/a Strom.

Die WEA in Hamberg liefere derzeit 3 GWh/a regenerativen Strom.

Die Natur und der Klimaschutz gehören für ihn zusammen, denn „wenn die Energiewende nicht gelinge, werden wir den Ebersberger Forst nicht schützen können.“

Herr Taschner, SG-Leiter der uNB bedauert, dass es der Landkreis zusammen mit den Gemeinden nicht geschafft habe, eine Konzentrationsflächenplanung für Windräder umzusetzen.

Das Gutachten könne auch nach hinten losgehen, in dem wir uns vom Schutzzweck der größten zusammenhängenden Waldfläche Südbayerns verabschieden müssen. „Man baue nicht in ein bestehendes Schutzgebiet hinein.“

Der ‚Ebersberger Forst‘ -mit seinen relativ geringen Flächen- könne nicht mit den Naturparken ‚Frankenhöhe‘ und ‚Altmühltal‘ verglichen werden.

Auf die Nachfrage von KR Hagen Theurich erklärt Herr Gröbmayr, dass wir derzeit 480 GWh/a verbrauchen. Die regenerative Energiegewinnung ‚Sonne‘ und ‚Wind‘ passen sehr gut zusammen. Die Volatilität gleiche sich aus.

Das Gremium spricht die Schwierigkeit an, abzuwägen zwischen dem Ziel frei zu sein von fossilen und anderen endlichen Energieträgern bis 2030 (was ein einstimmiger Beschluss des Kreistages war) und der Erhaltung des ‚Ebersberger Forstes‘ als geschlossenes Waldgebiet.

KR Dr. Wilfried Seidelmann spricht an, wie wichtig die Unabhängigkeit der Gutachter sei. Der Landrat erklärt, dass Green City Energy für die Bewertung der Windmessung unabhängige Gutachter beauftragt habe.

Auf die Nachfrage von Herrn von Woyna, ab welcher Phase über die Änderung der LSG-V zu beschließen sei, antworten Herr Taschner und Herr Spiekermann: nach Phase 2 entscheide es sich, ob es weitergehe oder nicht.

KR Martin Lechner gibt zu bedenken, dass bei manchen Anlagen (Biogas, PV-Anlagen) die Förderungen in einigen Jahren auslaufen bzw. etwas davon wegfallen werde. Die durch die WEA entstehenden Rodungsinseln könne man ökologisch aufwerten. Er appelliere, das Gutachten in Auftrag zu geben, um zu sehen, ob überhaupt eine Möglichkeit bestehe die LSG-V zu ändern. Er sehe ebenfalls die Schwierigkeit der Abwägung. Allerdings wenn die Entscheidung dagegen ausfallen würde, müssten wir Alternativen haben, um unser Ziel bis 2030 zu erreichen.

KR Hagen Theurich erklärt, dass der Landkreis die Verantwortung habe, den ‚Ebersberger Forst‘ zu schützen.

Herr Taschner erklärt, dass 23 % der Flächen im Landkreis geschützt und 77 % nicht geschützt seien. Er habe daher wenig Verständnis, dass in den Naturschutzarealen, die an Flächen wesentlich geringer seien, Windräder entstehen sollen und nicht in den Gemeindebereichen, wie es im früher ausgearbeiteten Konzentrationsflächenplan angedacht war.

KRin Waltraud Gruber teilt aus dem Gemeindeleben mit, dass es schwierig sei, in den Gemeinden eine WEA durchzusetzen. Es gebe zum Teil von den Bürgern massive Widerstände.

Herr Finster sehe durch WEA, die mit 200 m über 30 m hohe Bäume ragen, eine Gefahr für den ‚Ebersberger Forst‘.

KR Johann Riedl, der viele Jahre Vorsitzender der Waldbesitzervereinigung war, spricht sich dafür aus, dass etwas geschehen müsse: Denn die Klimaerwärmung schreite voran. Im Wald habe es immer wieder Veränderungen gegeben. Die übrigen Flächen könnten neu aufgewertet werden.

Frau Berninger macht darauf aufmerksam, dass durch diese Zonierung in jeder Zone eine WEA entstehen und es dann nicht unbedingt bei den bisher geplanten 5 WEA bleiben könnte.

Dem entgegnet der Landrat, dass der Eigentümer des ‚Ebersberger Forstes‘ der Freistaat Bayern sei, mit dem Green City Energy einen Vertrag hätte. Der Eigentümer habe schließlich das letzte Wort, ob und wie viele WEA auf seiner Fläche realisiert werden.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Um gesicherte Grundlagen zu erhalten, ob ein Windpark im Ebersberger Forst überhaupt möglich ist, soll ein ergebnisoffener naturschutzfachlicher Untersuchungsauftrag erteilt werden, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen soll (Einleitung eines Änderungsverfahrens zur Zonierung des Ebersberger Forstes ausschließlich zur Nutzung der Windenergie oder Abbruch der Planungen).

2.   Der Untersuchungsumfang hierfür ergibt sich aus der „Zweitmeinung zu Windkraftanlagen im LSG Ebersberger Forst“ der Landschaftsarchitekten Burghardt/Engelmayer vom 22.01.2018 und erfordert Geldmittel in Höhe von ca. 91.000 Euro.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Realisierung von fünf Windkraftanlagen vom künftigen Betreiber der Anlagen eine erhebliche Kostenbeteiligung an den o.g. Gutachterkosten zu erwirken.