Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 19.03.2014, TOP 3

ULV-Ausschuss am 30.09.2015, TOP 5

ULV-Ausschuss am 15.06.2016, TOP 10.1

ULV-Ausschuss am 27.11.2017,TOP 7.2

An der Beratung nahmen teil:

Johann Taschner, SG-Leitung 45, untere Naturschutzbehörde (uNB)

 

Christian Tausch, Landesamt für Umwelt (LfU)

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein. Im Jahr 2014 berichtete die untere Naturschutzbehörde (uNB) dem ULV-Ausschuss, dass sich ca. 40 – 50 % der Ausgleichs- und Ersatzflächen (AEF) im Landkreis nicht in dem ihnen jeweils zugeordneten, guten ökologischen Zustand befänden. Der ULV-Ausschuss habe daraufhin einen Beschluss gefasst. In dessen Vollzug habe der Landrat den Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 06.08.2014 um Unterstützung gebeten, was dieser mit Schreiben vom 04.09.2014 zugesagt habe.

Die Ergebnisse der Untersuchung stellt Herr Tausch vom Landesamt für Umwelt anhand einer Präsentation (Anlage 7 zum Protokoll) vor.

Die Auswertung ergab u.a., dass die Angaben

·         zu Herstellungs- und Pflegemaßnahmen,

·         zum Entwicklungsziel und

·         zum Umsetzungszeitpunkt

bereits in der Vorhabenzulassung / im Bebauungsplan unzureichend seien bzw. fehlen würden. Die Angaben im Ökoflächenkataster der LfU seien ebenfalls unzureichend.

Daher sei als weiteres Vorgehen geplant,

·         das Ökoflächenkataster der LfU zu modernisieren,

·         die Eigenüberwachung und Verantwortung der Vorhabenträger zu stärken,

·         die Bildung von Dienstleistungsstrukturen für ein regionales und integrierbares Ökoflächenmanagement zu unterstützen und

·         den Handlungsleitfaden des LfU über Qualitätsmanagement Kompensation für Vollzugsbehörden und Kommunen bis Dezember 2018 vorzulegen.

Herr Taschner zeigt anhand von Bildern, wie im Landkreis gelungene und intakte Ausgleichsflächen aussehen sowie Beispiele von mangelnder Pflege und Überwachung.

Geschätzt etwa die Hälfte aller Ausgleichsflächen seien mit nachfolgenden Mängeln behaftet:

·         Intensive landwirtschaftliche Nutzung mit Gülle- oder Mineraldüngereintrag, Grünlandumbruch, Auffüllungen.

·         Mangelhafte oder fehlende Pflege führe zu einem Brachfallen von Extensivwiesen und Verfall von Streuobstbäumen.

·         Missachtung der Pflegeauflagen (z.B. zu spätes Walzen, zu frühe und zu häufige Mahden in der Vogelbrutzeit).

·         Unerlaubte Reduzierungen der Ausgleichsflächen durch Veränderung der Grundstücks- und Nutzungsgrenzen.

·         Missbräuchliche Fremdnutzungen: Nutzung als Lager- oder Abstellplatz für Aushub, Holz Siloballen, landwirtschaftliche Geräte, Abfälle usw.

·         Beseitigung oder unzulässige Auflichtung von Gehölzstrukturen.

Herr Tausch erklärt, dass die Gemeinden im Zuge der Bauleitplanung selber für die Überwachung zuständig seien. Die Genehmigungsbehörde könne bei Einzelvorhaben Sanktionsmaßnahmen durchführen.

KRin Ilke Ackstaller zeigt sich überrascht, dass das Problem bereits bei den nicht eindeutigen Vorgaben bestehe. Erst müssen Grundlagen geschaffen werden, wie es das LfU anbiete; dann könne geklärt werden, welche Vorgaben bestehen. Ihr stelle sich auch die Frage, wer das Personal stellen solle.

Auf die Nachfrage von KR Martin Lechner erklärt Herr Tausch, Eingriffe in Natur und Landschaft (Haus etc.) seien in der Regel dauerhaft, allerdings gebe es Pflegeverpflichtungen, die auf 25 Jahre beschränkt seien.

Herr Tausch beantwortet Verständnisfragen und verweist auf die allgemein zugänglichen Informationen.

Im Namen des Vorsitzenden des Landschaftspflegeverbandes und KRs Arnold Schmidt (der nicht mehr anwesend war) erklärt KR Johann Riedl: der Landschaftspflegeverband sei bereit, die Pflege von Flächen im Landkreis zu übernehmen.

Der Beschlussvorschlag wird zu Punkt 2 insofern geändert, als nach Vorlage der Handlungsempfehlungen die sich hieraus ergebenden organisatorischen und personellen Konsequenzen insbesondere in der unteren Naturschutzbehörde zu prüfen und zunächst dem ULV-Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen sei.

Der Landrat stellt diesen zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der ULV-Ausschuss nimmt die Ergebnisse und Erkenntnisse des Abschlussberichtes zur Kenntnis.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der Handlungsempfehlungen die sich hieraus ergebenden organisatorischen und personellen Konsequenzen insbesondere in der unteren Naturschutzbehörde zu prüfen und zunächst dem ULV-Ausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

3.   Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.05.2015 und 14.03.2018 sind damit erledigt.