Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 4 ö

An der Beratung nahmen teil:

Augustinus Meusel, Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement

 

Ludwig Karg, B.A.U.M. Consult

 

Dieter Mayerl, Regionalbeirat

 

Florian Robida, Mitarbeiter Abteilung 6, Jugend, Familie und Demografie

Der Landrat begrüßt die Vertreter des Regionalbeirats Dieter Mayerl und Hans Rombeck sowie Christian Salberg, Florian Robida und Jochen Specht (Abteilung 6) und führt in den Sachverhalt ein.

Herr Meusel weist darauf hin, dass der vorletzte Absatz auf Seite 1 der Leitprojekte „Mit dem Beschluss zum Aktionsprogramm billigt der Kreistag die Liste der Leitprojekte und grundsätzlich auch das Vorgehen und die zu beteiligenden Akteure.....“ durch den heute zu fassenden Beschluss obsolet sei. Die Beratungen fänden in den zuständigen Fachausschüssen statt.

Herr Karg erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1) das ‚Aktionsprogramm 2030‘ (Anlage 2 sowie Bestandteil des Beschlusses) und dessen Leitprojekte (Anlage 3 zum Protokoll).

Der Landrat bedankt sich bei allen Mitwirkenden (Mitglieder des ULV-Ausschusses, Regionalbeirates, Bürgermeister und Experten) für die Ausarbeitung des ‚Aktionsprogrammes 2030‘ und eröffnet die Beratung.

KR Martin Lechner erkundigt sich, wie die Publikation erfolge und Herr Mayerl frägt bezüglich des Monitorings, um auch ein Kontrollsystem zu haben.

Herr Karg vergleicht das Aktionsprogramm mit dem Aufbau einer Agora (zentraler Fest- und Veranstaltungsplatz im antiken Griechenland). Es solle ein interaktiver Austausch in und mit der Bürgerschaft stattfinden. Das Aktionsprogramm werde auf die jeweilige Website des Landratsamtes und der Gemeinden gestellt, mit der Aufforderung, dass Bürger mitmachen und sich dazu äußern sollen.

KR Martin Lechner regt an, für das Aktionsprogramm im Kino zu werben. Der Landrat erklärt, dass dies, wie bereits geschehen zur Pflegeelterngewinnung, keine einzige Rückmeldung gebracht habe.

Die Nachfrage von Herrn Robida, ob die Ausgestaltung der Leitprojekte und des Zeitraums den Fachausschüssen obliege, bejaht der Landrat.

Der Landrat erklärt zum Thema Monitoring: Der Regionalbeirat tage dreimal jährlich, somit sei für die Umsetzung der Leitprojekte Rückkoppelung gegeben auch in Form einer Berichterstattung im ULV-Ausschuss.

Der Beschlussvorschlag wird um diesen Passus ergänzt und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.

 

 

 

 

Herr Meusel verweist auf den Flyer „Energiepreis 2018“.


Der ULV Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Das Aktionsprogramm 2030 zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg wird beschlossen. Das Aktionsprogramm 2030 ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage 2 zur Niederschrift.

2.   Das Aktionsprogramm 2030 dient der nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Ebersberg. Es besteht aus Leitlinien mit 15 Handlungsfeldern. Die Leitlinien dienen dazu das Leitbild 2030 des Landkreises zu erreichen.

3.   Die 21 Leitprojekte sind konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der Leitlinien. Sie sind zur weiteren Beratung den zuständigen Fachausschüssen des Kreistags vorzulegen. Der Regionalbeirat wird regelmäßig über die Umsetzung des Aktionsprogramms 2030 (der Leitprojekte) informiert.