Sitzung: 17.07.2018 ULV-Ausschuss
Beschluss: Mehrere Beschlüsse
An der Beratung nahmen teil: |
Johannes Dirscherl, SG-Leitung 16, Kreisstraßen und Abfallwirtschaft |
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Matthias Kreuz, Staatliches Bauamt Rosenheim |
Der Landrat teilt mit, dass sich bei der Erstellung der versandten Tagesordnung ein Übertragungsfehler in der Titelbezeichnung dieses TOPs eingeschlichen habe. Die Stelle für Grundstücksverhandlungen sei bereits in der letzten Sitzung des ULV-Ausschusses behandelt worden. Heute gehe es ausschließlich um das Straßenbauprogramm 2019 ff.
Herr Dirscherl erläutert den Sachverhalt anhand des versandten Straßenbauprogramms 2019. Die Beratung und Beschlussfassung zu den im Straßenbauprogramm aufgeführten Beschlussvorschlägen ′3. EBE 01, OD Anzing – Schulstraße Fortführungsmaßname und 9.3 EBE 08, Bahnübergang bei Wiesham – Fortführungsmaßnahme, Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße′ sowie ′24. EBE 17, Sanierung Weißenfeld-Parsdorf′ erfolgt während des Sachvortrages. Die Beschlüsse befinden sich am Ende des Tagesordnungspunktes.
Folgende Punkte werden angesprochen:
KR Philipp Goldner moniert die hohen Kosten, die auf den Landkreis für die Maßnahme ′EBE 01, OD Anzing-Schulstraße′ zukommen und der geringen Beteiligung von Seiten der Gemeinde. Er bitte die Verwaltung, nochmals in die Verträge zu schauen. Herr Dirscherl antwortet, dass der Landkreis bei einer Abstufung nicht von Vorgaben des Straßen- und Wegerechts abweichen könne. Der Landkreis habe hier wenige Möglichkeiten zu verhandeln, was Herr Kreuz bestätigt.
KRin Ilke Ackstaller sehe in den Ortsumgehungen ′EBE 04 u.a; Weißenfeld und Parsdorf′ eine gewisse „Fehlplanung“ über die es, so der Landrat, heute nichts zu beschließen gebe.
Auf die Nachfrage des Landrats zu ′EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12′ erklärt Herr Dirscherl, es gebe ein Zugeständnis von der Baumschule; Details müssten aber noch geklärt werden. Es gehe um die Zufahrt zum Gewerbegebiet.
Wenig Verständnis hat KR Philipp Goldner, dass die Bahn nicht bereit sei, bei ′9.3 EBE 08; Bahnübergang Wiesham′ einen Platz für ein zweites Gleis vorzusehen. Herr Dirscherl teilt mit, dass für die Bahn die nötige Verkehrsmenge auf dieser Strecke nicht nachgewiesen sei. Auf die Nachfragen aus dem Gremium erklärt der Landrat, der Bahnübergang erhalte eine Schranke und die Bahn sei für den Unterhalt der Schranke verantwortlich. Dies werde explizit in die Vereinbarung mitaufgenommen.
Diskussion im Gremium zu ′15. EBE 13 und EBE 8, Errichtung eines Kreisverkehrs an der
„Schammacher Kreuzung“-Neubaumaßnahme′:
KR Philipp Goldner erkundigt sich, welcher Vorteil der Kreisverkehr gegenüber einer verkehrsgesteuerten Ampel habe. Vor allem koste eine Ampelanlage ein Bruchteil dessen, was der Kreisverkehr koste. Ebenso sehe er eine gewisse Gefahr für die Radfahrer, die, bei einem Kreisverkehr, nur mit Querungshilfen die Straßenäste überqueren könnten.
Herr Kreuz erläutert, dass ein Kreisverkehr da Sinn mache, wo alle Äste gleich belastet seien. An dieser Kreuzung sei es komplexer, da es auch Stoßverkehr gebe. Wenn man möchte, könnte ein Verkehrsgutachten beauftragt werden. Für den Radverkehr sei eine Querungshilfe besser, denn der Radfahrer brauche sich nur auf eine Richtung zu konzentrieren. Der Fokus auf eine Richtung mache das Queren sicherer. Somit sei für den Radverkehr ein Kreisverkehr mit Querungshilfen deutlich besser.
KR Manfred Vodermaier merkt an, dass ein Kreisverkehr leistungsfähiger und durch ‚Vorfahrt achten‘ der Radfahrer für diese auch sicherer sei.
KR Philipp Goldner stellt einen Antrag nach der Geschäftsordnung, für diese Kreuzung ein Verkehrsgutachten zu beauftragen.
Der Landrat sehe durch die geplante Berufsschule, die voraussichtlich in dieser Gegend gebaut werde, eine weitere Verkehrsdynamik auf diese Kreuzung zukommen. Daher sei er für die Kreisverkehrs-Lösung.
Auf die Nachfrage von KRin Bianka Poschenrieder, wie viel ein Verkehrsgutachten koste, antwortet Herr Kreuz, ca. 10.000 €.
Herr Kreuz erklärt, die Investitionskosten bei einer verkehrsgesteuerten Ampelanlage seien zwar niedriger, allerdings erhöhen sich dadurch die Betriebskosten.
KRin Franziska Hilger verweist auf die tiefstehende Sonne und die damit verbundene Gefahr, das Signal der Ampel durch Blendung zu übersehen. Herr Kreuz teilt mit, dass dies eine berechtigte Anmerkung sei. Ein eindeutiges Ergebnis werde durch das Verkehrsgutachten nicht herauskommen. Wenn Radverkehr vorhanden sei, würde er einen Kreisverkehr bevorzugen.
Der Landrat stellt den Antrag nach der
Geschäftsordnung von KR Philipp Goldner zur Abstimmung.
Für
die Umbaumaßnahme der „Schammacher Kreuzung“ EBE 13 und EBE 8 wird ein Verkehrsgutachten
beauftragt.
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abgelehnt |
2 Stimmen dafür 12 Stimmen dagegen |
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Herr Dirscherl verweist auf die Anlage zum Straßenbauprogramm 2019 bis 2022, in der die erforderlichen Mittel zur Umsetzung dieses Programms dargestellt seien. Im Haushalt veranschlagt und diskutiert werden sie in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 26.09.2018.
Der Landrat bedankt sich bei Herrn Dirscherl für die gute Aufbereitung des Straßenbauprogramms, dem sich das Gremium mit einem Applaus anschließt.
Der Landrat stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
KRin Ilke Ackstaller merkt nach Beschlussfassung an, dass sich die im Beschluss aufgeführten Beträge der Ausgaben und der Nettobelastung durch die Ablehnung der Sanierung Weißenfeld-Parsdorf EBE 17 um jeweils 300.000 € reduzieren.
Dem stimmt der Landrat zu und versichert eine redaktionelle Änderung des Beschlusses im Protokoll.
Der ULV-Ausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1. zu A 3. des Straßenbauprogramms 2019; EBE
01, OD Anzing - Schulstraße Fortführungsmaßnahme
1.1 Der Landkreis Ebersberg erkennt die vom Ing.-Büro Gruber-Buchecker
ermittelten Beträge zu den von Landkreis und Gemeinde gegenseitig zu leistenden
Zahlungen für ausstehenden Straßenunterhalt an.
1.2 Der Landkreis Ebersberg erkennt grundsätzlich
einen Sanierungsbetrag für die im Zuge der EBE 1 alt stehenden Brückenbauwerke
an. Das Straßenbauamt Rosenheim soll den vom Ing.-Büro angesetzten Wert auf
Schlüssigkeit prüfen.
1.3 Der Landkreis Ebersberg zahlt an die Gemeinde
Anzing:
a)
sofort den im Kreishaushalt 2018
veranschlagten Betrag von 125.000 € für ausstehenden Straßen-/Brückenunterhalt
b)
nach Prüfung der Brückensanierungskosten
durch das Straßenbauamt einen weiteren Betrag abhängig vom Prüfungsergebnis von
bis zu 175.000 €
c)
der Zahlungszeitpunkt ist mit der
Gemeinde Anzing zu vereinbaren.
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einstimmig angenommen |
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2. zu A 9.3 des Straßenbauprogramms 2019; EBE
08, Bahnübergang bei Wiesham Fortführungsmaßnahme - Abstufung zur
Gemeindeverbindungsstraße
2.1 Der Landkreis Ebersberg schließt mit der Stadt
Grafing eine Abstufungsvereinbarung ab. Rückständiger Bauunterhalt und
Grunderwerb werden vom Landkreis pauschal abgegolten.
2.2. Der Landkreis Ebersberg schließt mit der DB
eine Kreuzungsvereinbarung ab.
2.3. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend den
Zuschuss für den Landkreisanteil zu beantragen.
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einstimmig angenommen |
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3. zu
A 24. des Straßenbauprogramms 2019; EBE
17, Sanierung Weißenfeld-Parsdorf
3.1 Das Straßenbauamt soll prüfen, ob es
wirtschaftlicher und aus Gründen der Verkehrssicherheit tragbar ist, nur die
Teile der EBE17 zwischen Weißenfeld und Parsdorf zu sanieren, die später nicht
wegen der Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf umgebaut werden müssen.
3.2 Ist dies der Fall, sollen die Teilbereiche
saniert werden. Andernfalls soll die gesamte Strecke saniert werden.
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abgelehnt Dadurch verringern sich die Ausgaben
sowie die Nettobelastung bei Punkt B des Beschlusses um jeweils 300.000 € |
gegen 15
Stimmen |
A. Das Straßenbauprogramm 2019
wird wie folgt festgestellt:
Straßenbauprogramm 2019
1. Maßnahmen auf Grund der ZEB
2. EBE 01, Poing, Erneuerung der Fahrbahndecke Gruber Straße
3. EBE 01, OD Anzing - Schulstraße Fortführungsmaßnahme
4. EBE 01 bis EBE 20; Kleinflächenprogramm Fortführungsmaßnahmen
5. EBE 01 bis EBE 20; Kleinmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Fortführungsmaßnahme
6.1 EBE 04, Radweg Weißenfeld - Wolfesing (Bauabschnitt West) Fortführungsmaßnahmen
6.2 EBE 04, Radweg Weißenfeld - Wolfesing (Bauabschnitt Ost)
7. EBE 04 u.a., Ortsumgehungen Weißenfeld und Parsdorf Fortführungsmaßnahmen
8. EBE 06, Radweg von EBE 20 bis B-12 Fortführungsmaßnahme
9.1 EBE 08, Umbau der Kreuzung EBE 08 / St 2089 Fortführungsmaßnahme
9.2 EBE 08, Ausbau zwischen Nettelkofen und St 2089 Fortführungsmaßnahmen
9.3 EBE 08, Bahnübergang bei Wiesham Fortführungsmaßnahme Abstufung zur Gemeindeverbindungsstraße
10. EBE 09, Ausbau der Kreisstraße zwischen Haging und Jakobneuharting Deckenbau zwischen Schaurach und Jakobneuharting Fortführungsmaßnahmen
11.1 EBE 09, OD Grafing, Lichtzeichenanlage beim Ägidiusweg
11.2 EBE 09, OD Grafing, Anteil an den Kreuzungskosten für den Knotenpunktumbau am Marktplatz. Fortführungsmaßnahmen
12. EBE 10, Deckenbau bei Moosen
13. EBE 12, Sanierung der Brücke über die Moosach, Gemeinde Moosach
14. EBE 12, Sanierung nördlich von Altenburg
15. EBE 13 und EBE 8, Errichtung eines Kreisverkehrs an der „Schammacher Kreuzung“ Neubaumaßnahme
16. EBE 13, Neubau der Viehtrift bei Wildenholzen, Gemeinde Bruck Fortführungsmaßnahme
17. EBE 13, Glonn-Bruck
18.1 EBE 13, Hangsanierung am südl. Ortsende von Glonn Fortführungsmaßnahme
18.2 EBE 13, Verkehrssicherung in Glonn zwischen Heckenweg und Mattenhofener Straße Neubaumaßnahme
19. EBE 13, Radweg nördlich Ortseinfahrt Glonn - Abzweigung Herrmannsdorf
20.1 EBE 14, Straßenentwässerung Ortsdurchfahrt Kastensee Fortführungsmaßnahmen
20.2 EBE 14, OD Kastenseeon – Deckenbau
21. EBE 14, Radweg von Glonn nach Egmating
22. EBE 14, OD Glonn – Hangstabilisierung
23. EBE 17, Verlegung der Kreisstraße in Vaterstetten, Höhe Wendelsteinstraße
24. EBE 17, Sanierung Weißenfeld-Parsdorf – abgelehnt!
25. EBE 18, Ausbau von Markt Schwaben bis zur Landkreisgrenze Überführungsbauwerk an der Flughafentangente-Ost Ausbau OE Mkt. Schwaben bis FTO Fortführungsmaßnahmen
26. EBE 18, Pumpenhaus Markt-Schwaben, Erneuerung der elektrischen Anlagen Fortführungsmaßnahme
27. EBE 20, Geh- und Radweg südlich von Frauenneuharting, bis Abzweigung Lauterbach Fortführungsmaßnahme
28. EBE 20 am Anschluss EBE 10, Kostenbeteiligung bei Wiederherstellung Aufgrabung Wasserleitung Fortführungsmaßnahme
29. EBE 20, Sanierung von Steinhöring bis zur EBE 6 Fortführungsmaßnahmen
30. EBE 20, Querungshilfe am Bachkramerweg Fortführungsmaßnahmen
30. EBE 20, Radweg OE Steinhöring bis Bachkramerweg Neubaumaßnahme
31. Radweg Grafing Bahnhof - Moosach - Glonn; Umstufung der ST 2351 zur Kreisstraße
32. Lichtsignalanlagen
B. Die zur Umsetzung dieses
Programms erforderlichen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 ff
in der Herbstsitzung des ULV-Ausschusses beraten werden.
Diese sind
in der Anlage 2 ′Straßenbau
2019 bis 2022′
dargestellt.
An Ausgaben
sind zu planen 4.293.000 €
(ohne Sanierung EBE 17; Weißenfeld-Parsdorf)
Es
werden Einnahmen erwartet von 665.000 €
Die Nettobelastung des
Kreishaushalts beträgt somit 3.628.000
€ (ohne Sanierung EBE 17; Weißenfeld-Parsdorf)
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einstimmig angenommen |
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