Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

An der Beratung nahmen teil:

Johannes Dirscherl, SG-Leiter 16, Abfallwirtschaft und Kreisstraßen

 

Matthias Kreuz, Staatliches Bauamt Rosenheim

Herr Dirscherl erläutert den Sachverhalt der versandten Sitzungsvorlage und zeigt eine Karte mit dem betreffenden Teilausschnitt.

Die Maßnahme sei mit bis zu 50 % förderfähig und die Eigentümer wären bereit, Grundstücke herzugeben. Somit könne die Maßnahme baldmöglichst umgesetzt werden.

Auf die Nachfrage von KRin Dr. Renate Glaser zeigt Herr Dirscherl einen von der Stadt Grafing in Auftrag gegebenen Plan des Kreisverkehrs unter Einbindung des Radwegs und zweier Querungshilfen.

Auf die Nachfrage von KRin Ilke Ackstaller zu den Kosten erklärt Frau Keller, erst werde die Maßnahme ins Straßenbauprogramm aufgenommen um mit den Planungen zu beginnen und dann erst werde im Rahmen des Haushalts über die Kosten entschieden.

Auf Nachfrage erklärt Herr Kreuz (unverbindlich), die Kosten werden bei ca. 800.000 € (ohne Leitungen) liegen.

KR Johann Riedl erkundigt sich, inwieweit die Stadt Grafing bereit sei, sich an dieser Baumaßnahme zu beteiligen, vor allem im Hinblick auf das Gewerbegebiet.

Der Landrat teilt mit, die Stadt Grafing habe die Landkreisverwaltung beim Grunderwerb unterstützt und werde unentgeltlich Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen.

Der Beschlussvorschlag wird um den Passus der ‚Verhandlung um die vollständige Übernahme des Grunderwerbs‘ erweitert und der Landrat stellt ihn zur Abstimmung.


Der ULV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Maßnahme „Kreisverkehr an der Schammacher Kreuzung“ an der EBE 13 und EBE 8 wird in das Straßenbauprogramm 2019 aufgenommen.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Grafing über die vollständige Übernahme des Grunderwerbs zu verhandeln.