Vorberatung        

 

An der Beratung nahmen teil: Christian Salberg, Florian Robida,

Florian Schörghuber

 

Die Mitarbeiter des Jugendamtes erläuterten den Prozess zur Erstellung der Neufassung der Richtlinie in der Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg.

 

Die Kindertagespflege sei ein sehr erfolgreiches Modell und habe in der Vergangenheit eine starke Professionalisierung erfahren. Es seien nicht mehr überwiegend Familienangehörige in der Tagespflege tätig.

 

Das Jugendamt strebe mit den Vorgaben der neuen Richtlinie eine bessere Qualifizierung der Pflegekräfte an und sehe deshalb eine Grundausbildung mit 160 Stunden vor.

 

Kräfte, die diese Ausbildungsstunden nicht nachweisen können, haben die Gelegenheit, diese Qualifizierung nachzuholen bzw. müssten mit Abschlägen in der Vergütung rechnen.

 

Insgesamt schließe diese Richtlinie eine Regelungslücke zu den gesetzlichen Grundlagen.

 

Parallel zu den Richtlinien soll eine Beitragssatzung erlassen werden. Die Kostenbeiträge der Eltern seien seit 2015 nicht mehr erhöht worden. Im Zuge der Mehrausgaben für die Pflegekräfte sei es nur legitim, auch die Kostenbeiträge der Eltern anzupassen.

 

Der Erlass dieser Kostensatzung sei eine reine Formalie und gebe dem Jugendamt Rechtssicherheit, wenn z.B. Beiträge von Eltern beigetrieben werden müssen.

 

Der Landrat bedankte sich bei den Mitarbeitern des Jugendamtes für die gute Ausarbeitung. Die Tagespflege sei eine wichtige Ergänzung zu den klassischen Betreuungsmodellen. Er selber sei regelmäßig bei der Überreichung der Zertifikate nach erfolgreicher Ausbildung beim Kreisbildungswerk dabei.

 

In der anschließenden Diskussion wurde seitens der Anwesenden die gute Arbeit und die Notwendigkeit der Tagespflege bestätigt. Einer Erhöhung der Beiträge werde zugestimmt, da die Pflegekräfte in der Regel Frauen seien und auf selbständiger Basis arbeiten. Bedenken wurden dahingehend geäußert, ob zwei Ersatzkräfte ausreichend seien und wie die betroffenen Kinder im Falle der Vertretung ein Vertrauensverhältnis zur Ersatzkraft aufbauen können. Im Jugendamt werde derzeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet; die Vertretungsfälle waren bisher meistens planbar (z.B. geplante OP).

 

Auf Nachfrage wurde erläutert,  dass es Empfehlungen überregionaler Verbände zur Anzahl und zum Alter der zu betreuenden Kinder gebe. In der Regel seien die Gruppen altersgemischt.

 

Weiterhin wurden die Anforderungen an die Räumlichkeiten hinterfragt. Der Gesetzgeber verlange „geeignete Räumlichkeiten“ . Die Bewertung liege beim Jugendamt und biete einen größeren Handlungsspielraum als beispielsweise bei Kindertagesstätten. Dazu gebe es eigene Bau-Richtlinien; die seien aber nicht im Zusammenhang mit der Kindertagespflege zu betrachten.

 

Weiterhin wurde die Umstellung der Zahlungsmodalitäten diskutiert. Bisher werden die Pflegekräfte im Voraus bezahlt, gemäß Nr. 8 der ab 01.01.2019 geltenden Richtlinien erfolge eine rückwirkende Bezahlung. Die Betroffenen werden nach Beschlussfassung entsprechend rechtzeitig informiert und die Umsetzung werde sozialverträglich erfolgen. Für die Verwaltung bedeute die Umstellung eine Erleichterung, weil nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden könne.

 

Der Landrat sagte zu, die Richtlinien im Rahmen der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung den Bürgermeistern vorzustellen.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den neuen Richtlinien, die zum 01.01.2019 in Kraft treten, zu. Die Richtlinien sind Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Kostenbeitragssatzung in der Kindertagespflege, die zum 01.09.2018 in Kraft tritt, wird beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.