An der Beratung nahmen teil:

Hermann Schmidbartl, Leiter Jobcenter

 

Friederike Paster; Abteilungsleitung 3, Öffentliche Sicherheit, Gemeinden, Ausländer

 

Martin Thurnhuber, SG-Leitung 31, Ausländer- und Personenstandswesen

 

Marion Wolinski, SG-Leitung 22, Sozialhilfeverwaltung, Asyl

Herr Schmidbartl führt in den Sachverhalt ein und zeigt anhand einer Folie der Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll) die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit, dem Landratsamt und dem Jobcenter bei Asyl-Suche bzw. bei anerkannten Flüchtlingen auf. Der BAMF-Bescheid sei ausschlaggebend für ein Bleibe- und Arbeitsrecht.

Frau Paster erklärt, dass es sich bei dem im Antrag genannten Thema um einen rein staatlichen Bereich handle. Eine Statistik über die Erteilung bzw. Ablehnung von Arbeits- bzw. Ausbildungserlaubnissen im offenen Asylverfahren gebe es derzeit nicht. Das Fachverfahren im Ausländeramt biete keine Möglichkeit, alle Gesichtspunkte zu erfassen und automatisiert auszulesen.

Um die im Antrag gewünschte Statistik erstellen zu können, müssten alle Kriterien mit entsprechend hohem Personalaufwand einzeln „händisch“ erfasst und ausgewertet werden.

Was bei den vorhandenen technischen Möglichkeiten ohne größeren Verwaltungsaufwand erfasst werden könne, sei:

  • in wie vielen Fällen die BA in einem bestimmten Zeitraum die Zustimmung zu einfachen Beschäftigungsverhältnissen erteilt habe, sowie
  • in wie vielen Fällen eine Ablehnung mit Bezug auf welches Herkunftsland formal verbeschieden wurde.
  • Ebenso könne die Anzahl der zustimmungsfreien Beschäftigungen (Praktika und Ausbildungen) ermittelt werden.

Die Frage stelle sich, so Frau Paster, welchen Nutzen diese Statistik bringe. In vielen Fällen seien es Einzelfall- bzw. Ermessensentscheidungen.

KRin und Antragstellerin Bianka Poschenrieder erklärt, dass in den Landratsämtern Fürstenfeldbruck, München-Land und Erding Statistiken geführt würden. Sie sehe die Erhebung der Statistik (z.B. woher der Asylsuchende komme und warum er nicht in Arbeit gebracht wurde) als hilfreich an, um eine gewisse Handlungssicherheit für Asylsuchende und für die Helferkreise zu erhalten, denn das Landratsamt Ebersberg werde als restriktive handelnd gesehen.

Der Landrat erklärt, wenn ein getrenntes Erfassen und Auswerten der einzelnen Gründe mit dem vorhandenen System technisch nicht möglich und der Aufwand für die Mitarbeiter so hoch sei, „müsse er sich schützend vor seine Mitarbeiter stellen“. Ebenso sei der Kreistag für das staatliche Landratsamt nicht zuständig. Eigentlich müsse der Antrag wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen werden.

Um die Arbeitskräfte nicht an Statistiken zu binden, so der Landrat weiter, und die Verwaltung bereits eine sehr ausführliche Sitzungsvorlage erstellt habe, solle ein Kompromiss gefunden werden: zum Beispiel Zahlen, die von der Ausländerbehörde einfach zu ermitteln seien.

Herr Thurnhuber erklärt, dass bei Asylbewerbern, die aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote kämen, wie Eritrea, Irak, Iran, Somalia, Syrien, Afghanistan, regelmäßig unproblematisch Beschäftigungserlaubnisse erteilt würden.

Dagegen gelte für Asylbewerber aus Ghana, Senegal sowie aus den Balkanstaaten (= sichere Herkunftsstaaten) ein generelles Beschäftigungsverbot.

Bei Asylbewerbern aus sonstigen Herkunftsstaaten wie Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Mali etc. sei die Anerkennungsquote auch eher niedrig einzuschätzen. Von daher verlange das Bayerische Staatsministerium des Innern, dass im Rahmen der Einzelfallentscheidung (= Ermessen) über die Beschäftigungserlaubnis für diesen Personenkreis darauf geachtet werde, ob Gesichtspunkte wie z. B. eine nachgewiesene Identität vorliege. Wir im Landkreis Ebersberg haben uns zudem darauf verständigt, dass eine Beschäftigungserlaubnis auch bei nicht nachgewiesener Identität möglich sein könne, wenn der Antragsteller über sehr gute Integrationsleistungen verfüge.

Zusammenfassend hieße das, dass für Asylbewerber, deren Identität nachgewiesen sei oder die über sehr gute Integrationsleistungen verfügten, grundsätzlich eine Beschäftigungserlaubnis in Betracht kommen könne, sofern im Asylverfahren mitgewirkt und keine Straftaten begangen wurden. 

Derzeit befinden sich ca. 400 Personen noch im laufenden Verfahren.

Frau Wolinski erläutert den Sachverhalt anhand der Präsentation zu der aktuellen Situation der Unterbringung, Personal, Besetzung offener/Schaffung neuer Stellen, der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR)/Asylsozialberatung, Integrationslotse und dessen Aufgabenfeld sowie der Wohnraumberatung.

Auf Nachfrage von KRin Renate Will werde Frau Wolinski den Termin [1] der offenen Sprechstunde des Integrationslotsen und Herr Thurnhuber auf Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder die genaue Bezeichnung des vorhandenen EDV-Fachverfahren der Ausländerbehörde [2] im Protokoll als Protokollnotiz nachreichen.

KRin Bianka Poschenrieder teilt mit, dass von Seiten der ehrenamtlich Tätigen ein Lob für die Arbeit von Herrn Feldmann, Integrationslotse im Landratsamt, ausgesprochen wurde.

Frau Keller und Frau Paster haben zwischenzeitlich gemäß der Diskussion im Gremium einen Beschlussvorschlag vorbereitet.

KRin und Antragstellerin Bianka Poschenrieder beantragt aufgrund des Punktes 2, Ablehnung des Antrages der SPD-Fraktion, die getrennte Abstimmung.

Der Landrat stellt diesen zur Abstimmung.



[1] Protokollnotiz:

Herr Feldmann, Integrationslotse, hat seine Sprechstunde immer donnerstags von 15.30 bis 17.00 Uhr.

 

[2] In der Ausländerbehörde werde das Fachverfahren der Firma Axians Infoma eingesetzt.


Der SFB-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:

1.   Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 21.04.2018 wird in folgenden Punkten entsprochen:

Folgende Daten werden bis zur Herbstsitzung 2018 bekanntgegeben (Erfassung rückwirkend ab 1.1.2018):

-     Anzahl der erteilten Beschäftigungserlaubnisse der Bundesagentur für Arbeit nach Herkunftsstaaten

-     Anzahl der Versagungen der Bundesagentur für Arbeit

-     Formal verbeschiedene Ablehnungen mit Unterscheidung nach Herkunftsstaaten

-     Anzahl der zustimmungsfreien Beschäftigungen (Praktika und Ausbildungen)

Im Übrigen ist die Datenerhebung aus dem Softwareverfahren nicht möglich. Eine weitergehende händische Auswertung wird aus Gründen des hohen Verwaltungsaufwandes abgelehnt.

&

einstimmig angenommen

 

 

 

2.    Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

&

angenommen

gegen 3 Stimmen