Beschluss: einstimmig angenommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 3 ö

Jugendhilfeausschuss am 15.03.2018, TOP 4 ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018 TOP 3 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 23.04.2018 TOP 5

An der Beratung nahmen teil:

Brigitte Keller, Abteilungsleitung 1, Zentrales und Bildung

Der Landrat führt in den Sachverhalt ein.

In allen Fachausschüssen wurden die Überschreitungen besprochen, die mehr als 100.000 € betrugen. Unter 200.000 € können diese von den Fachausschüssen genehmigt werden, darüber vom Kreistag.

Es handle sich insgesamt um fünf Sachverhalte aus drei Fachausschüssen, die heute vom Kreistag zu genehmigen seien.

Wie auch die Arbeitsgruppe Politik und Verwaltung bestätigt, habe sich das System der ganzheitlichen Verantwortung der Fachausschüsse sehr bewährt. Anders, als in Kreistagen, in denen es Finanzausschüsse und Personalausschüsse gebe, liege hier nicht nur die Aufgabenverantwortung sondern eben auch die Verantwortung für die Personalausstattung und die Finanzressourcen in der Zuständigkeit der Fachausschüsse. In Fachkreisen spreche man hier von der sogenannten „dezentralen Ressourcenverantwortung“, die es spiegelbildlich auch in der Verwaltung gebe, wo Sachgebietsleiter für die Fachaufgabe, das Personal und die Finanzausstattung ganzheitlich Verantwortung tragen.

Trotz vorhandener genehmigungspflichtiger Überschreitungen konnte 2017 ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden, das mit 11,3 Mio. € um 3,4 Mio. € besser war als geplant.

Der Landrat übergibt das Wort an Frau Keller, die den weiteren Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) darstellt.

Folgende Punkte spricht das Gremium an:

KR Dr. Ernst Böhm erkundigt sich,

  • wie viele Arbeitsplätze für die Verwaltung des Landratsamtes im KSK-Gebäude entstehen und
  • wie viele Mitarbeiter voraussichtlich umziehen werden. Ihm ginge es darum, ob nach oben hin noch Luft wäre; nicht, dass es beim Umzug schon wieder zu klein sei.

Frau Keller erklärt, dass ca. 200 Mitarbeiter umziehen können. Im LSV wurde dieses Thema ausführlich erläutert. Beim Umzug werde eine Verdichtungsreserve von 20 % je Sachgebiet vorgesehen, um bei Personalveränderungen nicht sofort wieder vor große Umzugsherausforderungen zu stehen. Es sei zu erwarten, dass bei den Fixkosten (Liegenschaften, Personal, Finanzen, IT) Personal aufgebaut werden müsse, weil der Personalkörper in den letzten Jahren stark gewachsen sei. Allerdings kommen stringente und standardisierte Controlling-Instrumente bei jeder Stellenanforderung zur Anwendung.

KR Reinhard Oellerer merkt an, er und seine Fraktion bedauern es, dass sich bezüglich der Umbuchung der Nettoposition „nichts rühre“. Da stehe die stärkste Fraktion „auf der Bremse“.

KR Franz Greithanner regt an, bei der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses das Verhältnis der Fallzahlen zu den Bezirkssozialarbeitern vorgestellt zu bekommen. Diese Anregung erfolgt aufgrund einer Information zu den Belastungen der Bezirkssozialarbeiter aus den Medien.

Frau Keller erklärt, der Landkreis sei bei der „Personalbemessung Bayern (PeB)“ des Bayerischen Landesjugendamtes dabei. Hier werden ständig anhand der Fallzahlen die Stellen bemessen. Die Basiszahlen würden jedes Jahr berechnet und sollten sich Stellenanteile ergeben, werden diese auch ausgewiesen. Sie könne versichern, durch dieses Personalbemessungsverfahren, das dynamisch sei, werde immer anhand der bayernweit festgelegten Standards unser Personal ausgestattet. Problem sei allenfalls, diese zeitnah zu besetzen.

KR Alexander Müller merkt bezüglich der „Bremse“ an, die CSU-FDP-Fraktion stünde nicht auf der Bremse sondern der Vorteil werde nicht gesehen. Ebersberg sei ein Landkreis der sich für die Doppik entschieden hätte. Er erkenne nicht, was es bringen solle etwas zurückzulegen und somit aus der Verfügungsmacht zu geben. Wenn umgebucht werde, gebe es keinen Zugriff mehr. Er spreche gerne nochmal mit Frau Keller. Sollte die Fraktion nicht überzeugt werden können, sollte es so belassen bleiben.

KR Reinhard Oellerer spricht sich ebenfalls für die Darlegung der Fallzahlen zur Bezirkssozialarbeit aus.

Nachdem es keine weitere Wortmeldung gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

1.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Sport und Gastschüler) in Höhe von 650.556 € wird genehmigt.

2.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 835 (Realschule Vaterstetten (ZV, Umlagenanteil LK) in Höhe von 330.410 € wird genehmigt.

3.   Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 958 (Gebäude Gymnasium Markt Schwaben) in Höhe von 390.422 € wird genehmigt.

4.   Die Überschreitung bei der Investitionsnummer 942-0001 Kauf des Kreissparkassengebäudes in Höhe von 477.322 € wird genehmigt.

5.   Die überplanmäßige Ausgabe auf Kostenstelle 095 (Landrat / Büro Landrat) in Höhe von 202.541 € wird genehmigt.