Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 18.07.2017, TOP 5

ULV-Ausschuss am 06.03.2018, TOP 7

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leitung 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

Herr Dirscherl erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage und stellt anhand von Folien (Anlage 5 zum Protokoll) die einzelnen Schritte der Umstufung von der St 2351 zur Kreisstraße vor.

Durch Tausch mit dem Freistaat könne die Kreisstraße EBE 13 zur Staatsstraße aufgestuft und im Gegenzug die Staatsstraße (St 2351) zur Kreisstraße (EBE 16) abgestuft werden. In einem weiteren Schritt könnte dann die neue Kreisstraße EBE 16 zu einer gemeindlichen Straße abgestuft werden. Der Vorteil einer Gemeindestraße sei, dass die Gemeinde die Straße beschränken könnte, z.B. für Anlieger.

Derzeit seien die Beteiligten noch im Gespräch.

Der Landrat fügt ergänzend hinzu, der Freistaat werde an der St 2351 keinen Radweg bauen. Im Mai 2018 wurde vom Landkreis beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Zuschussantrag für den Neubau eines Rad- und Wanderweges zwischen Grafing-Bahnhof und Glonn gestellt. Es werde auch geprüft, ob der bestehende Bahndamm zwischen Moosach und Glonn auch weiterhin von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden könne. Eine dauerhafte Sperrung der Straße für den motorisierten Verkehr sei gegenüber den Anliegern problematisch. Er sehe eine Kombi-Lösung von Fahrrad und Auto auf dem Streckenabschnitt ‚Wurstfabrik‘ bis zur Abzweigung ‚Steinsee‘ als geeignet an. Im Detail könne dies in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden; heute ginge es lediglich um den Tausch der EBE 13 und der St 2351 mit dem Freistaat. Bis zur Sitzung des ULV-Ausschusses im September werde die aktuelle Planung zur Streckenführung vorliegen.

Das Gremium stellt fest, dass neben der uNB vor allem auch die Gemeinden Moosach und Glonn in den Dialog miteinbezogen werden müssen.

KR Martin Lechner spricht sich für die Nutzung des bestehenden Bahndammes und die Herabstufung der St 2351 aus; eine Teilsperrung sei für die Radfahrer (durch Freigabe für Traktoren) eher gefährlich.

Der Beschlussvorschlag wird entsprechend des Konsens abgeändert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Zur Streckenführung des Radweges Grafing-Bahnhof – Moosach – Glonn wird eine aktualisierte Planung erstellt.

2.   Die Abstufung der St 2351 zur Kreisstraße und Aufstufung der EBE 13 zur Staatsstraße wird weiter verfolgt.

3.   Im Dialog mit den Gemeinden Moosach und Glonn sowie der unteren Naturschutzbehörde wird eine konsensuale Lösung für den Streckenabschnitt Moosach - Glonn (Nutzung bestehender Bahndamm und jetzige St 2351) angestrebt.

4.   Dem ULV-Ausschuss ist in seiner Herbst-Sitzung 2018 wieder zu berichten.